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Nr. 49.
Dienstag den 27. Februar
1894.
Amtliches.
Slerdlkveis ^anait.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Im Hauptgebäude des Stadtschlosses dahier sind
1. das I. und II. Obergeschoß, bestehend aus 7 bezw. 6 bewohnbaren Räumen, Badezimmer, Küche und Mansardenräumen, neu hergestellt, per 1. Mai d. J. zu vermieden.
2. Für dieselbe Zeit, eventuell schon früher, eine Mansardenwohnung daselbst, bestehend in 3 Zimmern und 1 Küche.
Alles Nähere beliebe man im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 25, in den Vormittagsstunden von 10—12*/8 Uhr zu erfragen.
Hanau am 6. Februar 1894.
Der Oberbürgermeister
0r. Gebeschus. 1794
t Schutzzoll und Identitätsnachweis.
Es liegt im Zwecke des Schutzzolles, daß die Inlandspreise für die Waaren des geschützten Gewerbes um den Betrag des Zolles höher stehen, als die Weltmarktpreise. Damit ist aber noch nicht gesagt, daß diese Wirkung auch thatsächlich immer und überall eintrete. Vielmehr hängt dies von einer ganzen Reihe wirthschaftlicher Faktoren ab, namentlich auch von der Frage, in welchem Verhältnisse der inländische Bedarf einer bestimmten Waare zu ihrer inländischen Produktion steht. Auch ist die Wirkung von Schutzzöllen auf den Preis für ein großes Land, wie das deutsche Reich mit seinen so verschiedenen Produktionsbedingungen, keineswegs gleichmäßig. Wir sehen dies am deutlichsten an den Getreidepreisen; im Westen, wo mehr Getreide gebraucht als hervorgebracht wird, kommt in der Regel der ganze Zoll im Preise zum Ausdruck, während diese Wirkung nach dem landwirthschaftlichen Osten hin immer mehr abnimmt. Von September 1892 bis November 1893 galt die Tonne Weizen in Königsberg zwischen 12 und 26 Mark, im Durchschnitt des ganzen Zeitraums 20,8 Mark mehr als auf dem Weltmarkre. Der Roggen war zwischen 9 und 27 Mark, im Durchschnitt um 16,9 Mark theurer als ausländischer Roggen. Wäre der ganze Zoll im Preise zum Ausdruck gekommen, so hätte sich durchschnittlich für beide Getreidearten ein Unterschied zwischen Königsberger und Weltmarktpreis von 35 Mark — eben um den Zollbetrag — ergeben müssen. Trotz des Kampfzolles von 75 Mark gegen Rußland — und nur russische Konkurrenz kann für ostpreußisches Getreide in Frage komnien — stand im Dezember 1893 Weizen nur um 12 Mark, Roggen nur um 27 Mark über dem Weltmarktpreise, ein Beweis, daß der Differential- und der Kampszoll für den Preis wirkungslos geblieben sind.
Hat also hiernach der landwirthschaftliche Osten von den Schutzzöllen nicht den vollen Vortheil, so ist ihm noch ein direkter Nachtheil dadurch erwachsen, daß er oon' seinen ausländischen Absatzmärkten (Skandinavien, England) abgedrängt worden ist, und zwar infolge der Vorschrift im deutschen Zolltarifgesetz, daß nur für das in natura wieder ausgeführte ausländische Getreide der Zoll vergütet wird (Identitätsnachweis). Da die Preise im Jnlande immer noch lohnender sind, als die Weltmarktpreise, mußte der früher recht ansehnliche Absatz im Auslande schwinden und könnte die deutsche Getreideausfuhr nur dann wieder ausgenommen werden, wenn der Identitätsnachweis aufhört und der Exporteur für alles ausgeführte Getreide, gleichviel welcher Herkunft, den Zollbetrag in Gestalt von Einsuhrscheinen erhält. In diesem Falle würde auch in Ostpreußen, West- preußen, Pommern und Posen das inländische Getreide um den vollen Zollbetrag über dem ausländischen stehen; denn wenn dann inländisches Getreide ausgeführt wird, erhält der Verkäufer den Weltmarktpreis vermehrt um den Zollbetrag.
Alles dies ist sehr gut in einem Schreiben auseinandergesetzt, das der Oberpräsident Graf Udo Stolberg als ostpreußischer Grundbesitzer vor einiger Zeit an einflußreiche Personen gerichtet hat. Es erhellt daraus die außerordentlich große Bedeutung, die die Aufhebung des Identitätsnachweises für die Landwirthschaft des Ostens hat. Auch das westpreußische Herrenhausmitglied v. Graß-Klanin hat kürzlich im Herrenhause bargelegt, daß jene Maßregel ungleich wichtiger und nützlicher^ wäre als die nach seiner Ansicht in ihrer wirthschaftlichen Wirkung auch für den Osten fragwürdigen Staffeltarife. Aber bie Aufhebung des Identitätsnachweises ist
nur möglich, wenn die Differentialzölle fallen, d. h. wenn der deutsch russische Handelsvertrag in Kraft tritt, und wer jene Vortheile dein Osten zuwenden will, muß vor Allem für den russischen Vertrag stimmen.
Tagesschait.
Berlin, 26. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag um 10 Uhr den Chef des Zivikabinets und von IV/* Uhr ab den kommandirenden Admiral, den Staatssekretär des Reichs- Marineamts und den Chef des Marinekabinets zum Vortrage.
Berlin, 26. Februar. Ein Berliner Blatt hatte mitgetheilt, der Zar werde im Sommer nach Berlin sommert, um dem deutschen Kaiser für dessen warmes Eintreten zu Gunsten des deutsch-russischen Handelsvertrages zu danken. Im Sommer kann ja alles Mögliche nach Berlin kommen, aber von einem Besuch des Zaren ist bisher mit keiner Silbe die Rede gewesen. Der Kaiser Alexander hat den letzten Besuch auf deutschem Boden in Kiel gemacht. Er wird kaum nach Berlin kommen.
Berlin, 26. Februar. Graf Caprivi hat, wie die „Fr. N." melden, in seinem Schreiben an den Ausschuß des ostpreußischcn konservativen Vereins vom 5. Januar zu der Forderung, daß er die Initiative zu einer internationalen Regelung der Währungsfrage ergreife, bemerkt: „Ich bin nicht ohne thatsächlichen Anhalt für die Auffassung, daß ein erneuter Versuch, gemeinsame Berathungen mit sremden Regierungen herbeizuführen, erfolglos bleiben würde." Die der Silberkommission von dem Reichs- schatzsekrctär gemachten vertraulichen Mittheilungen dürsten sich der „Lib. Korresp." zufolge auf den „thatsächlichen Anhalt" für diese Auffassung des Reichskanzlers bezogen haben.
Berlin, 26. Februar. Dem zum Konsul sür die Argentinische Republik in Braunschweig ernannten Herrn Christian Sommer ist das Exe- quator namens des Reichs ertheilt worden.
Berlin, 26. Februar. Die „Post" meldet: Prinz Friedrich Lro- pold theilte den Großmeistern der drei altpreußischen Großlogen mit, daß er nach Rücksprache mit dem Kaiser mit allerhöchster Genehmigung als Protektor des Freimaurerordens das Kreuz in rother Emaille in der Form des Johanniterordens, in den Ecken das Hexagramm mit dem Auge Gottes, am rothen Band um den Hals tragen und auch außerhalb der Loge anlegen werde.
Das neu eingerichtete Berggewerbegericht für den Oberbergamtsbezirk Dortmund war letzthin zu einer gemeinsamen Sitzung vereinigt. Auf Veranlassung des Ministers befaßte es sich mit der Bestinimung des §. 119a Absatz 2 der Gewerbeordnung, welche größeren Gemeinde- oder Kommunalverbänden die Befugniß zum Erlaß eines Ortsstatuts einräumt, nach welchem der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn nicht direkt an diese, sondern an die Eltern oder Vormünder zu zahlen ist. Es wurde beschlossen, vorzuschlagen, daß 1. die Einrichtung gleichzeitig auf die Provinzen Westfalen, Rheinland, Hessen-Nassau und Hannover ausgedehnt, 2. drei Lohnzahlungen sür den Monat festgesetzt, 3. als Termin des Inkrafttretens der 1. Oktober bestimmt werden möge.
Siegen, 26. Februar. Der Prozeß wegen des Zusammenbruchs des Siegener Bankvereins hat heute begonnen. Angeklagt sind Bankdirektor Brüggemann, Bankkassirer Költzsch, das Mitglied des Aufsichtsraths Schröder und der Kaufmann Franz wegen Unterschlagung^ Betrugs, Bilanzfälschung und unerlaubten Betriebes von Differenzgeschäften mit Geldern der Bank, beziehungsweise Beihilfe hierzu. Durch diese Machinationen kam das Bankunternehmen, nachdem es etwa um 2 Millionen geschädigt worden war, in Konkurs. Die Anklage vertritt der Erste Staatsanwalt Sprengler aus Arnsberg. Der Prozeß dürfte drei ^age dauern. (Rh. K.)
Hamburg, 26. Februar. Dem „Hamburger Korrespondenten zu- solge wurden zwei Tschechen verhaftet, welche unter dem Verdachte stehen, anarchistische Agitatoren zu sein. Anarchistische Flugblätter werden effngn verbreitet. (F. N.)
München, 26. Februar. Graf zu Ortenburg-Tambach, Mitglied der Kammer der Reichsräthe, ist, wie „W. T. B." meldet, gestorben.
Winden, 25. Februar. In einer aus allen Gegenden der Pfalz zahlreich besuchten Versammlung erklärte der nationalliberale Reichstagsabgeordnete Brünings, er werde für den deutsch-russischen Handelsvertrag stimmen.