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Hanmer Ameiaer.
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9ir. 44
Mittwoch den 21. Februar
1894.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt auf seinen Bestellgängen ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Einschreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Packete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzutragen hat. Wünscht der Absender die Eintragung selbst zu bewirken, - so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vorlegung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Eintragung des Landbriefträgers Kenntniß zu nehmen.
Cassel, 15. Februar 1894.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor Frank.
S1<rö1^eis ^ariau.
Die technische Revision der Maaße und Gewichte im Stadtkreise Hanau findet in der Zeit vom 2. bis 14. April d. J. statt.
Die Revisionen werden durch die Organe der Kgl. Polizeidirektton und den Aichmeister Trost von hier ausgeführt.
Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maaße rc., . soweit deren fortdauernde Richttgkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches ersolgen. Den ungestempelten Maaßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich ge- worden ist.
(Hanau am 13. Februar 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 1490 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
I ^artöRretö ^anau,.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
, Die Beschäler des Königlichen hessen-nassauischen Landgestüts werden k am 24. Februar er. auf Station Wilhelmsbad eintreffen, wovon ich die J Pferdezüchter des Kreises in Kenntniß setze.
i Hanau am 20. Februar 1894.
J Der Königliche Landrath f V. 1450 v. Oertz en.
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I Bekanntmachung.
i Diejenigen Personen des Soldatenstandes des Heeres und der Ma- j Tine, einschließlich die früheren Angehörigen der schleswig-holsteinischen * Armee, welche in Folge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten ! vor 1870 geführten Kriegen als invalide, zur Fortsetzung des akttven 1 Militärdienstes unfähig geworden und als solche unter Gewährung einer 1 Jnvalidenpension nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juli 1865 anerkannt {) sind, werden hierdurch aufgefordert, sich zur Erlangung der nach dem Ge- - setze vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse, unter Vor- 31! läge ihrer Militärpapiere und Pensionsquittungsbücher, persönlich oder -schriftlich bei dem zuständigen Bezirksseldwebel in Hanau baldigst anzu- rnelden.
Franksurt a. M. den 7. Februar 1894.
Königliches Bezirkskommando.
t Sozialistische Ehrlichkeit.
Der „Vorwärts" hat seinen Lesern versprochen, ihnen mit einem Originalbericht über die Generalversammlung des Bundes der Landwirthe >. aufzuwarten, obwohl die Bundesleitung alle Zeitungsberichterstatter von der Generalversammlung ausgeschlossen habe. Die „Köln. Volksztg." knüpft â daran die Frage, ob denn etwa das sozialdemokratische Organ auch schon Wim Landbund seine „Genossen" habe.
Daraus antwortet der „Vorwärts"; „Glaubt denn wirklich die „K. 53- 3-", daß ein Verein von 170 000 Männern in Deutschland bestehen
kann, ohne daß der Sozialdemokratie, der größten Partei im Deutschen 1 Reiche, eine Anzahl Mitglieder angehören? Hat das Blatt noch nichts von dem Terrorismus gehört, mit dein die Landleute zum Beitritt zum Bunde gezwungen wurden? Jetzt hat der Bund die Früchte davon; mehr Sozialdemokraten, als die Leiter ahnen, stehen in ihren Listen und bleiben sich trotzdem der Pflichten bewußt, die sie der sozialdemokratischen Partei schulden."
Wir halten es für bloße Renommage, wenn der „Vorwärts" sich aus einmal rühmt, daß viele Sozialdemokraten in den Listen des Bundes stehen, denn die sozialistische Partei hat offenkundig mit ihrer Propaganda aus dem Lande nicht viel Glück gehabt; wenn aber wirklich ein Paar Sozialdemokraten dem Bunde angehören, so läßt sich das wohl nur dahin verstehen, daß sie als Auspasser dorthin kommandirt worden sind. — Das gibt einen neuen Beweis dafür, daß die sozialistische Partei ihre Mitglieder zu einem Doppelspiel anhält. Erst sagten die Führer zu den jungen Leuten: „Führt Euch als Soldaten musterhaft, damit Ihr als Unteroffiziere um so sicherer und unbehelligter die sozialistische Propaganda in den Kasernen betreiben könnt", jetzt schicken sie ihre Sendboten in den Bund der Landwirthe hinein, damit die dort horchen und rapportiren könnm.
Beim Militär soll der Geiwsse den Eid aus die Fahne des Königs leisten und äußerlich den Pflichten dieses Fahneneides, also der Treue gegen König und Vaterland, musterhaft nachkommen; andererseits hat er sich aber der rothen Fahne zugeschworen — ein Eid, der ihn zur Mitarbeit am Umsturz der Staats- und Heeresordnung verpflichtete. Im Budgetausschuß des Reichstages kam dieser Tage ein Fall zur Sprache, der diese Zwiespältigkeit ins hellste Licht setzt. Herr Bebel beklagte sich, daß in Straßburg ein Arzt, Dr. Oppenheimer, „wider die gesetzlichere Bestimmungen der Heeresordnung" verpflichtet worden sei, das zweite Halbjahr seines Einjährigendienstes mit Verlust der Stellung als Unterarzt anzutreten, allem Anschein nach, weil er Sozialdemokrat sei. Herr Bebel fragte, wie die Militärbehörde dies Verfahren rechtferttge. Gcn.-Lieut. v. Goßler erklärte, der Dr. Oppenheimer habe sich an sozialdemokratischen Agitationen und an sozialdemokratischen Festlichkeiten anläßlich der Anwesenheit des Abg. Bebel in Straßburg betheiligt, das könnten die Militärbehörden nicht dulden. Die Sozialdemokratte kämpfe gegen die Einrichtung der Vorgesetzten, die Militärverwaltung könne also einen Sozialdemokraten nicht in der Stellung eines Vorgesetzten belassen; die Sozialdemokraten beabsichtigten zugestandenermaßen den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, sie nähmen auch eine durchaus feindliche Stellung zum Königthum ein, wie könne man da einen Sozialdemokraten zu einer Offizierstelle zulassen. Er verstehe überhaupt nicht, wie ein zielbewußter Sozialdemokrat den Fahneneid leisten könne, der doch wider seine Ueberzeugung gehe. Darauf wußte Herr Bebel nur zu rühmen, daß Dr. Oppenheimer ein sehr gutes Dienstzeugniß erhalten, also seine Pflichten als Soldat während der ersten halbjährigen Dienstzeit erfüllt habe, obgleich er auch schon damals Sozialdemokrat war.
Nun der andere Fall. Wenn ein Sozialist im Bunde der Landwirthe Aufnahme finden wollte, so müßte er sich doch aus die Forderungen des Bundes verpflichten, die u. a. genügenden Zollschutz für die Erzeugnisse der Landwirthschaft, keine Ermäßigung der bestehenden Zölle, anderweite Regelung des Unterstützungswohnsitzes, der Freizügigkeit, die Wahrung der Interessen des Grundbesitzes u. s. w. — verlangen. Was verlangt andererseits das sozialistische Programm, dem sich der „Genosse" schon vordem verpflichtet hatte, und der sich auch trotz der Mitgliedschaft am Bunde der Landwirthe „der Pflichten bewußt bleiben soll, die er der sozialdemokratischen Partei schuldet?" Das Erfurter Programm verlangt „Abschaffung aller indiretten Steuern, Zölle und sonstigen wirthi chasts- politischen Maßnahmen, welche die Interessen der Allgemeinheit denen einer bevorzugten Minderheit opfern"; es kämpft gegen die „Monopolinrung des Grundbesitzes". ,
Es ist tief zu beklagen, wenn eine Partei, die sich rühmt, die gropte in Deutschland zu sein, ihre Disziplin und ihre Taktik auf Zustellung aufbaut. Kann sie denn selbst solcher Anhänger sicher sein, die sie > oppel- züngigkeit lehrte? Der Schluß liegt nahe, daß die ArberterbataiUone, mit denen sie paradirt, auch manchen unsicheren Kantonisten in ihren Reihen