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Nr. 87.
Samstag den 14. April
1894.
Amtliches.
Dienstmlhrilhtm aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Abmeldezettel der hiesigen Ortskrankenkasse für Joseph Jtt. Ein Färberzeichen. Ein s. g. Brodbuch. Ein Henkelkorb (auf der Post stehen geblieben). Ein gelber Ring.
Entlaufen: Ein weiß und gelb gefleckter Hund. Ein junger schwarzer schottischer Schäferhund mit gelben Pfoten, weißen Flecken und weißer Schwanzspitze, w. Geschl., auf den Namen „Fife" hörend. Ein Mopshund, auf dem Rücken fchwarze Streifen, m. Geschl., mit gelber Kette um den Hals.
Zugelaufen: Ein rothbrauner Hund mit weißen Abzeichen. Ein weiß und schwarz gefleckter Hund mit schwarzen Ohren. _____ Hanau am 14. April 1894,
^faOt&rei^ ^anaxt.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Sekanntmachung.
Die Abfuhr der Fäkalien ist zu vergeben. Dieselbe soll, soweit nicht die geringe Größe der Gruben es anders bedingt, in der Zeit von Beendigung der Ernte bis gegen das Ende der Frühjahrsbestellung ausgeführt werden. Die Stadt stellt Maschinen, Wagen (von je 1000 Liter Inhalt), Schlauchmaterial und Bedienungsmannschaften, sodaß dem Unternehmer nur das ordnungsniäßige Abfahren der vollen Fässer obliegt.
Die Offerte ist so abzugeben, daß angegeben wird, welche Preise für je 1000 Liter Latrine, die
1) mehr als 20 Grad,
2) von 15 bis 20 Grad,
3) weniger als 15 Grad
nach dem Beck'schen Aräometer wiegt, geboten bezw. verlangt werden.
Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Fäkalienab- fuhr" bis Montag den 30, ds. Mts., morgens 10 Uhr, aus dem Stadtbauamte, Zimmer Nr. 23, wo auch jede weitere Auskunft in den Stunden von vormittags 10 bis 12 ‘/a Uhr ertheilt wird, abzugeben.
Hanau am 13. April 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5029
Bei der beginnenden Bauthätigkeit mache ich darauf aufmerksam, daß nach den Bestimmungen im §. 22 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (R. G. B. S. 287) Unternehmer von Regiebauten Arbeitsnachweisungen bei dem Unterzeichneten einzureichen haben.
Als Unternehmer eines Regiebaues gilt jeder, welcher nicht ein Baugewerbe im Jnlande betreibt (also nicht Mitglied einer Bauberufsgenossenschaft ist), gleichviel, ob er die Kenntnisse und Fertigkeiten dazu besitzt oder dicht.
Unternehmer, welche der ihnen obliegenden oben erwähnten gesetzlichen Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, können in eine Ordnungsstrafe ns zu 300 Mark genommen werden.
Wegen der Form der einzureichenden Nachweisungen verweise ich auf ne Bekanntmachung des Rcichsversicherungsamtes vom 12. Dezember 1887 Amtsblatt 1888 S. 5), abgedruckt im Hanauer Anzeiger vom 3. De- Mber 1888 Nr. 283 u. ff.
Hanau am 10. April 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 5025
Hanauer Ortskrankenkasse. Zu der am
Mittwoch den 25. April ds. Js., abends 8 Uhr, m unteren Saale des Rathhauses stattfindenden Generalversammlung oird hierdurch eingeladen.
. Tagesordnung:
L. Abnahme der Rechnung pro 1893.
2. Bestellung eines aus 3 Mitgliedern bestehenden Ausschusses zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres.
3. Definitive Genehmigung der vom Vorstand abgeschlossenenAVerträge mit Aerzten, Apothekern und Krankenhäusern.
4. Beschlußfassung über die versuchsweise Herabsetzung der Karenzzeit von 3 auf 2 Tage, §. 6 a 4 b. Kr.-V.-Ges. v. 15./6. 1883 in der Fassung der Novelle v. 10./4. 1892.
5. Definitive Feststellung der Vergütung für den Rechnungsführer.
6. Neuwahl für ausscheidende Vorstandsmitglieder.
7. Verschiedenes.
Hanau den 14. April 1894.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse.
Schwind, Zimm ermann,
Vorsitzender. Schriftführer. 4995
Bekanntmachung.
Wegen vorzunehmenden größeren Reparaturen muß die städtische Badeanstalt in der Zeit vom 16.—23. April ganz und vom 23. April bis auf Weiteres das römisch-irische und das Douchebad geschlossen bleiben. Städtische Badeanstalt.
v. Gäßler. 5081
Tagesschau.
Berlin, 13. April. Die wirthschaftliche Vereinigung des Reichstags beschloß, nach dem „Rh. Kur.", eine Interpellation im Reichstage einzubringen über die Mittel, welche die verbündeten Regierungen zur Hebung der Landwirthschaft in Aussicht nehmen. — Die Währungsenquetekommission berieth gestern den Antrag Lexis und sodann den Antrag Arendt. Heute Nachmittag findet eine weitere Sitzung statt.
Aus Friedrichsrith wird gemeldet, daß Fürst Bismarck seit einigen Monaten sich eines außergewöhnlichen Wohlergehens und einer Heiterkeit erfreue, wie sie ihm seit Jahren nicht mehr beschieden gewesen. Die Berliner Reise habe insofern günstig gewirkt, als sie dem Fürsten zum ersten Male wieder nach seiner Krankheit das Vertrauen in seine Kräfte zurückgab.
München, 13. April. Die „Allgem. Ztg." bringt ein Privattelegramm aus Breslau, nach dem die Stadt Breslau für das 8. Deutsche Turnerfest 25 000 Mark zum Garantiefonds bewilligt hat.
Ueber die Vorgänge in Kamernn schreibt die „Köln. Ztg.": „Nach dem Eintreffen des zur Berichterstattung nach Kamerun gesandten Regierungsrath Rose hat dieser jetzt seiner vorgesetzten Behörde über die Vorgänge bei der Meuterei berichtet. Kanzler Leist ist darauf nach Berlin zurückberufen worden, aber über die Einzelheiten des- Rose'schen Berichts verlautet noch nicht das geringste. Da Rose jedenfalls ein reiches Aktenmaterial an Protokollen und Zeugenverhören mitgebracht haben wird, so ist es erklärlich, daß dessen Studium um so weniger in einigen Tagen bewältigt werden kann, als es verschiedenen amtlichen Stellen vorgelegt werden muß. Bei dem außerordentlich regen Interesse, das der Kaiser gegenüber den Vorgängen in Kamerun bekundet hat, ist es wohl außer Zweifel, daß auch ihm die sämmtlichen Akten eingeschickt werden müssen, ehe über die weitere Behandlung des Falles Leist endgiltig Beschluß gefaßt wird. Sollte sich — die jetzt erfolgte Abberufung Leist's schwächt diese Hoffnung stark ab — herausstellen, daß sich für das Verhalten Leist's Entschuldigungs- oder wenigstens Milderungsgründe finden lassen, so wird man zweifelsohne sehr bald mit näheren Angaben und mit wenigstens theilweiser Veröffentlichung der Rose'schen Akten vorgehen. Unterbleibt das freilich, so wird die Oeffentlichkeit aus dieser Unterlassung den Schluß ziehen, daß die fchlimmsten Anklagen, die in der Presse des In-und Auslandes gegen Leist erhoben wurden, begründet sind, und diese Schlußfolgerung würde vollauf berechtigt sein, da ein anderer Grund für die Nichtveröffentlichung des amtlichen Berichts nicht gedacht werden kann.
Wien, 13. April. Der deutsche Kaiser ist um 11 Uhr in dem festlich geschmückten Bahnhöfe eingetroffen, er wurde von Kaiser Franz Josef, zehn Erzherzögen, den Spitzen der Militär- und Zivilbehörden, dem Bürgermeister und dem Personal der deutschen Botschaft empfangen. Kaiser Franz Josef und die Erzherzöge trugen die preußische Uniform mit den Insignien des Schwarzen Adlerordens, der deutsche Kaiser die Uniform des