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Nr. 97.
Donnerstag den 26. April
1894.
Amtliches.
Dicnstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Lichtputzscheere. Eine Pferdedecke. Ein Sack Salz. Ein kleines Messer und eine Briefmarke (auf der Post liegen geblieben). Ein schwarzer Glacehandschuh (rechter). — Vor ca. 8 Tagen an eine unrichtige Adresse abgegeben: verschiedene eingerahmte Bilder und Spiegel; abzuholen Vorstadt Nr. 31.
Zugelauf en: Ein weißer Spitzhund m. Geschl.
Hanau am 26. April 1894.
^taöt^rei^ ^artart.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
In Folge Ablebens des Herrn Leichenkommissars Kießling werden die Geschäfte des Leichenkommissars bis aus Weiteres von dem Herrn Karl Kießling besorgt. Anmeldungen von Beerdigungen sind nach wie vor Schloßstraße Nr. 2 zu machen.
Hanau am 26. April 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5636
Bekanntmachung.
Die.Abfuhr der Fäkalien ist zu vergeben. Dieselbe soll, soweit nicht die geringe Größe der Gruben es anders bedingt, in der Zeit von Beendigung der Ernte bis gegen das Ende der Frühjahrsbestellung ausgeführt werden. Die Stadt stellt Maschinen, Wagen (von je 1000 Liter Inhalt), Schlauchmaterial und Bedienungsmannschaften, sodaß dem Unternehmer nur das ordnungsmäßige Abfuhren der vollen Fässer obliegt.
Die Offerte ist so abzugeben, daß angegeben wird, welche Preise für je 1000 Liter Latrine, die
1) mehr als 20 Grad,
2) von 15 bis 20 Grad,
3) weniger als 15 Grad
nach dem Beck'schen Aräometer wiegt, geboten bezw. verlangt werden.
Die Angebote sind verschlossen mit der Ausschrift „Fäkalienabfuhr" bis Montag den 30. ds. Mts., morgens 10 Uhr, auf dem Stadtbauamte, Zimmer Nr. 23, wo auch jede weitere Auskunft in den Stunden von vormittags 10 bis 12^2 Uhr ertheilt wird, abzugeben.
Hanau am 13. April 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5029
Aufforderung.
Der in Mannheim wegen Diebstahls in Untersuchungshaft befindliche Karl Lang von Vörösvor hat angegeben, daß er am 4. Dezember v. Js. nachmittags dahier aus einem Hause in der Nähe des Paradeplatzes entwendet habe:
1. einen schwarzen Frack,
2. einen Frauenregenmantel mit dazu gehörigem Kragen,
3. einen weißen Frauenunterrock,
4. zwei weiße Vorhänge,
5. ein Handtuch,
6. eine Manschette und zwei Silhouetten.
Die polizeilichen Ermittlungen haben über den Diebstahl keinen Ausschluß ergeben/ Es werden daher diejenigen Personen, welchen vorbezeichnete Sachen entwendet worden sind, oder welche sonst Ausschluß über den Diebstahl geben können, ausgefordert, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden.
Hanau den 24. April 1894.
Der Erste Staatsanwalt
Schumann. 5586
Tagesschau.
Berlin 25. April. Der „Reichs- u. Staatsanz." veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Geltung des Aussührungsgesetzes zum Deutschen
Gerichtsverfassungsgesetz in Helgoland. Vom 8. April 1894. 2) Gesetz betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbczirken. Vom 8. April 1894. 3) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Ronsdorf. Vom 8. April 1894. 4) Allerhöchster Erlaß vom 15. April 1894, betreffend die anderweite Titulatur der Mitglieder der Oberrechnungskammer.
Berlin, 25. April. Dem Vernehmen nach werden der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds demnächst Mittel zur Verfügung stehen, um die seit einiger Zeit eingestellte Gewährung von Darlehen an Kommunen wieder aufnehmen zu können.
Berlin, 25. April. Die „N. A. Ztg." erörtert die Aeußerung des Reichskanzlers, daß die Landwirthschaft nur dann Reichssache ist, wenn sie in Konkurrenz mit anderen Gegenständen Gesetzgebungsgegenstand wird, und daß die selbstständige Sorge für die Landwirthschaft den Einzelstaaten obliegt. Gegenüber der Aeußerung Erffa's in der Abgeordnetensitzung vom 23. ds.: Vom Handwerk stehe auch nichts in der Reichsverfassung, daher sei es unverständlich, warum die Landwirthschaft von der Reichsversassung ausgeschlossen sein solle, konstatirt die „N. A. Ztg.", daß der Artikel 4 der Reichsverfassung ausdrücklich den Gewerbebetrieb und damit auch das Handwerk einschließt. Die „N. A. Ztg." schließt: Unzweifelhaft wird der Reichskanzler pflichtmäßig bereit sein, überall einzuwirkeu, wo er dem Reiche dienen kann; aber dies kann immer nur im Rahmen der Reichsverfassung geschehen, nicht aber durch eine Einmischung in die Kompetenzen der Einzelstaaten.
Berlin, 24. April. Die Wahlprüfungen sind im Reichstage alle vorläufig erledigt worden. Ungiltig erklärt sind die Mandate der Abgg. Gras Moltke-Pinneberg und v. Polenz-Plauen. Beanstandet zum Zweck verschiedener Beweiserhebungen sind die Mandate der Abgg. Pichler-Passau, Görtz-Lübeck, Gescher-Wesel, Wamhof-Osnabrück, v. Benda-Wanzleben, Will-Stolp, v. Saurma-Jelisch-Brieg, Casselmann-Eisenach, v. Chlaponaski- Fraustadt, Graf Bismarck-Jerichow, Greiß-Köln, Rothbarth-Gifhorn, Krupp- Essen, Lüttisch-Rudolstadt, Bautleon-Ulm, Möller-Dortmund, v. Gerlach- Köslin, Siegle-Stuttgart und Böttcher-Waldeck.
Berlin, 25. April. Der Kaiser wird, nach dem „Köln. Tbl.", am 18. Juni der Einweihung der Kriegerdenkmals in Canb a. Rh. entweder selbst beiwohnen oder zu derselben einen Vertreter entsenden.
Berlin, 25. April. In der gestrigen Sitzung der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs betr. den Bau des Dortmund-Rhein- Ems-Kanals wurde, wie der „RH. Kur." schreibt, die technische Seite der Vorlage und die Frage der Betheiligung der Interessenten geprüft. Fritzen empfahl die Kanalisirung der Lippe. Ein Antrag Hammacher, den § 1 so zu fassen, daß der Kanal als integrirender Bestandtheil eines zu schaffenden größeren Kanalsystems erfcheine, wurde von Schmieding befürwortet. Graf Limburg-Stirum bestreitet, daß der Kanal der Landwirthschaft Vortheil bringe. Minister Thielen kann über die Haltimg der Regierung zum Anträge Hainmacher keine bestimmte Auskunft geben, Der Kanal habe die Aufgabe, die korrekte und' zuverlässige Vermittlung der Konsumtion und Produktion der betr. Gebiete herzustellen. Im nächsten Jahre sei eine weitere derartige Vorlage zu gewärtigen. Die Landwirthschaft werde auch Vortheile durch den Kanal haben.
Berlin, 25. April. Das „Militärwochenblatt" meldet die Pen- sionirung non 6 Generalen, darunter die des Brigadekommandeurs Croy in Frankfurt a. M.
Berlin, 25. April. Auf die zur Zeichnung aufgelegten 160 Millionen 3proz. Reichsanleihe wurden 400 Millionen gezeichnet; die Zu- theilung beträgt demnach nur 40 Prozent. (Rh. K.)
Berlin, 24. Juli. Der Kompagnieführer in der ostafrikanischen Schutztruppe, Prince, der im Mai 1893 nach dem Nyassa beordert wurde, um den Wißmanndampfer von dein Antisklavereikomitee für das Reichs zu übernehmen, ist im Februar wieder an der deutsch-ostafrikanischen Küste eingetboffen. Er ist nun wieder, wie die „Kreuzztg." mittheilt, zum Chef der Station Kilofsa im Grenzgebiet gegen die Wahehe ernannt worden. Dort stand er schon vor zwei Jahren und wurde nach Tabora komman- dirt, wo es ihm gelang, den stets unruhigen Unyamwesihäuptling Sikke zu besiegen und der Unsicherheit in Unianyembe ein Ende zu machen.
Berlin, 25. April. Die Morgenblätter melden ans Prag: In Liebshausen fand in der vergangenen Nacht im Hause des Hauptmanns Steiner eine Bomben-Explosion statt. Das Haus wurde beschädigt, die