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ArnMcHes Hvgan für Staö»i- rmö Landkreis Karrcru. ^schemt täglich mit Ausnahme der Bros» und Feiertage, mit belletristischer Anlage.

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Die Lspalt. Zeile 20 -4.

Die Sspält. Zeile 30 -4.

Nr. 94.

Montag den 23. April

1894.

Amtliches. Bekanntmachung.

Einziehung der gestempelten Briefumchläge und Streifbänder.

Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder, welche seit - bem 10. Dezember 1890 seitens der Verkehrsanstalten nicht mehr verkauft ' worden sind, sollen nur noch bis Ende Juni 1894 zur Frankirung M Postsendungen zugelassen werden. Vom 1. Juli 1894 ab verlieren <i die bezeichneten Werthzeichen ihre Gültigkeit.

Dem Publikum soll indessen gestattet sein, vom 1. Juli 1894 ab >-die alsdann noch nicht verwendeten derartigen Werthzeichen bis späte- -stens Ende Dezember 18 9 4 nach dem Nennwerthe des Stempels gegen Freimarken zu 10 oder 3 Pfennig bei gleichzeitigem Rückempfang '-des Betrages der Herstellungskosten von 1 Pfennig für den Briefumschlag «b V2 Pfennig für das Streifband umzutauschen. Ist nur ein i einzelnes Streifband umzutauschen, so muß die Vergütung von Herstellungs­kosten unterbleiben. Ebenso kommen bei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streifbändern für das überschießende Exemplar Herstellungskosten nicht zur Erstattung.

, Die Pofthülfstellen und die amtlichen Verkaufstellen hfür Postwerthzeichen haben mit dem Umtausch keine Befassung.

II Postsendungen, welche etwa nach dem 30. Juni 1894 noch in Bries- nmfchlägen und Streifbändern der gedachten Art ohne anderweite Fran- kinmg aufgeliefert werden, sind den Absendern unter Hinweis auf die Ungültigkeit der verwendeten Werthzeichen zurückzugeben oder, wenn dies 1 richt ohne Weiteres thunlich sein sollte, als unsrankirt zu behandeln.

J L Auf gestempelte Briefumschläge und Streifbänder der älteren ^Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren । haben, und Michefeit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, . sowie auf Rohrpost-Briefumschläge erstreckt sich diese Anordnung nicht. J Vom 1. Januar 1895 ab find die Verkehrsanstalten auch zum Um­tausch der neueren Briefumschläge und Streifbänder nicht mehr befugt.

Berlin, 5. April 1894.

I Der Staatssekretär des Reichspostamts j In Vertretung; Fischer.

^taöt&rew ^anau.

Nachstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht.

Hanau am 20. April 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 3863 J. V.: Schneider, Krcissekretär.

Ausschreiben.

Der inten näher beschriebene Privatier Philipp Schlappner von Sprendlinge, ist seit dem 19. März 1894 spurlos verschwunden und ist mjunehmen, daß ihm ein Unfall zugestoßen, oder daß er Selbstmord ver­übt hat. Eswird um Fahndung und Nachricht hierher ergcbenst ersucht.

Signalement des Vermißten:

I Philipp Schlappner, Privatier, geboren am 13. Januar 1829, Ilebig, von grosr hagerer Statur, melirtes Haar, ziemlich große Glatze M Hinterkopf,bartlos, schmutzige, dunkle Hautfarbe. Bekleidet war der- srlbe jedenfalls üt dunklem (schwarzen) Taillenrock, desgleichen Hose und Weste, steifem swarzen Filzhut und Zugstiefeln.

Offenbach en 13. April 1894.

Großherzogliches Kreisamt.

s s ^__ Wölzing er.

coznö&ret# ^aitaxt.

)(, Bekanntmae,ngen des Königlichen Landrathsamtes.

> Es ist mir r-gxtheilt worden, daß die Polizeibehörden für nach

Mn bestimmte Warensendungen einen Stempel von 1,50 Mk. ver- * ^m. Dieses Streit entspricht nicht der Bestimmung in §. 8 des èdels-, Zoll- untzchisffahrtsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche

und Italien vom 6. Dezember 1891, wonach Ursprungszeugnisse für den Verkehr mit Italien kostenfrei auszufertigen und zu beglaubigen sind. Daß diese Kostenfreiheit nach der Absicht der vertragschließenden Theile sich auch auf Stempelabgaben beziehen sollte, ergibt sich aus den s. Zt. ge- pflogenen Verhandlungen.

Ich ordne daher hierdurch an, daß für die Beglaubigung von Ur­sprungszeugnissen der in Rede stehenden Art Stempelgebühren nicht mehr zu erheben sind, und ersuche Euer Hochgeboren in Verfolg des diesseitigen Erlasses vom 26. November 1890 — II 14517 — ergebenst, die Orts­polizeibehörden Ihres Bezirkes gefälligst alsbald mit entsprechender Weisung zu versehen.

Berlin den 22. März 1894.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: (gez.) Haase.

Den Ortspolizeibehörden wird mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1890 (Kreisblatt Nr. 301) von der vorstehenden Ent­scheidung behufs Nachachtung hiermit Kenntniß gegeben.

Hanau am 15. April 1894.

Der Königliche Landrath

V. 3079 v. Oertzen.

DienstnaHrichtm aus dem Kreise.

Gefunden: Ordensschnalle mit 4 Auszeichnungen.

Hanau am 23. April 1894.

^taOf&rets ^artait.

Bekanntmachungen Ves Lberbürg ermeisteramtes. Handelskammer zu Hanau.

Im Büreau der Handelskammer (Stadtschloß rechts vom Hauptportale) findet am Mittwoch den 25. April er. um 4*/i Uhr nachm. eine öffentliche Sitzung der Handelskammer statt.

Die Handelskammer. >

Cant hat. 5451

Auktionsmzeige.

Mittwoch den 9. Mai d. Js., von 9 Uhr vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 80 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstutcn (meistens bedeckt), Fohlen und 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 7. und 8. Mai von 7 bis 10 Uhr vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche an denselben Tagen von 4 bis 6 Uhr nachmittags ans Wunsch an der Hand gezeigt.

Listen über die zur Auktion gelangenden Pferde werden am 25. April zum Versand rc. fertig gestellt sein und auf Ansuchen zugeschickt werden.

Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhof Trakehnen wird am 7., 8. und 9. Mai gesorgt sein.

Trakehnen den 6. März 1894.

Der Landstallmeister

gez. v. Frankenberg._____________________

Tagesschau.

Berlin, 21. April. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Seiner Kaiserlichen und Königliche« Hoheit dem Erzherzog Karl Stephan von Oesterreich, â la suite der Kaiserlich deutschen Marine, den Schwarzen Adlerorden zu verleihen.

Berlin, 21. April. Der Kaiser wird, wie verlautet, aus der Wartburg, wohin er sich von Koburg begibt, bis zum 25. ds. verweilen und den Aufenthalt daselbst nur für die Tagesstunden des 23. April be-