Einzelbild herunterladen
 

Preis: Ehrlich 9 ^ jf6j.4<^450.4. LrteljShrlich 2*25^4.

* auswärtig« ^uurute» mit ^betreffenden pK-mfschlae- Ak doptet

Hanauer Ameiaer.

Zugleich

ArntücHss Krgarr für Ktcr-t- und Landkreis Kanan,

scheint täglich mit Ausnahme der S«w- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

3ttfertfe«9«

PreiS:

Die ispaltige Karmondzelle oder deren Raum

10 A

Die 1'/'sp. Zeil« 15 A

Die 2fpalL Zeil« 20 ^.

Die 3spaü. Zeile 30 «5.

Nr. 75.

Samstag den 31. März

1894.

Amtliches.

Sl^ötkrreis ^anau.

In Folge Beginns der Sielbauarbeiten ist die Absperrung der tzlhimstraße zwischen Paradeplatz und Rappengasse von Montag den 2. teil cr. ab angeordnet worden.

Hanau am 31. März 1894.

Königliche Polizeidirektion.

p, 3143 v. O ertz en.

Kekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Stadt- und Landkreis Hanau.

In Kesselstadt ist unter einem Transport von Schweinen, welche in im Zentralviehhof zu Berlin gekauft sind und dem Händler Jakob Schütz von Erbstadt gehören, die Maul- und Klauenseuche aus- grbrochen.

Auf Grund höherer Anordnung werden für den Umfang der Kreise Hanau Stadt und Land und zunächst für den Zeitraum von 14 Tagen folgende Maßregeln hiermit angeordnet:

1) die Abhaltung von Vieh- und Pferdemärkten sowie der Auftrieb von Vieh auf die Wochenmärkte wird untersagt; ferner wird ver­boten

2) das Treiben von Rindvieh, Schweinen und Schafen außerhalb der Feldmarkgrenzen;

3) die Verladung von Rindvieh, Schweinen und Schafen auf den in dem gefährdeten Bezirke belegenen Eisenbahnstattonen;

4) die Polizeibehörden haben, bevor sie in Anwendung des §. 66 der Instruktion des Bundesrathes zur Ausführung der §§. 1929 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unter- drückung von Viehseuchen, den Weitertransport von verseuchtem oder seuchenverdächtigem Vieh nach einem Ort behufs der Durchseuchung oder nach einem Schlachthause behuss der Abschlachtung gestatten, bei der Polizeibehörde der Empfangsstation telegraphisch anzufragen, ob das Vieh am Bestimmungsorte ausgenommen werden kann und ob dessen sofortige Abschlachtung daselbst möglich ist.

Hanau am 31. März 1894.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Der Kreissekretär H o ch st e i n aus Vohwinkel ist zum Bürgermeister der Gemeinde Langenselbold gewählt und bestätigt worden.

Hanau am 28. März 1894.

Der Königliche Landrath

A. 849 v. O ertz en.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Notizbuch (Brodbuch). Sechs Bibliotheksbücher (Wielands sämmtliche Werke). Ein brauner gefütterter Kindergla<;öhand- schuh (rechter). Ein Damensonnenschirm mit Franzen (in einem Laden flehen geblieben).

Entlaufen: Ein weißer Jagdhund mit schwarzem Kopf und Märzen Abzeichen, m. Geschl.

Verloren: Ein Glaserdiamant.

Hanau am 31. März 1894.________________________________

^faöWretö ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Hekanntrnachttng.

Die städtische Kleinkinderschule wird die ihr anvertrauten in Zukunft bis abends 7 Uhr (statt wie seither bis nachmittags 4 W) in Aufsicht und Verpflegung nehmen.

Die Verpflegung der Kinder wird für die Folge durch die Verab- reichung je einer Portion Milch des morgens und des nachmittags ver-

Das Schulgeld für Beköstigung, Beaufsichtigung und Pflege beträgt »vom 1. April ab für jedes Kind 10 Pfennig täglich.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Anstalt werden von der ersten

Lehrerin Fräulein Hebebrand Montag, Dienstag und Mittwoch jeder Woche entgegengenommen.

Hanau am 30. März 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 4299

FMlscht gkwerbliiht KrtbilduuMnlk.

Anmeldungen neuer Schüler werden Montag den 2. April, vormittags 8 Uhr, in meinem Geschäftszimmer Erbsengasse Nr. 1 entgegengenommen.

Ebendaselbst bin ich in Angelegenheit der gewerblichen Fortbildungs­schule Dienstags von 1112 Uhr und Sonntags von 8'/,9 Uhr vor­mittags zu sprechen.

Hanau, 29. März 1894.

Der Dirigent der gewerblichen Fortbildungsschule

E. Thormählen. 4213

Auszug aus dem Ortsstatut, betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Hanau.

Alle im Gemeindebezirk der Stadt Hanau in Arbeit stehenden ge­werblichen Arbeiter der nachfolgenden Berufszweige: Glaser, Klempner, Drechsler, Maurer, Weißbinder oder Maler, Lackircr, Steinmetzen, Stuckateure, Tischler, Zimmerleute, Gelbgießer, Gürtler, Schmiede, Schlosser, Maschinenbauer einschließlich formet und Metalldreher, Mechaniker, Wagner, Tapezierer und Kunstgärtner, sowie Buchbinder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffent­liche gewerbliche Fortbildungsschule an den festgesetzten Tagen und Stunden zu besuchen und an dem Unterricht Theil zu nehmen.

Die zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten gewerblichen Arbeiter müssen sich mit Beginn ihrer Schulpflicht bei dem Dirigenten der Anstalt persönlich anmelden und zu den für sie bestimmten Unterrichts­stunden rechtzeitig einfinden, und dürfen sie dieselben ohne eine nach dem Ermessen des Dirigenten der Schule ausreichende Entschuldigung nicht ganz oder zum Theil versäumen.

Die Gewerbeunternehmer haben jeden von ihnen beschäftigten noch nicht 18 Jahre alten gewerblichen Arbeiter spätestens am 6. Tage, nachdem sie ihn kontraktlich oder probeweise angenommen haben, zum Eintritt in die Fortbildungsschule unter genauer Angabe des Namens, des Jahres und Tages der Geburt desselben, sowie des Namens, Berufs und Wohnorts der Eltern, bezw. des Vormundes des Arbeiters bei der Ortsbehörde (Städtisches Meldeamt) anzu- melden und spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus der Arbeit ent­lassen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Fortbildungsschule Verpflichteten so zeitig von der Arbeit zu entlassen, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich gereinigt und umgekleidct im Unterricht erscheinen können.

Die Gewerbeunternehmer haben einem von ihnen beschäftigten ge­werblichen Arbeiter, der durch Krankheit am Besuche des Unterrichts gehin­dert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Fortbildungsschule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein gewerblicher Arbeiter aus dringenden Gründen vom Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, daß dieser nöthigenfalls die Ent­scheidung des Kuratoriums der Fortbildungsschule einholen kann. 4214

Tagesschau.

Berlin, 30. März. Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Kaiserin und Königin unternahmen, wie derReichsanz." aus Abbazia meldet, heute Vormittag einen Spaziergang auf dem Strandwege und be­gaben Sich mit Gefolge gegen 11 Uhr an Bord der PachtChri;table . Es wurden Jagdgewehre mitgenommen. Das Wetter ist prächtig..

Berlin, 30. März. DerReichsanzeiger" veröffentlicht eine An­weisung des preußischen Finanzministers ^bezüglich der in Niederlagen zur Sefüllurtg mit (Betreibe eütgebrcidjten inländischen Säcke. DkNkch fntb diese dem zollpflichtigen Lagerbestande zuzuschreiben. Das Getreide ist nach