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Mittwoch den 4. April
1894.
Amtliches.
Nach dem Reichsgesetz vom 14. Januar 1894 sind den Invaliden Ms dm Kriegen vor 1870 und deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu ihren iisherigen Gebührnissen nach Maßgabe der durch das Militärpensionsgesetz M 27. Juni 1871, sowie durch die Reichsgesetznovelle vom 22. Mai 1893 den Invaliden und deren Hinterbliebenen aus dem Kriege 1870/71 gewährten höheren Beträge zu gewähren.
Diejenigen pensionirten Offiziere und Militärbeamten, welchen bis Ende März d. J. noch keine bezügliche Mittheilung zugegangen ist, wollen sich au die Pensionsabtheilung des Königlichen Kriegsministeriums zu Berlin, die Hinterbliebenen an die zuständigen Landrathsämter (Kreisämter) «enden, falls sie aus Grund des in Rede stehenden Gesetzes Ansprüche zu haben glauben, wogegen die Invaliden vom Feldwebel abwärts aus jeden Fall ihre Ansprüche bei den betreffenden Bezirkskommandos geltend machen müssen.
Cassel am 8. März 1894.
I _________Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel,
^fadt^rci-s ^anau.
In Folge Fortführung der Sielbauarbeiten ist die Absperrung der Straße an der Ostseite am Paradeplatz von Mittwoch den 4. April er. ab für den Fuhrverkehr angeordnet.
Hanau am 3. April 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 3268 J. V.: Schneider, Kreissekretär.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Stadt- und Landkreis Hanau.
In Kesselstadt ist unter einem Transport von Schweinen, welche in dem Zentralviehhof zu Berlin gekauft sind und dem Händler Jakob Schütz von Erbstadt gehören, die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen.
Auf Grund höherer Anordnung werden für den Umfang der Kreise ' Hanau Stadt und Land und zunächst für den Zeitraum von 14 Tagen ■ folgende Maßregeln hiermit angeordnet:
1) die Abhaltung von Vieh- und Pferdemärkten sowie der Austrieb von Vieh auf die Wochenmärkte wird untersagt; ferner wird verboten
2) das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen;
3) die Verladung von Rindvieh, Schweinen und Schafen auf den in dem gefährdeten Bezirke belegenen Eisenbahnstationen;
4) die Polizeibehörden haben, bevor sie in Anwendung des §. 66 der Instruktion des Bundesrathes zur Ausführung der §§. 19 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, den Weitertransport von verseuchtem oder seuchenverdächtigem Vieh nach einem Ort behuss der Durchseuchung oder nach einem Schlachthause behufs der Abschlachtung gestatten, bei der Polizeibehörde der Empfangsstation telegraphisch anzufragen, ob das Vieh am Bestimmungsorte ausgenommen werden kann und ob dessen sofortige Abschlachtung daselbst möglich ist.
Hanau am 31. März 1894.
Der Königliche Landrath
:_____________v. Oertzen.____________________________
Dienstnachrichtm aus dem Kreise.
Gesunden: Ein rothes Kindersammtkäppchen. Ein silberner Mgerring. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein goldenes H^z mit goldener Kette. Aus dem Wege von Bergen nach Niederdorfelden ^ne Milchkanne und in Bergen ein Portemonnaie mit Geld; Empfang- nähme beim Bürgermeister in Bergen.
Zugeflogen: Ein Staar.
- Zugelausen: Ein weißer Pudel m. Geschl.
-^oggcnhuvd w. Geschl. (im s. g. Poppenwald).
Verloren: Ein Paar gelbe Glacehandschuhe.
Ein kleiner gelber Ein Skizzenbuch.
Vom Wasenmeister am 3. ds. Mts. eingefangen: Ein schwarzer Hund w. Geschl. und ein weißer Jagdhund mit gelbem Placken, m. Geschl.
Hanau am 4. April 1894.
Tagesschau.
Berlin, 3. April. Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten, wie dem „Reichsanz." aus Abbazia gemeldet wird, gestern Nachmittag und heute Vormittag mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts sowie des Zivil- kabinets, Gesandten Grasen zu Eulenburg.
Berlin, 3. April. Der Besuch der Kaiserin in Wilhelmshöhe bei Cassel ist, wie die Morgenbläter melden, endgültig aufgegeben worden. Die Kaiserin wird mit den Prinzen von Abbazia direkt nach dem Neuen Palais übersiedeln.
Berlin, 3. April. Die preußische Regierung hat von den Oberpräsidenten Gutachten eingefordert über die Zweckmäßigkeit einer allgemeinen obligatorischen Fleischschau seitms staatlich besoldeter Beamten.
Berlin, 3. April. In der Zeit vom 16. Juli bis 6. August d. J. soll in Amsterdam unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Königin- Wittwe, Regentin der Niederlande, eine internationale Ausstellung für Müllerei, Bäckerei, insbesondere der Pasteten- und Zuckerbäckerei, Choko- ladensabrikation und andere damit zusammenhängende Industriezweige statt- finden. Anmeldungen sind bis spätestens den 15. d. M. an das Ausstellungsbureau im Jndustriepalast in Amsterdam zu richten.
Berlin, 2. April. Das „Köln. Tbl." schreibt: Schleswig-Holsteinische Zeitungen wollen angeblich aus Helgoland wissen, daß der Kaiser beabsichtige, die Insel im Lause dieses Sommers zu besuchen, was übrigens alljährlich, und zum Theil sogar mehrere Male, der Fall gewesen ist, seitdem Helgoland deutsch ist. Gleichzeitig werden dann aber noch Meldungen verbreitet, nach welchen Fürst Bismarck im Juli der Felseninsel einen Besuch abstatten wolle. Von einer gleichzeitigen Anwesenheit des Kaisers und des Altreichskanzlers ist indessen keine Rede. Es scheint, als ob hierbei vielmehr ein Wunsch der Helgoländer, der ja an und für sich erklärlich ist, zum Ausdruck komme.
Berlin, 3. April. Wie der „Vorwärts" meldet, ist gegen acht Redakteure von Berliner Blättern wegen der Vorgänge in Friedrichshain am 18. Januar bezw. Beleidigung des Chefs und der Beamten des Polizeipräsidiums Anklage erhoben worden.
Die Vorstände sämmtlicher Berliner Innungen werden auf dem demnächst stattfindeuden Allgemeinen Deutschen Jnnungs- und Handwerkertag die Verwerfung der Vorschläge des Ministers v. Berlepsch beantragen und die Einführung der obligatorischen Innungen fordern. Nur noch fünf Jahre nach Inkrafttreten des diese Einrichtung vorschreibenden Gesetzes solle es gestattet sein, ohne Meisterprüfung den Innungen beizutreten. Nach Ablauf dieser Frist müsse eine Meisterprüfung stattfinden. Die Aufsicht über die Innungen solle anstatt der Gemeindebehörden der Staat ausüben. Alle Innungen sollten eigene Gerichtsbarkeit erhalten, der Stellennachweis müsse in die Hände der Meister gelegt werden.
Friedrichsruh, 2. April. Wie der „Hamb. Korresp." aus Friedrichsruh mittheilt, ist eine sehr interessante militärische Uebung zu erwarten. Es ist bekannt, daß im Sachsenlande durch den Februarsturm viele Tausende der herrlichsten Bäume niedergelegt worden sind, die noch jetzt an vielen Stellen ein undurchdringliches Chaos bilden. Es heißt nun, daß bereits am Dienstag den 3. April das Pionierbataillon aus Harburg in Friedrichsruh eintrifft, um im Sachsenwalde Uebungen vorzunehmen. Dem Bataillon soll die im Krieg nicht seltene und stets sehr schwierige Aufgabe gestellt werden, innerhalb einer bestimmten Zeit eine genau umgrenzte Strecke von den durch den Sturm zu einem wirren Knäuel durcheinandergeworfenen Baumstämmen zu säubern.
Wie das „Datsche Kolonialblatt" mittheilt, hat das kaiserliche Gouvernement in Kamerun Anweisung erhalten, in Zukunft regelmäßig nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahrs über die Lage der Jnlandstationen und namentlich über die letzten von einer jeden Station bei dem Gouvernement eingegangenen Nachrichten und den Bestand an Munition, Tauschartikeln und Lebensmitteln zu berichten.
Bremen, 3. April. Dem „Lloyd" ging eine Depesche des Inhalts zu: „Der Dampfer „Ems" erlitt einen einfachen Bruch der