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Beilage zu Nr. 76 des Hanauer Anzeiger.

Hanau den 2. April 1894.

+ Sonntagsruhe im Güterverkehr der preußischen Staatseisenbahnen.

Infolge eines Erlasses des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 8. Dezember 1891 war eine Kommission zusammengetreten, um die Mög- Mit der Einführung der Sonntagsruhe im Güterverkehr der Staats- lismbahnen zu berathen. Die Ergebnisse dieser Berathungen sind in einem Bericht an den Minister niedergelegt und im Archiv für Eisenbahnwesen veröffentlicht. Danach ist als Hauptergebniß der Berathungen festzustellen, daß nach den örtlichen Verkehrs- und Betriebsverhaltnissen aus den einzelnen Bahnlinien die Durchführung der vollständigen Sonntagsruhe im Güter­verkehr keinen besonderen Schwierigkeiten begegnen und mit verhältniß- «äßig geringen Kosten möglich sein würde. Die einmaligen Aufwendungen erden von der Kommission aus 1,8 Millionen, die dauernden auf 849 000 Mark berechnet. Diesen Kosten werden Ersparnisse im Betrage ton 4,13 Millionen Mark gegenüberstehen, die ihren Hauptgrund in der Verminderung der Zugkilometer haben würde. Nicht mit enthalten in den Ersparnissen sind aber die Löhne, die bisher an das regelmäßig an Sonn- und Festtagen erforderliche, künftig aber an diesen Tagen Ruhe haltende Arbeiterpersonal gezahlt worden sind im Ganzen jährlich 2,3 Millionen Mark, weil die Kommission von der Voraussetzung ausging, daß diese Löhne bei Einführung der Sonntagsruhe den betheiligten Arbeitern nicht würden vor^nthalten werden können.

Bei Einführung der vollen Sonntagsruhe im Güterverkehr würden allein im Güterdienst 52 278 Bedienstete Sonntagsruhe erhalten, das sind 25 239 mehr, als schon an Sonn- und Festtagen im Güterverkehr vom Dienst befreit waren.

Dies günstige Ergebniß wird aber wesentlich verändert durch Auf­wendungen, die für den ganzen Staatsbahnbetrieb nothwendig werden würden, insbesondere die Neubeschaffung von Wagen und die Vermehrung der Ausgaben für Wagenmiethe, so daß insgesammt 44,3 Millionen Mark an einmaligen Kosten erforderlich wären. Dazu kommen die fortdauernden jährlichen Mehrkosten im Betrage von 1,3 Millionen Mark, denen 4,1 Millionen jährliche Ersparnisfe gegenübenstehen würden. Diese Ver­mehrung des Wagenparks ist aber eigentlich nur für die Zeiten des stärksten Verkehrs nothwendig, und sie könnte fortfallen, wenn zeitweise eine Einschränkung der Sonntagsruhe gestattet wäre. In diesem Sinne hat sich auch die Kommission ausgesprochen und der Minister der öffent­lichen Arbeiten hat daher durch Erlaß vom 20. November 1893 die Eisenbahndirektionen angewiesen, mit der weiteren Durchführung der Sonntagsruhe insoweit vorzugehen, als dies mit den im Etat zur Ver­fügung stehenden Mitteln sowie mit den bestehenden Einrichtungen erreichbar ist, unter dem Vorbehalt, daß dabei eine Beeinträchtigung berechtigter Verkehrsinteressen überall vermieden wird. Insbesondere sind die Königlichen Eisenbahndirektionen ermächtigt worden, bei Eintritt von Betriebsstörungen, sowie zur Abwendung drohender Betriebsstörungen die Sonntagsruhe nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen einzuschränken oder unter Umständen aufzuheben. Von einer Neubeschaffung von Lokomotiven, sowie von einer Vermehrung der Güterwagen für Zwecke der Sonntags­ruhe ist abgesehen und in Betreff der ausnahmsweise auch an Sonn- und Festtagen zu befördernden Güter weitere Bestimmung vorbehalten worden. Die Fortgewährung der Löhne für die Sonu- und Festtage an die sonst auch an diesen Tagen beschäftigten, künftig aber Ruhe Haltenden Bediensteten wurde genehmigt.

übersah, obwohl diese Anmeldung zur Zeit des Prüsungsgeschäfts als Be­standtheil der Akten vorlag.

Marktbericht.

Hanau, 31. März, 9'/- Uhr vormittags. Lebensmittelpreise folgende: x Hülsenfrüchte : Bohnen 38 Pfg., Erbsen 38 Pfg. das Dop­pelliter; Geflügel: Tauben, das Pärchen 80 Pfg. bis 1 Mk.; ein alter Hahn 1,501,80 Mk.; ein Huhn 1,302 Mk.; eine Ente 1,80 2,80 Mk.; Fische: gewöhnliche Sorte 25 Psg., bessere Sorte 35 Pfg., Aal 11,10 Mk., Hecht 90 Pfg. bis 1 Mk., Bresem 50 Pfg., Barben 50 Pfg., Barsch 60 Pfg. = ^2 kg; Gemüse: Merrettig, die Stange 1020 Pfg.; Blumenkohl, das Stück 3040 Pfg.; Kopfsalat, das Stück 1618 Pfg.; Ober - Kohlrabi, das Stück 34 Pfg.; Unter- Kohlrabi, das Stück 810 Pfg.; Wirsing, das Stück 1015 Pfg.; Weißkraut, das Stück 1530 Psg.; Rothkraut, das Stück 1530 Pfg.; Sellerie, das Stück 815 Pfg.; Gelbe Rüben, die Portion 2025 Pfg.; Rosenkohl, die Portion 3040 Pfg.; Schwarzwurzeln, die Portion 2535 Pfg.; Spinat, die Portion 2030 Pfg.; Lattig, die Portion 1525 Pfg.; Schmalzkraut, die Portion 1020 Pfg.; Kartoffel, das Doppelliter 89 Pfg.; Obst: Aepfel, 1015 Psg. das Pfund; Zitro­nen, das Stück 79 Pfg.; Apfelsinen, das Stück 610 Psg.; Ver­schiedenes : Butter, das Pfund 1,301,35 Pfg.; Käse, das Stück 45 Pfg.; Eier, das Stück 57 Pfg.; Gänseeier, das Stück 1012 Pfg.; Zwiebel, das Doppclliter 3036 Pfg.; Welschkorn, das Doppelliter 24 Pfg.; Radieschen, das Bündel 34 Pfg.; Kastanien, das */s kg 20 Pfg.; Waizenmehl, 1. Sorte 22 Pfg., 2. Sorte 20 Pfg., 3. Sorte 18 Pfg., 4. Sorte 16 Pfg. = Va kg; Stroh, 34 Mk. und Heu 5,50 bis 6,50 Mk. = 50 kg; Buchenholz, das Meter 9 Mark.

Patent- Ert Heilungen.

Nr. 74 918. Verfahren zur Darstellung blauer basischer Farbstoffe aus Nitrosodialkyl-m-Amido-x kresol und Diaminen der Benzolreihe. A. Leonhardt u. Co. in Mühlheim i. H., vom 25. März 1892 ab. Kl. 22.

Nr. 74 997. Transportables Reibrädergetriebe zur Ableitung von Arbeit von Transmissionswellen. P. Göhring in Oberursel am Taunus, vom 3. November 1893 ab. Kl. 47.

Nr. 74 954. Selbstthätige elektrische Anzeigevorrichtung für Wasser­leitungen. I. Bohrer in Frankfurt a. M., Gaustraße^23, vom 25. Juli 1893 ab. Kl. 74.

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Bergen-Enkheim. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Bergen-Enkheim auf den Namen der Ehefrau des Christian Bieber, geb. Schwab, dahier eingetragene, in der Ge- markung von Bergen-Enkheim belegene Grundstück am 8. Mai 1894, vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht zu Bergen, Zimmer Nr. 2, versteigert werden.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

(A. d. Reichsanz.)

Ist eine ist Mèm Konkurs angemeldete Forderung vom Gerichts­schreiber in der Konkurstabelle nicht eingetragen worden und demzufolge auch im Prüsungstermine nicht erörtert und ebenso bei der Verlheilung der Masse nicht berücksichtigt worden, so haftet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 14. Dezember 1893, im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts der Gerichtsschreiber für den dem Gläubiger dadurch erwachsenen Schaden. Auch der, Konkursuchter haftet für diesen Schaden, wenn er im Prüfungstermine die durch das Versehen

Schiffsbericht.

Das Hamburg-New -Dorker PostdampsfchiffBohemia" , Kapitain Schröder, ist am 28. März, 11 Uhr abends, wohlbehalten in New-Dork angekommen.

des Gerichtsschreibers in die Tabelle nicht mit aufgenomniene Anmeldung morgens an,

" Inserate.

Wetterbericht desHanauer Anzeiger" vom 1. April.

Nach Beobachtungen des hies. Verschönerungs-Vereins am Wetterhäuschen am kaiserl. Postgebäude.

Barometer: morgens 756, mittags 757, abends 756.

Thermometer: morgens + 2,5° C., mittags + 17,0 C., abends + 18,0 0.

Hygrometer (Feuchtigkeitsmesser): morgens 70, mittags 30, abends 43. .

Lambrecht's Patent - Wettertelegraph (im Rathhaushof): Am 2. April. Neigung zu veränderlich.

Der Zeiger am Fuß des Wettertelegraphen gibt den Stand von etwa 8 Uhr

Sämintliche in hiesigen und benachbarten Lehranstalten eingeführten Schulbücher, Wörterbücher, Atlanten, Karten re. sind in dauerhaften Einbänden vorrâthrg in o. M. Albertus Buchhandlung

Erdarbeiten

im Akkord zu vergeben. Näheres bei

H. Stephan,

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Mein Banbnrcau befindet sich von jetzt an in meinem neuen Wohngebäude Uferstraße

Nr. 19. Keunecke.

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