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Nr. 79.
Donnerstag den 5. April
1894.
Amtliches.
Für das Vorräthighalten von Arzneien in Krankenhäusern und gtberen Anstalten im Regierungsbezirke Cassel wird hiermit Nachstehendes testimmt;
I. Krankenhäuser und andere Anstalten, in denen kein appro- iirter Apotheker thätig ist, sind, wie Jedermann, befugt, ohne be- jonbere Genehmigung gewisse Arzneien für den Hausbedarf vorräthig zu falten (Hausapotheke), müssen dieselben aber
1) sämmtlich aus einer Apotheke im Deutschen Reiche entnehmen und dürfen
2) nur die gangbarsten einfachen Droguen und Präparate, die in einer Apotheke zubereitet oder dispensirt sind, oder die ohne weitere Zubereitung abgegeben werden können (wie Kräuter, Oele, Salben, Salze, Tinkturen und dergl.), jedoch nur in verschlossenem Raume oder Schranke (mit Bretterthür) vorschriftsmäßig bezeichnet und ausgestellt vorräthig halten (pro statione), bezw. an die einzelnen Kranken in der Anstalt selbst (nicht aber an außerhalb derselben Wohnende), durch den Hausarzt vertheilen lassen.
Jede Zubereitung, bezw. Dispensirung zusammengesetzter Arzneisormen darf nur auf jedesmalige ärztliche Verordnung und nur in einer Apotheke erfolgen.
II. Krankenhäuser und andere Anstalten, welche Arzneien für den Hausbedarf selbst zubereiten und dispensiren lassen wollen (Dispenfir- anstalt), bedürfen hierzu meiner Genehmigung.
Dieselbe wird nur widerruflich und unter besonderen Bedingungen ertheilt, je nachdem ein approbirter Apotheker oder eine hierzu besonders geprüfte Pflegeschwester in der Anstalt thätig ist.
III. Sowohl die Hausapotheken (I.), als auch die Dispensiran- sialten (II.) stehen unter der besonderen Aufsicht meiner Bevollmächtigten, sowie des zuständigen Königlichen Kreisphpsikus, welche dieselben unver- muthet zu besichtigen und über etwa vorgefundene Ungehörigkeiten mir zu berichten haben.
Cassel am 12. Februar 1894.
Der Regierungspräsident. Haussonville.
^faöf&rei^ ^anait.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Oeffmiticke Kihung lies GeMiiule-âusM^s
Freitag den 6. April 1894, nachm. 5 Uhr.
Berathungsgegenstände:
1 Rechnung der de Bannos- und Beaux'schen Stiftung pro 1893.
,2 . Mittheilung des Stadtraths, die Bestellung eines weiteren Feldhüters betr.
3. Kostenverwilligung von 2000 Mk. für Ausbaggerung des Mainkanals.
4. Abänderung des Wassergeldtarifs für Wohnungen.
5. Desgl. für Viehhaltung. 4601
Bekanntmachung.
Diejenigen Personen des Soldatenstandes des Heeres und der Ma- ^, einschließlich die früheren Angehörigen der schleswig-holsteinischen welche in Folge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten ^ 1870 geführten Kriegen als invalide, zur Fortsetzung des aktiven âiÄârdienstes unfähig geworden und als solche unter Gewährung einer ^nAidenpension nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juli 1865 anerkannt IW «erden hierdurch aufgefordert, sich zur Erlangung der nach dem Ge- pe «cm 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse, unter Vorige ihrer Militärpapiere und Pensionsquittungsbücher, persönlich oder melden^ 6ei ^m zuständigen Bezirksfeldwebel in Hanau baldigst anzu-
Frankfnrt a. M. den 7. Februar 1894.
Königliches Bezirkskommando.
Tagesschau.
Berlin, 4. April. Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin und Königin begaben Sich, wie der „Reichsanz." aus Abbazia meldet, gestern Mittag mit Gefolge aus der Dacht „Christabel" nach der Insel Cherso, von wo die Rückkehr um 7 Uhr erfolgte. Seine Majestät hatten auf der Insel zwei große Geier erlegt. Die älteren drei Kaiserlichen Prinzen hatten gestern mittels Lokaldampfcrs einen Ausflug nach Fiume gemacht.
Berlin, 4. April. Die Schlichtung der Gegensätze über _ das Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm I. in Berlin ist noch nicht erfolgt. Bekanntlich hätte das vom Kaiser genehmigte Begas'sche Projekt einen Kostenaufwand von 8 Millionen Mark rund verursacht, während der Reichstag sich fast einstimmig nur für ein solches Monument ausgesprochen hat, welches die Kostensumme von 4 Millionen nicht übersteigt. Es ist nun nicht mehr zweifelhaft, daß der Kaiser und auch der Bundesrath die vom Reichstage angebotene Summe für zu niedrig halten, während man im Reichstag keine Neigung zeigt, größere Summen zu bewilligen. Die Angelegenheit mag noch zu manchem, nicht gerade angenehmen Zwischenfall führen. Schon in der letzten Reichstagssitzung vor den Osterferien, in welcher die Sache verhandelt wurde, ging es ja recht ungemüthlich zu. (K. Tbl.)
Berlin, 3. April. Ende Januar waren im Reichseisenbahnamte die sämmtlichen Kommissare der deutschen Bundesregierungen, die zur Chicagoer Weltausstellung nach Amerika entsendet worden waren, zu einer Besprechung über ihre Wahrnehmungen bezüglich der amerikanischen Eisenbahnverhältnisse zusammengekommen. Wie die „Rh.-W. Ztg." nunmehr vernimmt, sind bei dieser Gelegenheit die Ansichten über die Verwerthbar- keit einzelner Neuerungen und Einrichtungen für das deutsche Eisenbahnwesen erheblich auseinander gegangen, so daß es fraglich erscheint, ob praktische Vorschläge in dieser Hinsicht gemacht werden können. Privatpersonen, die Nordamerika bereist haben, sind allerdings der Ansicht, daß das dortige Eisenbahnwesen dem unsrigen nach mancher Richtung weit überlegen sei und daß sich die Uebertragung einzelner dortiger Einrichtungen aus das deutsche Eisenbahnwesen sehr empfehlen möchte.
Berlin, 3. April. In einer vom Kultusminister an die Provinzialschulkollegien gerichteten Verfügung vom 22. März wird bekannt gemacht, daß auch in diesem Jahr wieder zu Anfang Oktober in der Königlichen Turnlehrerbildungsanstalt in Berlin ein sechsmonatlicher Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden wird. In der Verfügung wird besonders darauf hingewiesen, daß die anmeldende Behörde sich von der genügenden Turnfertigkeit des Anzumeldenden zu überzeugen hat, damit nicht etwa aufgenommene Bewerber wegen nicht genügender Turnfertigkeit wieder entlassen werden müssen. Auch wird hervorgehoben, daß es sehr erwünscht ist, eine größere Zahl wissenschaftlicher Lehrer, die für Ertheilung des Turnunterrichts geeignet sind, durch Theilnahme an dem Kursus dafür ordnungsmäßig zu befähigen.
Berlin, 4. April. Der „Nationalzeitung" zufolge ergab die Neu- einschätzung der Gebäudesteuer in Preußen einen Mehrertrag von 7 Vs Millionen gegen die letzte Veranlagung. — Nach demselben Blatt ist eine Branntweinsteuervorlage für die gegenwärtige Reichstagssessimi dem Vernehmen nach weder vom Reichsschatzamte noch vom preußischen Finanz- ministerium beabsichtigt. Der Verbrauch ist einigermaßen gestiegen, so daß die Neuseststellung der Kontingentszahl nicht dringlich erscheint.
Berlin, 4. April. Die „Kreuzzeitung" vernimmt, daß _ fünfzehn Offiziere infolge des Spielerprozesses in Hannover verabschiedet worden sind.
Berlin, 4. April. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, Schwemepest und den Rothlauf der Schweine für Ost- unb Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 16. April bis auf Weiteres.
Berlin, 4. April. Oberbürgermeister Zelle suchte in Gememschast mit dem Präsidenten des Aeltestenkollegiums der Berliner Kausmanns chail bei dem Reichskanzler Grafen Caprivi um eine Audienz nach, um dessen Ansicht über eine deutsch-nationale Ausstellung in Berlin zri , erfahren. (RH. K.)