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Samstag den 28. April

1894.

Amtliches, ^faöf&rctö ^anaxt.

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 27. April 1894.

Königliche Polizeidircktion.

P. 4096 J. V.; Schneid er, Kreißsekrelâr.

Bekanntmachung.

Am 8. April d. Js., vormittags 9^2 Uhr, ist hier am Nadelwehr l:e Leiche eines unbekannten Mannes 4044 Jahre alt, graumelirte Mnne Haare, röthlichblonder starker Schnurrbart mit Mücke, dickes Gesicht, I auffallend große Ohren, spitze Nase, schlanke aber krustige Statur, ! 1,681,70 m groß aus dem Main gelandet worden.

Bekleidet war die Leiche mit braunem Jaquet, dunkelblauen gestreiften Lammgarnhosen und Weste von einem Stoff, mit langer schwarzer Hals­binde mit lila Tupfen, weißleinenem Umlegkragen, weißleinenem Hemd, grauen Hosenträgern mit weißen Schnallen, weißwollenen gestrickten Unter­hosen, Zugstiefeln und Fußlappen.

Bei der Leiche wurden vorgefunden: Eine Nickeluhrkette, an welcher ein Messer befestigt ist, 1 weißleinenes Taschentuch mit den verschlungenen BuchstabenF. L.", 2 Taschenmesser, 2 Portemonnaies ohne Inhalt, 1 Thürschlüssel, 1 Saatfelder Dombaulotterieloos Nr. 31086 und ein Zmel mit der Auffchrift Glafermeister Kail u. Holzmann, Frankfurt a. M.

Die Leiche, welche anscheinend die eines Arbeitsmannes ist, hat ca. 810 Tage im Wasser gelegen.

Die Kleidungsstücke und Effekten der Leiche werden zur eventl. Agnoszirung hier aufbewahrt.

Um Anzeige wird ersucht, falls die Persönlichkeit des Verstorbenen bekannt sein sollte.

Frankfurt a. M. den 13. April 1894.

Der Polizeipräsident Freiherr von Müffling.

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Hanau am 27. April 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 4097 J. V.: Schneider, Kreisfekretär.

Bekanntmachung.

Am 6. April d. Js., abends 9 Uhr, ist hier an dem Schleusenkanal die Leiche einer unbekannten Frauensperson im Alter von ca. 16 Jahren, von mittlerer Größe, mit blonden Haaren, stumpfer Nase, aus dem Main geländet worden.

Die Leiche war bekleidet mit braunem Kleid und schwarzem Brust- einsatz, Korset, blau- und graugestreiftem Unterrock, rothbraunen Strümpfen, gez. H. 8., weißem Hemd und Zugstiefeln. Bei der Leiche wurden vor- gefunden: Ein Korallenohrring und ein schwarzer Korb.

Die Leiche kann etwa 1 Tag im Wasser gelegen haben.

Die Kleidungsstücke werden zur eventl. Agnoszirung bei dem Schultheißenamt zu Niederrad aufbewahrt.

Um Anzeige wird ersucht, falls die Persönlichkeit der Gelandeten bekannt sein sollte.

Frankfurt a. M. den 16. April 1894.

Der Polizeipräsident Freiherr von Müffling.

- Bekanntmachungen -es Königlichen Landrathsamtes.

Stadt- und Landkreis Hanau.

In Folge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Aeinanheim werden auf Grund höherer Weisung für den Stadtkreis ^nau und die Ortschaften Großauheim, Großkrotzenburg «nd Kesselstadt des diesseitigen Landkreises zunächst fiU den Zeitraum von 14 Tagen folgende Maßregeln hiermit angeordnet:

1) die Abhaltung von Vieh- und Pferdemärkten sowie der Auftrieb von Vieh auf die Wochenmärkte wird untersagt; ferner wird verboten

2) das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen, -

3) die Verladung von Rindvieh, Schweinen und Schafen auf den in dem gefährdeten Bezirke belegenen Eisenbahnstationen,

4) die betreffenden Polizeibehörden haben, bevor sie in Anwendung des §. 66 der Instruktion des Bundesrathes zur Ausführung der K 1929 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Ab­wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, den Weiterttansport von verseuchtem oder seuchenverdächtigem Vieh nach einem Ort behufs der Durchseuchung oder nach einem Schlachthause behufs der Abschlachtung gestatten, bei der Polizeibehörde der Empfangsstation telegraphisch anzufragen, ob das Vieh am Bestimmungsorte ausgenommen werden kann und ob dessen sofortige Abschlachtung daselbst möglich ist.

Hanau am 27. April 1894.

Der Königliche Landrath

V. 3546 v. Oertzen.

^faöf^rct0 ^artatt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bei der beginnenden Bauthâtigkett mache ich darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen im §. 22 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (R. G. B. S. 287) Unternehmer von Regiebauten Arbeiisuachweisungen bei dem Unterzeichneten einzureichen haben.

Als Unternehmer eines Regiebaues gilt jeder, welcher nicht ein Bau­gewerbe im Jnlande betreibt (also nicht Mitglied einer Bauberussgenoffen- schaft ist), gleichviel, ob er die Kenntnisse und Fertigkeiten dazu besitzt oder nicht.

Unternehmer, welche der ihnen obliegenden oben erwähnten geschlichen Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, können in eine Ordnungsstrafe bis zu 300 Mark genommen werden.

Wegen der Form der einzureichenden Nachweisungen verweise ich auf die Bekanntmachung des Reichsversicherungsamtes vom 12. Dezember 1887 (Amtsblatt 1888 S. 5), abgedruckt im Hanauer Anzeiger vom 3. De­zember 1888 Nr. 283 u. ff.

Hanau am 10. April 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 5025

t Butterfälschungen.

Der Verband hinterpommerscher Molkereigenossenschaften hat bekannt­lich den Kampf gegen die betrügerische Versetzung der Butter mit Margarine energisch in die Hand genommen. Zu diesem Zweck läßt er zahlreiche Butterproben aufkaufen und untersuchen. Doch ist es nicht leicht, die Fälschungen nachzuweisen, da die Händler infolge zahlreicher Prozesse vor­sichtig geworden sind und gefälschte Waare nur an bekannte Kunden ver­kaufen. Der Verband läßt daher seine Ankäufe durch Arbeiterfrauen vor­nehmen, die ihren ganzen Haushaltsbedarf z. B. an Eiern, Kaffee, Zucker u. s. w. bei dem betreffenden Händler entnehmen. Infolge dieses Vor­gehens hat der Molkereiverband überraschende Ergebnisse ans Licht ge­bracht: Von 235 bei 21 Händlern entnommenen Proben waren 145, also 62 v. H. gefälscht. Die Frauen zahlten für das Pfund Butter 1,00 bis 1,20 Mark. Da nun zum Fälschen meist Margarine zum Preise von 50 bis 60 Pf. das Pfund, und Butter zum Preise von 1,12 bis 1,15 Mark das Pfund genommen wird, und die meisten Buttereinkäufe über 50 v. H. bis zu 75 v. H. mit Margarine verfälscht waren, ja 33 überhaupt nur aus Margarine bestanden, so sind also die Arbeiterfrauen bei jedem Pfund um 30 Pf. bis 50 Pf. betrogen worden.

Tagesschau.

Berlin, 27. April. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mit den Kaiserlichen Prinzen und der Prinzessin heute Vormittag Abbazia verlassen und mittels Sonderzugs von Mattuglie aus die Rück­reise angetreten. Zur Verabschiedung hatten sich vor der Villa Amalia eingesunden der Statthalter Ritter von Rinaldini, der Bezirkshanptmann Fabiani, der Kapitän zur See Koch. Ihre Majestät die Kaiserin zeichneten die Erschienenen durch Huldvolle Ansprachen aus, äußerten Ihre besondere Befriedigung über den Aufenthalt in Abbazia und dankten für die Be-