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Nr. 74

Freitag den 30. März

1894.

Amtliches.

Nach dem Reichsgesetz vom 14. Januar 1894 sind den Invaliden ms den Kriegen vor 1870 und deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu ihren bisherigen Gebührnissen nach Maßgabe der durch das Militärpensionsgesetz W 27. Juni 1871, sowie durch die Reichsgesetznovelle vom 22. Mai 1893 den Invaliden und deren Hinterbliebenen aus dem Kriege 1870/71 Jurten höheren Beträge zu gewähren.

Diejenigen pensionirten Offiziere und Militärbeamten, welchen bis We März d. J. noch keine bezügliche Mittheilung zugegangen ist, wollen sich an die Pensionsabtheilung des Königlichen Kriegsministeriums zu Berlin, die Hinterbliebenen an die zuständigen Landrathsämter (Kreisämter) weiidm, falls sie auf Grund des in Rede stehenden Gesetzes Ansprüche zu haben glauben, wogegen die Invaliden vom Feldwebel abwärts auf jeden fall ihre Ansprüche bei den betreffenden Bezirkskommandos geltend machen missen.

Cassel am 8. März 1894.

Der Regierungspräsident. I. V.: v. Pawel.

^taOt&rei-s ^danaxt.

Bekanntmachungen des Lberbürgenneisteramtes. Bekanntmachung

Sämmtliche Oekonomen, welche sich an der Abfuhr der durch die Mischen Maschinen gepumpten Fäcalien zu betheiligen beabsichtigen, werden iermit zu einer Besprechung auf

Montag den 2. April l. Js., abends 8 Uhr,

N den oberen Saal des Neustädter Rathhauses eingeladen.

Hanau am 29. März 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus.__________________4246

MWe gtmrdlichc KrtbiliiMgssihnlt.

Anmeldungen neuer Schüler werden Montag den 2. April, »onrrittags 8 Uhr, in meinem Geschäftszimmer Erbsengasse Nr. 1 ntgegengenommen.

Ebendaselbst bin ich in Angelegenheit der gewerblichen Fortbildungs­schule Dienstags von 1112 Uhr und Sonntags von S1/»9 Uhr vor­mittags zu sprechen.

Hanau, 29. März 1894.

Der Dirigent der gewerblichen Fortbildungsschule

E. Thormählen. 4213

Auszug aus dem Ortsstatut,

betreffend die gewerbliche Fortbildungsschule in Hanau.

Alle im Gemeindebezirk der Stadt Hanau in Arbeit stehenden ge­werblichen Arbeiter der nachfolgenden Berufszweige: Glaser, Klempner, Drechsler, Maurer, Weißbinder oder Maler, Lackirer, Steinmetzen, Stuckateure, Tischler, Zimmerleute, Gelbgießer, Gürtler, Schmiede, Schlosser, Maschinenbauer einschließlich Former und Metalldreher, Mechaniker, Wagner, fiapezierer und Kunstgärtner, sowie Buchbinder, welche das 18. Lebensjahr pch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffent- gewerbliche Fortbildungsschule an den festgesetzten Lagen und Stunden M besuchen und an dem Unterricht Theil zu nehmen. .

Die zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten gewerblicheil Reiter müssen sich mit Beginn ihrer Schulpflicht bei dem Dirigenten der ?"M persönlich anmelden und zu den für sie bestimmten Unterrichts- rechtzeitig einsinden, und dürfen sie dieselben ohne eine nach dem Ermessen des Dirigenten der Schule ausreichende Entschuldigung nicht ganz "^r zum Theil versäumen. ... ,

Die Gewerbeunternehmer haben jeden von ihnen beschäftigten noch nicht 18 Jahre alten gewerblichen Arbeiter spätestens am 6. Tage, nachbeiu sie fh kontraktlich oder probeweise angenommen haben, r«M Eintritt in die Fortbildnngsschnle unter genauer Angabe des Namens, des Jahres und Tages der Geburt desselben, sowie des Samens, Berufs rmd Wohnorts der Eltern, bezw. des Vormundes des

Arbeiters bei der Ortsbehörde (Städtisches Meldeamt) anzu­melden und spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus der Arbeit ent­lassen haben,- daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Fortbildungsschule Verpflichteten so zeitig von der Arbeit zu entlassen, daß sie rechtzeitig und soweit erforderlich gereinigt und umgekleidet im Unterricht erscheinen können.

Die Gewerbeunternehmer haben einem von ihnen beschäftigten ge­werblichen Arbeiter, der durch Krankheit am Besuche des Unterrichts gehin­dert gewesen ist, bei dem nächsten Besuche der Fortbildungsschule hierüber eine Bescheinigung mitzugeben. Wenn sie wünschen, daß ein gewerblicher Arbeiter aus dringenden Gründen vom Besuche des Unterrichts für einzelne Stunden oder für längere Zeit entbunden werde, so haben sie dies bei dem Leiter der Schule so zeitig zu beantragen, daß dieser nöthigenfalls die Ent­scheidung des Kuratoriums der Fortbildungsschule einholen kann. 4214

Handelskammer zu Hanau.

Das Sekretariat der Handelskammer befindet sich von heute, Freitag den 30. März er., an im Stadtschlosse, rechts vom Haupt­portale.

Die Bureaustnnden sind auf die Zeit von 91/a bis 12/s Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags wochentäglich festgesetzt worden.

Die Handelskammer.

Der Vorsitzende Der Sekretär

Canthal. Steller. 4212

Auktiousanzeige.

]0 llëft ^l^cr? |? ^liHß tfür;?* v^^^v i^t-^^J^ MsiL. Uh^voruM (meistens bedeckt), Fohlen und 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden gerittenen Pferde werden am 7. und 8. Mai von 7 bis 10 Uhr vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche an denselben Tagen von 4 bis 6 Uhr nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Listen über die zur Auktion gelangenden Pferde werden am 25. April zum Versand rc. fertig gestellt sein und auf Ansuchen zugeschickt werden.

Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhof Trakehnen wird am 7., 8. und 9. Mai gesorgt sein.

Trakehnen den 6. März 1894.

Der Landstallmeifter _____________________gez. v. Frankenberg.__

Bekanntmachung.

In dem Orte Erbstadt wird am 1. April d. Js. eine Posthülfstelle errichtet, deren Verwaltung dem Bürgermeister Rupp daselbst übertragen worden ist.

Darmstadt, 27. März 1894.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor Clav el.

Tagesschau.

Berlin, 29. März. DerReichsanz." schreibt: Wie aus Wien gemeldet wird, widmen die dortigen Morgenblätter der Kaiserbegegnung sehr warme Betrachtungen, welche in der Betonung der unerschütterlichen Festigkeit des österreichisch-deutschen Verhältnisses und der rein friedlichen Bedeutung des Dreibundes gipfeln, dessen friedenerhaltender Charakter auch bei bisher mißtrauischen Elementen einer wachsenden Würdigung be­gegne. . . ,,

Berlin, 29. März. Ein Bund deutscher Frauenvereine hat sich, nach denFr. N.", heute hier konstituirt, bisher sind ihm 36 Vereine bei­getreten. In den Vorstand wurden gewählt: Fräulein Auguste Schmidt (Leipzig), Frau Schepeler-Lette (Berlin), Frau Anna Simson (Breslau), Frau Pfanne Bieber-Böhn (Berlin), Fräulein Auguste Forster (Waffel), Fräulein Helene Lange (Berlin), Frau von Förster (Nürnberg), Fräulc m Ottilie Hoffmaun (Bremen), Frau Doktor Naue (München).