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Die 1Mp. Zeile 15 ^.

Lie Sspalt. Zeile 20 -4.

Die gspalt. Zeile 30

Nr. 80

Freitag den 6. April

1894.

Amtliches.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: 1) bei Paul Greb in Bruchköbel: ein schwarzer Spitzhund m. Geschl., 2) ein grauer Pudel weibl. Geschl.; Empfangnahme bei Friedrich Kalkhof, ebenfalls in Bruchköbel.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 2 M. 70 Pf. Eine Zigarren­tasche nebst Zigarren. Eine goldene Damenzylinderuhr (Remontoir) Nr. 6485 und 161 K 18 Dubois Geneve.

Hanau am 6. April 1894.

Slâdlkveis ^anavt.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Das neue Schuljahr in der Handelsschule (kaufmännischen Fortbildungsschule) beginnt für die drei Unterklassen am 1. Mai, für die Oberklasse am 15. April d. Js.

Wir bringen nachstehend die hauptsächlich in Betracht kommenden, immer noch nicht genügend beachteten §§. 5 und 6 des Ortsstatuts, be­treffend die Handelsschule in Hanau, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß­nahme und bemerken, daß wir die Zuwiderhandelnden unnachsichtig zur Bestrafung bringen werden.

8- 5.

Die Inhaber von Handelsgeschäften haben jeden von ihnen be­schäftigten noch nicht 18 Jahre alten Gehülfen und Lehrling spätestens am 6. Tage, nachdem sie ihn kontraktlich oder probeweise angenommen haben, zum Eintritt in die Handelsschule unter genauer Angabe des Mmens, des Jahres und Tages der Geburt desselben, sowie des Namens, Berufs und Wohnorts der Eltern, bezw. des Vormundes des jungen Mannes bei der Ortsbehörde (Städtisches Meldeamt) anzumelden und spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus irgend welchem Grunde aus der Beschäftigung entlassen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Handelsschule Verpflichteten so zeitig von der Be­schäftigung zu entlasten, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich umge­kleidet im Unterricht erscheinen können.

8- 6.

Die Inhaber von Handelsgeschäften haben einem von ihnen be­schäftigten Gehülfen oder Lehrling, der durch Krankheit am Besuche des Unterrichts gehindert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Handels­schule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein Gehülse oder Lehrling aus dringenden Gründen von: Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, daß dieser nöthigensalls die Entscheidung des Kuratoriums der Handelsschule einholen kann.

Hanau am 2. April 1894.

Das Kuratorium der Handelsschule.

Dr. Gebeschus. 4628

Mit dem Beginne des neuen Schuljahres in der gewerblichen Fortbildungsschule bringe ich nachstehend die hauptsächlich in Betracht kommenden W. 5 und 6 des Ortsstatuts, betreffend die gewerbliche Fort­bildungsschule in Hanau, wiederholt zur öffentlichen Kenntniß und bemerke, daß die Zuwiderhandelnden unnachsichtig zur Bestrafung werden angezeigt Aerden.

§. 5.

Die Gewerbeunternehmer haben jeden von ihnen beschäftigten noch nicht 18 Jahre alten gewerblichen Arbeiter spätestens am 6. Tage, nachdem sie ihn kontraktlich oder probeweise angenommen haben, zum Eintritt in ^ Fortbildungsschule unter genauer Angabe des Namens, des Jahres M Tages der Geburt desselben, sowie des Namens, Berufs und Wohn- artâ der Eltern bezw. des Vormundes des Arbeiters bei der Ortsbehorde (städtisches Meldeamt) anzumelden und spätestens am 3. Tage, nachdem s'e ihn aus der Arbeit entlassen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie Ebendie zum Besuche der Fortbildungsschule Verpflichteten so zmüg von der Arbeit zu entästen, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich gereinigt und umgekleidet im Unterricht erscheinen können.

8- 6.

Die Gewerbeunternehmer haben einem von ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeiter, der durch Krankheit am Besuche des Unterrichts gehindert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Fortbildungsschule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein gewerblicher Arbeiter aus dringenden Gründeii vom Besuche des Unter­richts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, daß dieser nöthigensalls die Entscheidung des Kuratoriums der Fortbildungsschule einholen kann.

Hanau am 2. April 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Geb eschus. 4629

Das Geschäftslokal der Ortskrankenkasse sür den Landkreis Hanau befindet fich vom 9. April d. J. an in der Paradiesgaffe Nr. 2, parterre rechts.

Hanau den 5. April 1894.

Dr. Gans,

Vorsitzender der Ortskrankenkaffe für den Landkreis Hanau.

t Die sozialdemokratische Presse

hat es gehört das einmal zum Zeitungsgeschäft den Vierieljahrs- anfang dazu benutzt, weidlich für sich die Trommel zu rühren und in Abonnementseinladungen, die auch als Flugblätter verstreut wurden, alle die Segnungen anzupreisen, die sie und nur allein sie im Volke durch Aufklärung und Bildung verbreite.Ist die Bedeutung der Presse nicht Jedem bekannt, der int öffentlichen Leben eines großen Kulturvolkes thätig ist, Jedem überhaupt, der nur in bessert Mitte lebt, dem täglich, stündlich Preßerzeugnisfe aller Art sich aufdrängen, der zu ihnen greifen muß, mag er wollen oder nicht, der selber von ihnen beeinflußt wird in seinem Denken und Handeln, mag er es wissen oder nicht?"

Also lesen wir in einer solchen Ankündigung, die auf denBildungs­hunger der Arbeiterschaft" fpekulirt. Gütig ist es jedenfalls von den Herren, die diese Blätter schreiben, daß sie auch einmal anerkennen, in­mitten einesgroßen Kulturvolkes" zu leben. Was sie sonst schreiben und sagen, geht darauf hinaus, daß unsere Zeit und unser Volk in die roheste Barbarei versunken seien, an welcher Kirchenthum und Monarchis­mus, Kapitalismus und Militarismus die Schuld tragen; sie aber, die Führer der Sozialdemokratie, wüßten einzig den Weg aus dieser Wüste in die Gefilde der Gesittung und des allgemeinen Wohlstaudes zu zeigen.

Die moderne Sozialdemokratie mit ihrem ganzen Parteifanatismus und Parteiterrorismus ist nichts weiter als ein krankhafter Auswuchs des politischen Lebens, der eben nur einem auf hoher Kulturstufe stehenden Volke anhaften kann. Diesen Auswuchs zu beseitigen, ist die Pflicht aller Freunde des Volks und des Vaterlandes; aber eine gründliche Heilung kann nur erfolgen von innen heraus. Alle Thorheiten und Rohheiten, die wir eine irregeleitete Menge vollführen sehen, dürfen uns nicht wankel- müthig machen in der Liebe für das Volk.

Das Reich hat die Arbeitergesetzgebung und die Arbeiterfürsorge als einen Schutzdamm aufgerichtet gegen die trüben Fluthwellen der Dema­gogie. An diesem Werk muß aber unablässig fortgearbeitet und gebessert werden, wenn es sich für alle Zukunft bewähren soll, und daran müssen sich alle Parteien betheiligen, die einsehen, daß wir uns auf dem Wege des wirthschaftlichen und sozialen Fortschrittes befinden.

Doch es gilt nicht blos, für die materielle Wohlfahrt der sogenannten unteren Klassen zu sorgen, die in den letzten Jahrzehnten, wenn man das Ganze überschaut, erhebliche Fortschritte gemacht hat. Ihr geistiges Wohl kommt nicht minder in Betracht. Und wenn dem Volke, wie derVor­wärts" selbst sagt, täglich und stündlich Preßerzeugnisse aufgedrängt wer­den, von denen es wider Wissen und Willen beeinflußt wird, so gibt er dabei ein ungewolltes Selbstbekeuntniß ab: gerade die sozialdemokratischen Gedanken sind es, die in dieser Art dem Volke aufgenöthigt werden.