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Nr. 57.

Donnerstag den 8. März

1894.

Amtliches, ^faöf^reiö ^anau.

Die technische Revision der Maaße und Gewichte im Stadtkreise Hanau findet in der Zeit vom 2. bis 14. April d. J. statt.

Die Revisionen werden durch die Organe der Kgl. Polizeidirektton und den Aichmeister Trost von hier ausgeführt.

Die Gewerbetreibenden werden hierdurch ausgefordert, ihre Maaße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgesunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maaßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstenipel unkenntlich ge­worden ist.

Hanau am 13. Februar 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 1490 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

^anöto t# ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der Handelsmann Hermann Heß in Bergen hat für seinen am 19. Dezember 1874 daselbst geborenen, zu Anfang des Jahres 1892 nach Amerika ausgewanderten Sohn Jakob um die Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande nachgesucht.

Hanau am 28. Februar 1894.

Der Königliche Landrath

V. 1712 v. Oertzen.

Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit Erstattung des Berichts über das Einbindcn der Kreisblätter nebst Sachregister vom verflossenen Jahre noch im Rückstände sind, veranlasse ich, denselben binnen 14 Tagen einzureichen.

Hanau am 5. März 1894.

Der Königliche Landrath

V. 1942 v. O ertz en.

Den Herren Ortsvorständen wird die Kreisblattverfügung vom 13. ' April 1885, V. 3974, abgedruckt im Hanauer Anzeiger Nr. 89, und die dadurch angeordnete alljährliche Berichterstattung bis zum 31. März mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß an Stelle der daselbst bekannt gegebenen Regierungs-Polizeiverordnung vom 22. März 1884, betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken, und derjenigen vom 4. Ok­tober 1883, abwelkende Obstbäume betreffend, die zur Ausführung des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 erlassene Polizeiverord- mung des Königl. Regierungspräsidenten zu Cassel vom 22. April 1892 'M. 19, 23 u. 24 siehe Hanauer Anzeiger für 1892 Nr. 115 getreten ist.

Hanau am 6. März 1894.

Der Königliche Landrath

V. 1941 v. Oertzen. .

Der Landwirth Wilhelm Hestermann zu Langendiebach hat für seinen am 28. März 1877 daselbst geborenen Sohn Karl Hestermann um Entlassung aus dem preuß. Staatsverbande zwecks Auswanderung rch Amerika nachgesucht.

Hanau am 7. März 1894.

Der Königliche Landrath

V. 1925 v. Oertzen.

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Dimstnichnlhtkn aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Geldstück (auf der Post). Ein schwarzer Muff. Entflogen: Eine hellblaue Kropftäubin.

Hanau am 8. März 1894.

^tadt^retö ^anau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Nichtbefolgung der Verpflichtung der Gewerbeunternehmer, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, die eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die erforderlichenfalls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren (§. 120 Abs. 1 der Gewerbeordnung), konnte vor Erlaß der Gewerbeordnungsnovelle vom Juni 1891 nach §. 147 Ziffer 4 a. a. O. nur bestraft werden, wenn der Gewerbeunternehmer zuvor von der Behörde aufgefordert worden war, dieser Verpflichtung nachzukommen, und der Nach­weis, daß dies geschehen sei, zu den Akten gebracht worden war. Nach Erlaß der Novelle vom 1. Juni 1891 (§. 150 Ziffer 2 a. a. O.) ist dies nicht mehr die Voraussetzung für die Bestrafung der Gewerbeunter­nehmer, die den von ihnen beschäftigten gewerblichen Arbeitern die zum Besuche einer obligatorischen oder freiwilligen Fortbildungsschule erforder­liche freie Zeit nicht gewähren. Gleichwohl ist cs zweckmäßig, daß die Arbeitgeber zum 1. April jedes Jahres durch die Kreisblättcr und durch eine von den städtischen Behörden zu erlassende Bekanntmachung auf ihre Verpflichtung besonders aufmerksam gemacht werden. WW^r- K j

Ich ersuche ergebenst, gefälligst dafür zu sorgen, daß dies geschieht.

Berlin den 1. Dezember 1892.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: (gez.) Lohmann.

Wird hierdurch zur gefälligen Nachricht und Nachachtung zur öffent­lichen Kenntniß gebracht-

Hanau am 6. März 1894.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

Diejenigen Ettern, deren Kinder zu Ostern d. I. in die hiesigen Schulen ausgenommen werden sollen, ersuche ich die hierzu erforderliche» Geburts­urkunden rechtzeitig bei hiesigem Standesamt zu bestellen.

Hanau am 1. März 1894.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

Tagesschau.

Berlin, 7. März. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags zunächst den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus, entgegen und empfingen hierauf den Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. von Boetticher, in Audienz.

Berlin, 7. März. DerReichsanzeiger" veröffentlicht ein Gesetz, bett. die Ausführung des internationalen Vertrages vom 16. Nov. 1887 und 14. Febr. 1893 zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See.

Berlin, 7. März. Alle Gelder, welche zu Gunsten der Hinter­bliebenen der Opfer derBrandenbnrg"-Katastrophe einlaufen, werden nach Befriedigung augenblicklicher Bedürfnisse an die Marinestiftung Frauengabe Berlin-Elberfeld" abgeführt, von wo verunglückte Zivilper­sonen resp, deren Angehörige genau ebenso berücksichtigt werden sollen wie Marinepersonen resp, deren Angehörige.

Berlin, 7. März. Der.Gouverneur Zimmerer telegraphirt aus Kamerun unterm 6. d.: Der Rest der Dahomeleute, 20 Mann mit Ge­wehren und Munition, hat sich mir freiwillig gestellt. (Köln. Tbl.)

Berlin, 7. März. DerNational-Zeitung" zufolge sand gestern ein Festmahl des deutschen Landwirthschaftsraths statt, woran die Ml- nister Bötticher und Miquel theilnahmen. Hammerstein - Hannover brachte ein ö^och auf den Kaiser aus. Miquel hob hervor, daß die In-