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Nr. 71.

Dienstag den 27. März

1894.

Amtliches.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Entlaufen: Ein brauner Hund m. Geschl.

Eingefangen: Ein gelb-rother Hahn.

Gefunden: Einige Briefmarken. Ein AbzeichenKriegerverein in Kesselstadt". Ein weißes Taschentuch mit rothen Einfassungsstreifen. Eine Zigarettenspitze nebst Etui. Ein schwarzer Sonnenschirm. Eine schwarze Knabenkappe. Ein Hundemaulkorb.

Hanau am 27. März 1894.

Durch bestätigtes Kriegsgerichtserkenntniß vom 17. März 1894 ist der Rekrut in Kontrole des Bezirtskonimandos Dresden-Altstadt

Ernst Heinrich Jakob Wilhelm Ludwig Deuster aus Hanau, Königreich Preußen, für fahnenflüchtig erklärt und mit einer Geldstrafe von

Dreihundert Mark belegt worden.

Dresden am 24. März 1894. 4073

Königlich Sächsisches Gericht der 3. Division Nr. 32, Sektion B.

t Zur inneren Lage.

Am 20. März morgens 8 Uhr ist der deutsch-russische Handelsver­trag in Kraft getreten, nachdem ihn der Reichstag am Freitag in dritter Lesung endgültig mit beträchtlicher Mehrheit ohne namentliche Abstimmung angenommen hatte. Das Werk, das von seinen Freunden als Markstein für eine neue wirthschaftliche und politische Entwickelung, von den Gegnern als Leichcnstein der Landwirthschaft bezeichnet wurde, muß jetzt in zehn­jähriger Vertragsdauer seine praktische Probe bestehen. Heiße Kämpfe um die Erreichung eines Zieles, das im Laufe des Jahrhunderts von den Vorfahren unseres Kaisers wiederholt erstrebt, aber erst von ihm und seinen Rathgebern erweicht worden ist, liegen hinter uns. Das ist ja keine Frage, daß, würde der Vertrag der deutschen Landwirthschaft zum dauernden Schaden gereichert, alle die Vortheile, die zweifellos für unsere Industrie durch Erweiterung des deutschen Absatzgebietes und Belebung des Handels zu erwarten sind, nicht genügen würden, die Gegner mit den: Vertrage auszusöhnen. Aber der Vertrag kann der Landwirthschaft, wenn nicht alle menschliche Berechnung trügt, keinen solchen Schaden bereiten, da ein Zoll­schutz von 35 Mark auf die Tonne Weizen und Roggen bestehen bleibt und der bisherige Unterscheidungszoll gegen Rußland der Landwirthschaft nichts genützt hat.

Jetzt noch gegen den Handelsvertrag anzukämpfen, hätte keinen Zweck mehr. Nachdem auch in den Debatten des Reichstags im Großen und Ganzen das Bemühen, sachlich zu verhandeln, vorgewaltet hat, darf man hoffen, daß nach der Entscheidung nun auch eine Beruhigung in der inneren Lage eintreten werde. Wenn außerhalb des Parlaments mit groben Mit- téln gegen die Regierung gearbeitet worden ist, wenn der Kampf in.Ar- Aeln und Versammlungsreden oft eine persönliche Schärfe annahm, und wenn jetzt auch die Fortsetzung erbitterter Feindseligkeit angekündigt wird, i° kann man alle die noch unter dem Gesichtspunkte der unvermeidlichen Nachwirkung heftiger Kämpfe und von Stimmungen betrachten, die mit der Int von selbst abstauen werden. Deshalb ist namentlich vor jener Art ^rgeltungspolitik zu warnen, wie sie hoffentlich ohne Grund von ver­schiedenen Seiten angekündigt wird. Selbst von Blättern, die einen aus- fieprägt agrarischen Standpunkt vertreten haben, wie z. B. derSchles.

wird jetzt betont, daß die Gegner der Handelsverträge nichts Kölscheres thun könnten, als eine Rachepolitik unter Fortsetzung der bis- Opposition zu treiben.

L .. In unserer Hoffnung werden wir nicht nur durch den Beginn einer ^stsmmg der allgemeinen wirthschaftlichen Lage, der unzweifelhaft wahr- ^unehmm ist, sondern auch durch die Gewißheit bestärkt, daß die Reichs- ^ogwrunz und das preußische Staatsministerium ebenso einmüthig, wie sie ""^schaftlichen und politischen Gründen den russischen Handelsvertrag betrieben fjaben, jetzt auch entschlossen sind, Maßregeln zur Hebung der eage der Landwirthschaft zu ergreifen. Hiermit ist der natürliche Ver­

einigungspunkt zwischen den maßgebenden Faktoren und den guten konser vativen Kräften im Staate gegeben.

Tagesschau.

Berlin, 24. März. DerReichsanzeiger" meldet: Vom Beginn des Etatsjahres bis Ende Februar betrugen die Einnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung 233 534 024, gegen denselben Zeitraum des Vor­jahres plus 9 137 044; die Einnahmen der Reichseisenbahnverwaltung 56 631 000 (plus 2 890 000). Dasselbe Blatt veröffentlicht das Gesetz über Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien, sowie eine Bekanntmachung über die Jnvaliditäts- und Alters­versicherung der Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie vom 1. März 1894.

Berlin, 24. März. DieNordd. Allg. Ztg." gibt einen Artikel des Pariser Siècle wieder, worin das deutsch-französische Abkommen betreffs Kamerun vom französischen Standpunkt aus scharf verurtheilt, gleichzeitig für schlecht und unzeitgemäß, nur für Deutschland günstig erklärt wird. DieNordd. Allg. Ztg." fügt hinzu, man könnte antworten: tont comme chez nous, das wäre aber nicht völlig gerecht, denn die französischen Kolonialfanatiker stützten sich auf ganz bestimmte Leistungen ihrerseits, während die deutschen Führer derselben Kategorie sich nur auf hohle Worte stützen können. Andere französische Organe erkennen mit Recht an, daß es keinm Vertrag gibt, der nicht von beiden Theilen Opfer verlangt: es ergebe sich sonach, daß das deutsch-französische Abkommen den beiderseitigen Ultras mißfällt. Es dürste dennoch keinem Zweifel unterliegen, daß sein Inhalt das Richtige getroffen hat.

Berlin, 24. März. In Bezug auf die Beibringung von Ur­sprungszeugnissen bei der Einfuhr deutscher Waaren nach Rußland sind durch einen Erlaß des Kaiserlich russischen Finanzministeriums an die Zollbehörden nachstehende Bestimmungen getroffen worden: Deutsche Waaren, über welche ordnungsmäßige Frachtpapiere vorgelegt werden, sind zu den in den Verträgen mit Deutschland und Frankreich vereinbarten Zollsätzen abzufertigen, sofern sie von einer ihren deutschen Ursprung nachweisenden Bescheinigung begleitet oder mit Fabrikzeichen versehen sind, aus denen unzweifelhaft entnommen werden kann, daß sie deutscher Fabri­kation sind. Die genannten Ursprungszeugnisse können von russischen Gesandtschaften, Konsulaten und Konsularagenten, sowie von deutschen Handelskammer, Kommunal- und Polizeibehörden unter Beifügung des Amtssiegels oder auch von den deutschen Zollämtern ausgefertigt werden. Die bei indirekter Einfuhr obligatorische Vorlage der Faktura des Fabri- kantm kommt für deutsche Waarm in Wegfall; ebenso wird die Vorlage einer von dem Ausgangszollamt des Durchfuhrlandes ausgestellten Be­scheinigung darüber, daß die Waaren vor ihrem Eintrilt in das betreffende Land ab ununterbrochen unter Kontrole der Zollbehörden gewesen sind, nicht gefordert. Die Vorlage der Ursprungszeugnisse kann bei der Einfuhr der Waaren, als Anlage der Frachtpapiere, oder bei Abgabe der Zoll­deklaration, endlich auch später, binnen drei Wochen und bezüglich des Zollamts zu Tiflis und der Zollämter an der Ostküste des Schwarzen Meeres binnen eines Monats nach dem Tage des Eingangs der Waaren erfolgen. Falls die Vorlage der Ursprungszeugnisse erst nach der für die Abgabe der Deklaration vorgeschriebenen Frist erfolgt, hat der Empfänger auf der Deklaration den deutschen Ursprung der Waaren zu bescheinigen.

(Reichsanz.)

DasMllitär-Wochenblatt" veröffentlicht in seiner Nummer 22 einen von dem General der Infanterie von Verdp am 7. ds. Mts. in der militärischen Gesellschaft zu Berlin gehaltenen Vortrag:Betrach- tungen über Operationsentwürfe". Der General hatte als Anhalt die­jenigen Entwürfe gewählt, welche von dem Feldmarschall Grafen Moltke für den Fall eines deutsch-französischen Krieges in dm Jahren 1866 bis 1870 ausgearbeitet worden sind. Insbesondere waren hierbei von In­teresse Moltke's im August 1866 bearbeitete Vorschläge, als nach eben ge­schloffenem Waffenstillstand mit Oesterreich der französische Boffchafter plötzlich die Forderung von Gebietsabtretungen erhob, preußischerseits also die Führung eines gleichzeitigen Krieges mit Frankreich und Oesterreich in's Singe gefaßt werben mußte. In jener Denkschrift erwog daher der