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ArrrMcHes Hvgan für Ktaöt- und ^andâreis Kanarr.
Erscheint täglich mit Ausnahme her Esnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 69.
Donnerstag den 22. März
1894.
Abonnements-Kinladung.
Mit dem 1. April 1894 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", welcher
Mlüch amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanaus ist.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Berloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preutz. Klassen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der „Hanauer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage der Ausgabe) beim Depeschen-Bureau Herold einlaufenden Drahtnachrichten.
Zur Veröffenttichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sänmitliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Richt gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches. ^taöt&reis ^anau.
Polizeiverorduung.
Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landesverwaltung und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Es ist verboten, Hunde in den städtischen Anlagen frei umherlaufen zu lassen.
Zuwiderhandlungen haben für die Besitzer Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder Haftstrafe zur Folge.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hanau am 28. April 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 4207 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
^anöBrei^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Land- und Stadtkreise Hanau finden wie folgt statt;
Am 2. April 1894, vormittags 8 Uhr, in Fechenheim (Linden- platz), für Fechenheim.
Am 2. April 1894, vormittags ll1 /» Uhr, in Bergen (vor der schönen Aussicht), für Bergen, Enkheim, Niederdorfelden.
Am 2. April 1894, nachmittags 3 Uhr, in Bergen (vor der
schönen Aussicht), für Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Gronau, Wachenbuchen, Gronauerhof, Dottenfelderhof.
Am 3. April 1894, vormittags 8 Uhr, in Wind ecken (Schloßplatz), für Windecken, Kilianstädten, Roßdorf mit Butterstädterhöfe, v H
Am 3. April 1894, vormittags 11 Uhr, in Windecken (Schloßplatz), für Eichen, Erbstadt, Marköbel mit Hirzbacherhöfe, Ostheim, Ober dorselden, Niederissigheim und Baiersröderhöfe.
Am 4. April 1894, vormittags 8 Uhr, in Langenselbold (Kirchplatz), für Langenselbold mit Brnderdiebacherhof, Baumwieserhof unb Hüttengesäß.
Am 4. April 1894, vormittags 10‘/s Uhr, in Lang ens elbol.d (Kirchplatz), für Langendiebach mit Reußerhof, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Rüdigheimerhof.
Am 5. April 1894, vormittags 8 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für Großauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof.
Am 5. April 1894, vormittags 10*/2 Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Gutsbezirk Wolfgang und Neuhof.
Am 5. April 1894, nachmittags 2'/s Uhr, in Hanau (Parade- platt), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, Jahrgänge 1881, 1882, 1883, 1884.
Am 6. April 1894, vormittags 8 Uhr, in Hanan (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhof, Jahrgänge 1885, 1886, 1887, 1888.
Am 6. April 1894, vormittags 101 in Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für die Stadt Hanau mit Lehrhos, Jahrgänge 1889, 1890, 1891, 1892, 1893.
Am 6. April 1894, nachmittags 2'/- Uhr, in Hanau (Paradeplatz), für sämmtliche Ersatzreserviften aller Jahrgänge, welche in Hanau wohnen, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wird mit dein Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen zu erscheinen haben:
1. Sämmtliche Reservisten und Ersatzreservisten.
2. Sämmtliche zur Disposition ihrer Truppentheile entlassenen Mannschaften, sowie diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamationen oder wegen Dienstunbrauchbarkeit zur Verfügung (Disposition) der Ersatzbehörden entlassen worden sind.
3. Sämmtliche Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots mit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1882 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahrestlassen.
2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kon- trolentziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den Jahresklassen, in die sie zurückversetzt sind.
3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.
4. Befreiungen von den Kontrolversammlungen tonnen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Kontrolversammlung beim Bezirksfeldwebel in Hanau eingereicht werden.
Frankfurt a. M. im März 1894.
Königliches Bezirkskommando.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung dreimal in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen, sowie die Plakate, welche ihnen von dem Königlichen Bezirkskommando übermittelt werden, an besonders verkehrsreichen Punkten und an ins Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 19. März 1894.
Der Königliche Landrath.
J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.