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AtoHNeMkNtZ- Preise

Jährlich 9 â ^m, j* 4 «â oo --l. Sirrteljâhrlich L°« 25 ^.

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tk eiurelW ^aastet 10 ^.

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AwttrcHes ^gan für Atcrdt- und Lern-Kreis Kernan.

Erscheint täglich mit Ausnahme bar Ssun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

JusertionS- Preis:

Die tspalnge Garmondzeile oder deren Raum 10 ^.

Die 1'/-sp. Zeile 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 ^.

Die 3spalt. Zeile 30 A

Nr. 85.

Amtliches.

DienstnaHrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Eine weiße Ente.

Gefunden: Ein Henkelkorb (auf der Post stehen geblieben).

Hanau am 12. April 1894.

^tadt&reigi ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Gras- und Grummetnutzung des ehemaligen französischen Todteuhoss wird

Samstag den 14. April er., vormittags 11 Uhr, an unterzeichneter Stelle öffentlich meistbietend verpachtet.

Hanau am 9. April 1894.

4911 Stadtkämmerei.

Donnerstag den 12. April

Städtische Handelsschule.

Beginn des Unterrichts

a. für die Oberklasfe: Montag den 16. April, vormittags 63/4 Uhr, im Realschulgebäude, Zimmer Nr. 13;

b. für die Unterklasse: Dienstag den 1. Mai, vormittags 6^/4 Uhr, im Altstädter Rathhause.

Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete täglich von 1112 Uhr im Realschulgebäude, Zimmer Nr. 14, entgegen.

Hanau den 10. April 1894.

Der Dirigent der Handelsschule

Dr. Schmidt. 4844

t Agrarrecht.

Der preußische Finanzminister hat unlängst auf dem Festmahle des deutschen Landwirthschastsrathes einen Trinkspruch ausgebracht, worin er ausführte, daß einer dreißigjährigen Aera der Gesetzgebung, die vorwiegend den Rechtsordnungen des Handels und der Industrie gewidmet war, nun­mehr eine ebenso lange Aera des Ausbaues der landwirthschaftlichen Gesetz­gebung folgen werde. Diese Aeußerung hat sich mehrfach eine schiefe Aus­legung gefallen lassen müssen; insbesondere von jener Seite, welche aus mißverstandenem agrarischen Interesse sich der Ausgestaltung unserer Han­delspolitik widersetzt, hatte man versucht, daraus den Beweis herzuleiten, daß die Wirth schastspolitik der Regierung bisher den Handel und die Industrie einseitig bevorzugt habe.

Demgegenüber wird in derNordd. Allgem. Ztg." dargethan, daß der Ausspruch des Finanzministers auf die besondere Frage gemünzt war, wie die agrarrechtlichen Verhältnisse des Grundbesitzes zu bessern find, und auf die Schaffung besonderer Berufsvertretungen, welche diese Frage zu lösen haben, die Landwirthschaftskammern.

Man hat sich sp heißt es da in den letzten Dezennien in hervorragendem Grade mit den Rechtsordnungen des Handels und der Industrie beschäftigt, während man die Entwickelung der Verhältnisfe des Agrarrechts mit der Befreiung des Grund und Bodens von den Feudal- laften durch die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung für abgeschlossen hielt. Die Erfahrung hat gelehrt, daß das nicht der Fall fei, und daß die Ge­fahr immer drohender geworden ist, daß. ein erheblicher Theil des Grund­besitzes infolge von Ueberlastung aushören möchte, leistungsfähig zu bleiben. Wenn hier den gesetzgebenden Körpern die Aufgabe erwächst, mit ihrer Fürsorge cinzutreten, so kann es sich nicht darum handeln, augenblickliche Erfolge zu erzielen. Die Wirkungen gesetzgeberischer Reformen, die sich auf das Agrarrecht beziehen, werden sich vielmehr auf Jahrzehnte hinaus erstrecken.

Die ländlichen Verschuldungsverhältnisfe haben sich in Preußen wesentlich verschieden entwickelt in den Landestheilen mit freier Theilbarkeit des Besitzes und da, wo. Zustände wie in den östlichen Provinzen ob­walten. Völlig anders liegen die Dinge wieder in Hannover und Weft-

1894.

faleu. Nach einer vergleichenden Uebersicht des bei der Einkommensteuer Veranlagung für 1893/94 auf Steuerpflichtige mit Einkommen von mehr als 3000 Mark veranlagten Einkommens aus Grundvermögen und der vom Einkommen in Abzug gebrachten Schuldenzinsen geht hervor, daß beispielsweise in den Regierungsbezirken Köln, Trier und Aachen für das Land die abgerechneten Schuldenzinsen 19,16 und 14 pCt. des geschätzten Einkommens aus Grundvermögen betragen. Nicht wesentlich höher (14 bis 20 pCt. im Durchschnitt) stellen sich jene in Hannover, wo meist ge­schlossener Besitz vorhanden ist, das Anerbenrecht gilt und in der Regel nur eine geringe Abfindung der Miterben stattfindet. Demgegenüber er­scheint der Osten in einem sehr ungünstigen Lichte, und zwar wesentlich um deswillen, weil hier eine gleiche Bedeutung aller Erben stattfinden muß, so daß viele Besitzer ihren Grund und Boden von vornherein mit einer beträchtlichen Schuldenlast übernehmen. Im Regierungsbezirke Marienwerder betrugen die abgerechneten Schuldenzinsen für das Land 58 v. H. des geschätzten Einkommens aus Grundvermögen, im Kösliner 65 v. H., in den Regierungsbezirken Posen und Bromberg je 60 v. H.

Bei der Weiterbildung des Agrarrechts müssen die bestehenden recht­lichen Verschiedenheiten der Verhältnisse sorgfältig berücksichtigt werden. Gleiche bindende rechtliche Regeln für die ganze Monarchie dürften kaum aufzustellen, auch ein System von Dispensationen und der Zulassung von Ausnahmen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse gar nicht zu ent­behren sein. Hierzu möchte es aber, und zwar in allen Landestheilen, solcher Organe bedürfen, welche aus den Standesgenossen gebildet, die nöthigen Garantiern objektiver Entscheidungen bieten die Landwirth­schaftskammern. __________________

Tagesschau.

Berlin, 11. April. Zyre MajesliUc» iw Enis-^ und Könia und die Kaiserin und Königin unternahmen gestern, wie derReichsanz." aus Abbazia meldet, vormittags einen Spaziergang und verweilten nachmittags längere Zeit mit den Kaiserlichen Prinzen und dem Gefolge an Bord der DachtChristabel", woselbst der Thee eingenommen wurde. Später nahmen die Majestäten am Lawn-Tennis-Spiel theil.

Berlin, 11. April. Die Morgenblätter melden: Der Kaiser hat nach einem unter den Beamten der Stadt- und Ringbahn umlaufenden Gerüchte, welches mit großer Bestimmtheit auftritt, das Eisenbahnbetriebs­amt aufgefordert, ihm binnen 24 Stunden telegraphisch darüber zu be­richten, in welcher Weise für die Hinterbliebenen der bei der Katastrophe aus dem Savignyplast getödteten Eisenbahnarbeiter gesorgt werden solle.

Berlin, 11. April. DieBerliner Neuesten Nachrichten" melden aus Friedrichsruh : Der Kaiser übersandte der Fürstin Bismarck zum Ge­burtstage mit einem Glückwunschschreiben eine kostbare Staffelei von Birken­holz, gefüllt mit Lieblingsblumen der Fürstin: rothen Nelken, Marschalniel- rosen und Gardenien.

Berlin, 11. April. Im Reichstag ist von dem Abg. Hirschel (d. Resp.) folgender Antrag eingebracht worden: Der Reichstag wolle beschließen: mit Rücksicht auf die überall in ben betheiligten Kreisen herrschenden Klagen über die Unzuträglichkeiten, welche durch die Verschiedenheit der Gesetze über die Gewährleistung (Währschaft) beim Verkauf von Pferden, Rindvieh, Schafen und Schweinen in den einzelnen Landestheilen hervorgerufen wer­den, die verbündeten Regierungen zur thunlichst baldigen Vorlegung eines Reichsgesetzes zu ersuchen, welches diese Gesetzgebung namentlich bezüglich der Auffassung der Hauptmängel selbst wie auch der Dauer der Gewahrzelt einheitlich regelt. Ferner hat derselbe Abgeordnete als Antrag einen Gesetzentwurf, betreffend die öffentlichen Ausverkäufe zum Zweck einer be­schleunigten Veräußerung von Waaren, eingebracht, nach deffen z>. 1 die Veranstaltung von angekündigten öffentlichen Ausverkäufen zuni Zweck einer beschleunigten Veräußerung von Waaren im Kleinverkäufe nur mit Benn. ligung der Ortspolizeibehörde gestattet sein soll- . ,

Berlin, 11. April. Die Budgetkommission des Reichstags berieth den Gesetzentwurf, betreffenb die Ueberweisüng von 67 Millionen Ms dem Reichsinvalidenfonds zur Verstärkung der Betriebsmittel der ^Reichs alle. Leipziger bekämpft die Vorlage, zunächst müßten du berech lgten Forderungen der Invaliden erfüllt werben. Staatssekretär Pos adowsky betont, der noch