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Nr. 48

Montag den 26. Februar

1894.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einziehung der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder.

Die noch in den Händen des Publikums befindlichen gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder, welche seit dein 10. Dezember 1890 seitens der Verkehrsanstalten nicht mehr verlaust worden sind, sollen nur noch bis Ende Jimi 1894 zur Frankirung von Postsendungen zugelassen werden. Vom 1. Juli 1894 ab verlieren die bezeichneten Werthzeichen ihre Gültigkeit.

Dem Publikum soll indeß gestattet sein, vom 1. Juli 1894 ab die alsdann noch nicht verwendeten derartigen Werthzeichen bis späte­stens Ende Dezember 1894 nach dem Rennwerth des Stempels gegen Freimarken 31t 10 oder 3 Pfennig bei gleichzeitigem Rückempfang des Betrages der Herstellungskosten von 1 Pfennig für. den Briefumschlag und ! Pfennig für das Streifband umzutauschen. Ist nur ein einzelnes Streifband umzutauschen, so muß die Vergütung von Herstellungs­kosten unterbleiben. Ebenso kommen bei dem Umtausch einer größeren, nicht durch 2 theilbaren Zahl von Streifbändern für das überschießende Exemplar Herstellungskosten nicht zur Erstattung.

Die Posthülfstellen und die amtlichen Verkaufstellcn für Postwerthzeichen sollen mit dem Umtausch keine Befassung haben, worüber sie seiner Zeit von den Verkehrsanstalten zu verständigen sind.

Postsendungen, welche etwa nach dem 30. Juni 1894 noch in Brief­umschlägen und Streifbändern der gedachten Art ohne anderweite Fran­kirung aufgeliefert werden, sind den Absendern unter Hinweis auf die Ungültigkeit der verwendeten Wcrthzeichen zurückzugeben oder, wenn dies nicht ohne Weiteres thunlich sein sollte, als unfrankirt zu behandeln.

Auf gestempelte Briefumschläge und Streifbänder der älteren Ausgabe, welche ihre Gültigkeit bereits am 1. Februar 1891 verloren haben, und welche seit dem 1. Juli 1891 nicht mehr umgetauscht werden, sowie auf Rohrpost-Briefumschläge erstreckt sich diese Verfügung nicht.

Vom 1. Januar 1895 ab sind die Verkehrsanstalten auch zum Um­tausch der neueren Briefumschläge und Streifbänder nicht mehr befugt.

Berlin, 12. Februar 1894.

Der Staatssekretär des Reichspostamts von Step Han.

Bekanntmachung.

Zulässigkeit von Werthangabe bei Postpacketen im Verkehr mit Britischen Besitzungen bz. Britischen Postanstalten in außereuropäischen Ländern und mit Gibraltar.

Von jetzt ab wird eine Werthangabe bis 1000 Mark bei Postpacketen nach folgenden Britischen Besitzungen bz. Britischen Auslandspostanstalten bei der Beförderung über England zugelassen:

Gibraltar, Ascension, Bathurst (Gambia), St. Helena, den Bahamainseln, Britisch-Guyana, Britisch-Westindien mit Aus- nahme von Jamaika, den Falklandsinseln, Neu-Fundland, Britisch-Nord-Borneo (jedoch nur nach Sandakan), Ceylon, Hongkong und den anderen Britischen Postanstalten in China, Labuan und deu Straits-Settlements.

Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Postan­stalten auf Verlangen nähere Auskunft.

Berlin W., 21. Februar 1894.

Reichspostamt, I. Abtheilung.

Sachse.

Dienstnachrichtm aus dem Kreise.

Gefunden: Ein zweipfündiges Laibchen Brod. Ein goldener Ring mit Stein.

Zugeflogen: Eine blaue Brieftaube.

Hanau am 26. Februar 1894.

Faselmarkt MLangen.

Zur Förderung der Rindviehzucht findet

Samstag den 3. März 1894,

vormittags 9 Uhr beginnend,

auf dem Lutherplatz

ein

Faselmarkt

statt.

- Indem wir das landwirthschaftliche Publikum innerhalb und außer­halb des Kreises zur Beschickung des Marktes mit schönen Thierexemplaren, zum Besuche und zur Benutzung der günstigen Ankaufsgelegenheit hierdurch einladen, wird bemerkt, daß sämmtliche vorgeführten Bullen von einer Sachverständigenkommission besichtigt, nach ihrer Güte gewürdigt und daß für die vorzüglichsten Thiere Geldprämien zuerkannt werden.

Die Thiere müssen längstens um 9 Uhr auf dem Platze, an den Vorderbeinen mit starken Schlingen gefesselt und von zwei Mann geführt sein. Im Gegensalle ist Wegweisung zu gewärtigen.

Die Zufuhr von rein Simmenthaler Race ist besonders erwünscht.

Offenbach den 25. Januar 1894.

Grotzherzogliches Kreisamt.

Haas. 2659

t Arbeiterverstcheruirg und Sonntagsruhe.

Bei den Verhandlungen über den Etat des Reichsamts des Innern im Reichstage glaubte der Abg. Bebel mit Rücksicht darauf, daß über die Sonntagsruhe in der Industrie noch keine Bestimmungen erlassen sind, der Ansicht Ausdruck geben zu sollen, daß es der Regierung an dem nöthigen Interesse für die Arbeiter fehle. Alle Welt wird über eine solche Meinung erstaunt sein. Denn seit dem Jahre 1883 sind die Arbeiter- der bevorzugte Gegenstand der Gesetzgebung gewesen, und die Regierung hat dieser ihre ganze Kraft zugewandt. Wir haben feit dieser Zeit die großen Arbeiter­versicherungsgesetze geschaffen, welche die Lage der Arbeiter im Falle von Krankheit, Unfall, Alter und Invalidität sicherstellen, und ebenso auch einen mirtfamen Schutz gegen die Ausbeutung der Arbeiter in der Gewerbeord­nungsnovelle (das sog. Arbeiterschutzgesetz) errichtet.

Zum Beweise seiner Ansicht, daß man die Arbeiter alsStaats­bürger dritter Klasse" betrachte, berief sich der Abg. Bebel auf einen an­geblichen Ausspruch des Staatssekretärs v. Boetticher, welcher bei einem Festmahl eines großen industriellen Vereins in Westfalen gesagt haben soll: Wir arbeiten ja nur für Sie." Der Minister konnte sich dieser Aeußerung zwar nicht mit Bestimmtheit entsinnen, führte aber aus, daß diese Aeußerung, wenn sie so gefallen, durchaus angebracht und unanfechtbar sei: denn er rechne zur Industrie nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeit­nehmer. Die Sozialdemokraten halten zwar stets an dem künstlichen Gegensatz der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers fest, aber es ist klar, daß beide unzertrennlich sind, und daß das Wohl und Wehe des Arbeitgebers auch den Arbeitnehmer trifft. Alles, was in den letzten zehn Jahren 311 Gunsten des Arbeiters geschehen, kommt der gesammten Industrie und so auch dem Arbeitgeber zu Statten. Hiermit ist aber nicht gesagt, daß cs das Ziel sei, dem Arbeitgeber das Leben möglichst leicht zu machen. Im Gegentheil, diesem ist so manche Last auferlegt worden, an der er schwer zu tragen hat. Aber indem sich dadurch die Verhältnisse der Arbeiter bessern, haben schließlich auch die Arbeitgeber wie die Industrie selbst davon Rutzen: das ist Ziel und Zweck der Sozialreform, und hierin findet sie ihre innere Begründung und Berechtigung.

Run wird aber weiter der Umstand, daß die Regierung noch nicht mit den Bestimmungen über die Sonntagsruhe in der Industrie fertig geworden ist, als Beweis des Mangels an gutem Willen, den Arbeiter zu schützen, ausgcgeben. Aber die Verzögerung liegt in der Schwierigkeit