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Die 2spalt. Zeile 20 A

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Nr. 45.

Donnerstag den 22. Februar

1894.

Amtliches.

Kekanntmachung, die Beschädigung der Reichstelegraphenanlagen betreffend.

Zum Schutz der Reichstelegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Straf­gesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:

K. 317. Wer vorsätzlich Und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Ztibehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Tele­graphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einen: Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

K. 318 ». Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§. 317 und 318 sind Fernsprechanlagcn mitbegriffen.

Da die Reichstelegraphenanlagen in letzter Zeit verschiedene Male fahrlässiger Weise besonders beim Fällen von Bäumen beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffent­lichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichstelegraphenanlagen so zur An­zeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark für jeden einzelnen Fall hiermit zugesichert.

Cassel den 4. Februar 1894.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor gez. Frank.

Wird veröffentlicht. Die Königliche Gendarmerie und die Polizei- dehörden des Kreises werden angewiesen, auf die gehörige Beachtung der Bekanntmachung ihr Augenmerk zu richten.

Hanau am 18. Februar 1894.

Der Königliche Landrath

V. 1526 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

G cfunden: Ein Buch, Aufrechnungsbescheinigungen von Quittungs­karten auf den Namen Heinrich Schmidt aus Marburg. Ein goldener Ring mit Stein. Ein Dutzend Taschentücher. Eine Sturmlaterne. Ein Portemonnaie mit Inhalt. Eine schwarze Säbeltasche von einem Jnfan- teriesäbelkoppel.

Zugelaufen: Ein gelber Seidenpinscher m. Geschl. Eine Kuh (auf den: gestrigen Viehmarkt stehen geblieben).

Verloren: Vor ca. 2 Monaten ein silbernes Armband; dem Wiederbringer eine Belohnung. Von der Häusers Wiese nach der Stadt ein Schlittschuh. Ein Messer mit 2 Klingen nebst Korkzieher.,

Hanau am 22. Februar 1894.

t Statistisches 3tim russischen Handelsvertrag.

Seitden: das russische Getreide im Deutschen Reich höhere Zölle zu , tragen hatte als Getreide aus meistbegünstigten Ländern, ist in der Her- Zunft des von uns aus dem Auslande bezogenen Getreides eine große ^Verschiebung eingetreten. In Rußland bestand die Meinung, Deutschland 'könne das russische Getreide nicht entbehren, eine Meinung, die viel dazu beitrug, daß man sich in Rußland im vorigen Jahre weigerte, für den deutschen Vertragstarif gleichwerthige Zugeständnisfc zu machen, wie es andere Staaten beim Abschluß von Handelsverträgen mit uns gethan ! hatten. Wie leicht indessen der deutsche Getreidebedarf von anderen Ländern als Rußland gedeckt werden konnte, ergibt sich aus der deutschen Einfuhr- Hatistik.

Fassen wir nur die beiden Brodfrüchte, Weizen und Roggen ins Muge. An Weizen lieferten die bereinigten Staaten 1890 519 000

Doppelzentner = 7,7 pEt. unserer Gesammteinfuhr, dagegen 1893 3,1 Millionen Doppelzentner oder 44,7 pEt.; Rumänien 1890 428 000 Doppelzentner 4,7 pEt. der Gesammteinfuhr, 1893 1,4 Millionen Doppelzentner = 20,4 pEt.; Argentinien 1890 124 000 Doppelzentner 1,3 pEt., 1893 1,5 Milliouen Doppelzentner = 21 pEt. Bei Roggm stieg der Antheil der Vereinigten Staaten an unserer Gesammt­einfuhr von 1890 bis 1892 von 2 auf 24 pEt. Rumänien, das 1888 nur 1 pEt. geliefert hatte, brachte es 1893 auf 23 pEt. Infolge dieser Leichtigkeit, mit der andere Staaten an Stelle Rußlands auf dem deutschen Getreidemarkte getreten sind, hatte die deutsche Landwirthschaft schon bisher im Wesentlichen nur mit dem Zollschutze des deutschen Vertragstarifs (3,50 Mark für den Doppelzentner Roggen und Weizen) zu rechnen, sodaß es für die landwitthschafrlichen Interessen keinen Unterschied macht, ob die höheren Zölle auf russisches Getreide (5 und 7,5 Mark) bestehen bleiben oder nicht.

Wegen der guten Ernten der Jahre 1892 und 1893 ist die Einfuhr von Brodfrucht im vergangenen Jahre ungewöhnlich gering gewesen. Namentlich zeigt die Roggeneinfuhr einen sehr starken Rückgang, nämlich, unter Abrechnung der für dm Mehlexport aus Mühlenlager gegangenen Mengen, von 6,7 Millionen Doppelzentnern im Jahre 1890 auf 0,9 Millionen Doppelzentner. Die Schuld an dem Rückgang der Getreide-, namentlich Roggenpreise kann also auch nicht an der Ueberschwemmung des heimischen Marktes mit fremdem Getreide liegen; sie liegt vielmehr daran, daß gleichzeitig in den großen fremden Produktionsländern die Ernte gut oder befriedigend ausgefallen war.

Möge man in den Verhandlungen über den russischen Handelsver­trag an diesen beiden einwandsfreien Ergebnissen der Waarenstatistik fest­halten: Der Differentialzoll gegen Rußland nützt der Landwirthschaft nichts, da unser Bedarf an ausländischem Getreide aus meistbegünstigten Ländern zu dem Vertragszoll eingeht, und für die ungewöhnlich niedrigen Preise ist nicht die Zollpolitik, sondern der reiche Erntesegen der Getreideländer maßgebend gewesen.

t Förderung des Flachsbaues.

In den testen Jahrzehnten ist infolge der Einschränkung der Haus­weberei der Flachsbau in Deutschland immer mehr zurückgegangen, so daß auf dem Markt sogar ein Mangel an einheimischem Flachs eingetreten ist. Aus diesem Grunde hat der Verband Deutscher Leinenindustrieller zur Förderung des Flachsbaues in Deutschland beschlossen, für die hauptsächlich in Betracht kommenden Gegenden besondere Ausschüsse einzurichten, die die Agitation unter den Landwirthen übernehmen sollen. Solche Ausschüsse sind gebildet worden für Schlesien, für Sachsen, für Rheinland, für Süd­deutschland und für Westfalen, Hannover und Hessen. Sie sollen aus Industriellen und Landwirthen zusammengesetzt sein. Der Provinz Schle­sien, als derjenigen, in der der Flachsbau noch von größerer Bedeutung ist, wurden 1500 Mark, den anderen Komitees je 300 Mark zur Ver­wendung im Interesse der Agitation überwiesen.

Tagesschau.

Berlin, 21. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilten g, stern Mittag einige Audienzen und besuchten abends das Kon­zert in der Sing-Akademie.

Berlin, 20. Februar. Nach einem imMar.-Ver.-Bl." veröffent­lichten kaiserlichen Erlaß hat die Marineinfanterie an Stelle der bisherigen Schützenabzeichen Fangschnüre nach der für die Armee festgesetzten^Probe, jedoch mit der Kaiserkrone statt der Königskrone, anzulegen. Die Ge­währung von Abzeichen für gutes Schießen mit dem Geschütz, der Schnell­ladekanone, Revolverkanone und dem Maschinengewehr bleiben vorbehalten.

Berlin, 21. Februar. Von dem Abgeordneten von Bennigsen, dem Führer der nationalliberalen Partei und Oberpräsident der Provinz Hannover, wurde die Meldung verbreitet, er gedenke, da er längere Zeit krank gewesen sei und in diesem Jahre bereits 70 Jähre alt werde, ganz und gar ^us dem politischen Leben zu scheiden. Die Richtigkeit der Mel­dung wird bestritten. Jedenfalls wird Herr von Bennigsen bei der in der kommenden Woche im Reichstage statlsindenden Berathung des rus