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Nr. 91.

Donnerstag den 19. April

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe VI zu den Privilegirten 3fir°/vigen Rheinischen Eisenbahnobügatwnen von 1843.

Die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 20 zu den Privilegien sV/oigeit Rheinischen Eisenbahnobligationen von 1843 über die Zinsen für die Feit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1903, nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. Januar 1894 ab von" der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden. °

Die Zinöscheine können bei der Kontrolle selbst in Enipfang ge- nrommen oder durch die Regierungshauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse, ferner durch das Zentralbüreau der Königlichen Eisen­bahndirektion (linksrheinische) in Köln bezogen werden. Wer die Empfang­nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die Obligationen, sowie die zur Abhebung der neuen Reihe bestimmten Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu über­geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiser­lichen Postamte Nr. 4 unentgeltlich zu haben sind. Genügt'dem Einreicher ^ine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß /einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vor­zulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder »Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurück- Izugeben. Mit den neuen Zinsscheinbogen werden die abgcstempelten Obli­gationen an die Einreicher wieder ausgehändigt.

In Schristwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Obligationen nicht ein lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen oder durch das Zentralbüreau der Königlichen Eisenbahndirektion (links- I rheinische) in Köln beziehen will, hat der betreffenden Dienststelle die Obli- ' gationen sowie die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzu­reichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver- 1 sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine und Rückgabe der Obligationen wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver- [ zeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen, dem erwähnten Zentral­büreau und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern : zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Berlin den 14. Dezember 1893.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. von Hoffmann.

" __ Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen der Regierungshauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des ^Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel den 20. Dezember 1893.

Königliche Regierung.

(1 : Haussonville.

2

^artö^ret^ ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Kekamrtnmchung.

, . In Sachen betreffend die Entziehung von Grundeigenthum nach . âMbe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 behufs Vergrößerung des Mzierplatzes bei Hanau habe ich als Enteignungskommissar zur ' «Mfiellung der Entschädigung in Gemäßheit des §. 25 a. a. O. , nen Verhandlungstermin auf

( den 30. April d. Js., vormittags 10 Uhr,

in das hiesige Landrathsamtsgebäude, Paradeplatz 1, anberaumt, zu welchem die Betheiligten zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung geladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschä­digung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird. In dem Termin ist jeder an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigte befugt zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigung, sowie bezüglich der Auszahlung und Hinter­legung derselben wahrzunehmen.

Hanau am 4. April 1894.

Der Königliche Landrath.

V. 2647 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Kassenschrankschlüssel mit Messingfutteral. Eine Brille. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein Damen­schirm. Eine schwarze Spitzenschürze.

Vom Wasenmeister am 17. d. Mts. eingesangen: Ein gelber Spitzhund m. Geschl.

Verloren: Eine schwarz emaillirte Brache mit Goldrand; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 19. April 1894.

Slcrdtkveis ^anau.

Bekanntmachungen des Lberbnrgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Wegen Reinigung und Durchströmung der Stadtgräben werden dieselben am Montag den 7. Mai d. J. während des ganzen Tages ab­gelassen sein.

Ich mache Interessenten mit dem Hinzufügen hierauf aufmerksam, daß dies Ablassen und die Reinigung der Stadtgräben bis zum Spät­herbste an jedem ersten Montag eines Monats stattfinden wird.

Hanau am 12. April 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 5108

Am Freitag den 20. d. Mts., nachmittags von 4 Uhr ab, findet im Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Partheien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau am 18. April 1894.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts

Dr. Gebeschus. 5322

Tagesschau.

Berlin, 18. April. Heute Vormittag fand die feierliche Grund­steinlegung für die neue evangelische und sodann für die neue katholische Garnisonkirche statt. Prinz Friedrich Leopold vertrat den Kaiser bei der Feier. Außerdem wohnten derselben die Prinzessin Friedrich von Hohcn- zollern, die Prinzessin Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht, Herzog und Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg, der Kriegsminister, Ge­neraloberst Pape und der Kommandeur des Gardekorps Winterfeld bei. Divisionspfarrer Platz hielt die Weiherede bei der evangelischen, Armee­bischof Aßmann bei der katholischen Kirche. Nach Beendigung der Feier nahm Prinz Friedrich Leopold die Parade über die zur Feier kommandirten Truppen ab.

Berlin, 18. April. Wie schon bekannt war,, hatte die preußische Staatsregierung vor einiger Zeit Erhebungen über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der Aichung der Bierfässer eingeleitet. Das Ergebniß dieser Erhebungen liegt nun vor. Es hat sich danach herausgestellt, daß sowohl die Bedürfnißfrage als auch die Frage, in welcher Weise Abhülfe zu schaffen sei, bei den Betheiligten selbst und bei den zuständigen Behörden in manchen Punkten eine verschiedene Beurtheilung findet. Neuerdings ist auch die kaiserliche Normalaichungskommission zu einer Begutachtung der Frage ver-