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Nr. 86.
Freitag den 13. April
1894.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Einziehung der gestempelten Briesumchläge und Streifbänder.
Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder, welche seit dem 10. Dezember 1890 seitens der Verkehrsanftalten nicht mehr verkauft worden sind, sollen nur noch bis Ende Juni 1894 zur Frankirung von Postsendungen zugelassen werden. Vom 1. Juli 1894 ab verlieren die bezeichneten Werthzeichen ihre Gültigkeit.
Dem Publikum soll indessen gestattet sein, vom 1. Juli 18 9 4 ab die alsdann noch nicht verwendeten derartigen Werthzeichen bis spätestens Ende Dezember 1894 nach dem Nennwerthe des Stempels gegen Freimarken zu 10 oder 3 Pfennig bei gleichzeitigem Rückempfang des Betrages der Herstellungskosten von 1 Pfennig für den Briefumschlag und '/, Pfennig für das Streifband umzu tauschen. Ist nur ein einzelnes Streifband umzutauschen, so muß die Vergütung von Herstellungskosten unterbleiben. Ebenso kommen bei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streifbändern für das überschießende ■ ' Exemplar Herstellungskosten nicht zur Erstattung.
► Die Posthülfstellen und die amtlichen Verkaufstellen für Postwerthzeichen haben mit dem Umtausch keine Befassung.
Postsendungen, welche etwa nach dem 30. Juni 1894 noch in Brief- , Umschlägen und Streisbändern der gedachten Art ohne anderweite Fran- ' kirung ausgeliefert werden, sind den Absendern unter Hinweis auf die * Ungültigkeit der verwendeten Wortzeichen zurückzugeben oder, wenn dies nicht ohne Weiteres thunlich sein sollte, als unfrankirt zu behandeln.
Aus gestempelte Briefumschläge und Streifbänder der älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren haben, und welche seit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, sowie auf Rohrpost-Briefumschläge erstreckt sich diese Anordnung nicht. Vom 1. Januar 1895 ab find die Verkehrsanstalten auch zum Umtausch der neueren Briesumschläge und Streifbänder nicht mehr befugt.
Berlin, 5. April 1894.
Der Staatssekretär des Reichspostamts In Vertretung: Fischer.
^arvö&retö ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
In Sachen betreffend die Entziehung von Grundeigenthum nach , Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 behufs Vergrößerung des 4 Exerzierplatzes bei Hanau habe ich als Enteignungskommissar zur Feststellung der Entschädigung in Gemäßheit des §. 25 a. a. O. einen Verhandlungstermin auf
den 30. April d. Js., vormittags 10 Uhr, in das hiesige Landrathsamtsgebäude, Paradeplatz 1, anberaumt, zu welchem die Betheiligten zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Verwarnung geladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der letzteren verfügt werden wird. In dem Termin ist jeder an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigte befugt zu erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigung, sowie bezüglich der Auszahlung und Hinterlegung derselben wahrzunehmen.
Hanair am 4. April 1894.
Der Königliche Landrath.
^47 J. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
^taOt&rei^ ^aruxu.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Ein- - wohner-Meldeamt vom
Montag den 16. d. Mts. an sich im
Vorderhaus des Rathhauses Zimmer Nr. 2 (Erdgeschoß) befindet.
Das Meldeamt ist für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet: vormittags von 8—12'/- und nachmittags „ 5—6 Uhr.
Hanau am 9. April 1894.
Der Oberbürgermeister ______________________ Dr. Gebeschus.__________________4882
Pferdeauktion.
Donnerstag den 19. April d. Js., nachmittags non 1 Uh, ab, sollen auf dem Königlichen Hauptgestüt zu Beberbeck bei Hofgeismar 7 ältere und jüngere Mutterstuten,
28 vierjährige Wallachen und Stuten,
4 Wagen- und Arbeitspferde öffentlich und meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden.
Sämmtliche Pferde sind angeritten oder gefahren und werden am Tage der Auktion vormittags 11 Uhr unter dem Reiter gezeigt.
Vormittags 10 Uhr resp. 10^ Uhr werden am Bahnhof Hofgeismar Gestütwagen zur Beförderung der mit der Bahn ankommenden Fremden nach Beberbeck bereit stehen.
Anmeldungen zur Benutzung dieser Wagen werden rechtzeitig durch die Post erbeten.
Gedruckte Nattonallisten der zum Verkauf kommenden Pferde können vom 5. April d. Js. ab hierselbst in Empfang genommen werden, oder zur Versendung gelangen.
Beberbeck den 30. März 1894.
_______________Königliche Gestütdirektion._______________
Tagesschau.
Berlin, 11. April. Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein, Bruder der Kaiserin, traf, so wird von der syrischen Küste geschrieben, am 12. März (von Egypten kommend) in Beirut ein und setzte Tags darauf seine Reise zu Wagen nach Baalbeck und Jerusalem fort. Die Reise nach Jerusalem wurde von Damaskus aus zu Lande angetreten, wobei die erst vor kurzem fertiggestellte und dem öffentlichen Verkehr noch nicht fibergebene 100 Kilometer lange Dampftrambahn, welche Damaskus mit Mzerib in Hauran verbindet, benutzt wurde. Von Mzerib aus setzte der Herzog die Reise durch die transjordanische Laudschaft Adschlun, und, nach Ueberschreitung des Jordan bei Beisan, durch Galiläa und Samarien zu Pferde fort und traf am Abend des 20. März in Jerusalem ein. Die über 300 Kilometer lange Wegstrecke von Damaskus nach Jerusalem wurde also in der beispiellos kurzen Zeit von drei Tagen zurückgelegt, eine Leistung, die bisher noch nicht erreicht worden ist. Die Osterfeiertage hat der Herzog in Jerusalem verlebt und sich am 2. April in Jaffa wieder nach Egypten eingeschifft. Auf der Rückreise nach Deutschland gedenkt Herzog Ernst Günther den kaiserlichen Majestäten in Abbazia einen Besuch abzustatten.
Berlin, ll. April. Die nächste Reichstagssession wird nun wirklich einen mehr gewerblichen Charakter tragen, davon können Handwerker und Kleingewerbetreibende, die schon so lange mit ihren Petitionen die deutsche Volksvertretung bestürmt haben, überzeugt sein. Die schon seit Jahr und Tag angekündigten gewerblichen Vorlagen werden im Bundesrath zum Theil bereits geprüft, so der Gesetzentwurf über die Neuregelung des Hausirerwesens, zum Theil sind sie im Reichsamt des Innern in der Ausarbeitung begriffen. Die Vorschläge, welche an den Reichstag gelangen sollen, werden wohl nicht Alles und Jedes umsassen, was vom Standpunkte des praktischen Lebens als eine wünschenswcrthe Forderung erscheint, aber sie werden doch Gelegenheit zu weiteren Anregungen und Ver- besserungscntwürfen geben. Für die Handwerkergesetzgebung und ihre Reform ist es Hauptsache, daß erst überhaupt einmal der Anfang gemacht, das Rad wirklich ins Rollen gebracht wird, und daß man von Worten zu Thaten übergeht. Dann konimt hinterher alles andere von selbst nach. I Zutreffend ist es, daß der deutsche Handwerkertag in Berlin am Schlüsse