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Montag den 19. Februar

'Jir. 42.

~ Amtliches.

Bekanntmachung.

Einrichtung einer Postagentur in Mohorro (Deutsch-Ostafrika).

In Mohorro (Deutsch-Ostafrikanisches Schutzgebiet) ist eine Kaiser­liche Postagentur mit Telegraphenbetrieb eingerichtet worden. Dieselbe ver­mittelt den Austausch von Briefsendungen jeder Art, von Postanweisungen, von Postpacketen ohne Werthangabe bis 5 kg und von Telegrammen, sowie die Bestellung von Zeitungen. Im Post- und Telegraphenverkehr mit der neuen Postagentur kommen dieselben Taxen zur Anwendung, wie für die übrigen Postanstalten Deutsch-Ostafrikas.

Berlin W., 13. Februar 1894.

Reichspostamt, I. Abtheilung.

_______________Sachse.

^taöt&rets ^anau.

Die technische Revision der Maaße und Gewichte im Stadtkreise Hanau findet in der Zeit vom 2. bis 14. April d. J. statt.

Die Revisionen werden durch die Organe der Kgl. Polizeidirektton und den Aichmeister Trost von hier ausgesührt.

Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maaße rc., soweit deren fortdauernde Richttgkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu Bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maaßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich ge­worden ist.

Hanau am 13. Februar 1894.

. Königliche Polizeidirektton.

T. 1490 I. A.; Dr. Köhler, Regierungsassessor.

^anöBret!© ^anau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der am 12. September 1852 zu Oberrodenbach geborene Schuh- machermeister Karl Anton Börner hat um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande zwecks dauernder Niederlassung im Königreich Bayern nachgesucht.

Hanau am 5. Februar 1894.

Der Königliche Landrath

7. 789 v. Oertz en.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Zu der Anlage bringe ich ein Verzeichniß der neugewählten Mit- ieder der städtischen Behörden, sowie der Mitglieder der städtischen De- ltattonen, Kommissionen, Kuratorien rc. zur öffentlichen Kenntniß.

Hanau am 10. Februar 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebes chus. 2287

Höhere Töchterschule.

Anmeldungen für das neue Schuljahr werden vormittags von I bis 12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen, ib es sind hierbei Geburts- und Impfscheine vorzulegen.

Die Anstalt ist für zehn Schuljahre eingerichtet und enthält zehn fsteigende Stufenklassen mit einjährigen Lehrkursen.

In die unterste Klasse werben in der Regel diejenigen Kinder aufge- mmen, welche 6 Jahre alt sind oder das 6. Lebensjahr bis zum 1. Juli llenden. Es können jedoch auch Kinder, welche dieses Lebensalter bis ibe September erreichen, sofern sie in körperlicher und geistiger Beziehung n Schulbesuche reif find, zu Ostern Aufnahme finden.

Hanau den 5. Februar 1894.

Der Schuldirektor

Junghenn. 1647

1894.

Krkanutmachung.

Diejenigen Personen des Soldatenstandcs des Heeres und der Ma­rine, einschließlich die früheren Angehörigen der schleswig-holsteinischen Armee, welche in Folge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen als invalide, zur Fortsetzung des attiven Militärdienstes unfähig geworden und als solche unter Gewährung einer Jnvalidenpension nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. Juli 1865 anerkannt find, werden hierdurch aufgefordert, sich zur Erlangung der nach dem Ge­setze vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse, unter Vor­lage ihrer Militärpapiere und Pensionsquittungsbücher, persönlich oder schriftlich bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel in Hanau baldigst anzu­melden.

Frankfurt a. M. den 7. Februar 1894.

Königliches Bezirkskommando.

t Die Denkschrift zum deutsch-russischen Handelsvertrag

ist in ihrem einleitenden allgemeinen Theile veröffentlicht. Ein großer Theil ihres Inhalts deckt sich mit den in der bisherigen Erörterung des Vertrages schon vielfach hervorgehobenen Gesichtspunkten, führt den Nach­weis, daß künftighin das russische Setreibe auf den Weltmarktpreis nicht mehr drücken werde als bisher, in folgender Weise:

Die russische Getreideausfuhr ist bezüglich der von ihr zu erzielenden Preise lediglich abhängig von der jeweiligen Lage des Weltmarktes und der Preisbildung für die Welthandelsartikel der Getreidebörse, einschließlich des Roggens. Die großen russischen Ausfuhrplätze folgen daher in ihren Preisnotirungen den Börsenpreisen der- Welthandelsplätze, in erster Linie Londons, dergestalt, daß die Notirungen der russischen Getreidebörsen an den Ausfuhrhäfen, in Kreditrubeln zum Tageskurse ausgedrückt, den gleich- zeittgen Londoner Notirungen in Gold, nach Abzug von Fracht und Spesen, entsprechen. Rußland vermag also sein Getreide im Auslande nur zu dm Weltmarktpreisen zu «erlaufen, die Getreideausfuhr Rußlands nach Deutschland steht daher unter der vollen Einwirkung der Preisbildung auf dem Weltmärkte. Der Antheil Rußlands an der Getreideversorgung Deutschlands hatte in dm letzten Jahren, besonders nach der'guten Ernte Mittel- und Südrußlands im Jahre 1888, erheblich zugmommen. Seit dem Jahre 1892 aber haben sich diese Verhältnisse wesentlich verschoben. Als hauptsächlichster Faktor und zwar von bauernber Bedeutung, wirkte zu dieser Verschiebung die erwiesene Steigerung der Leistungsfähigkeit der übrigen Getreideproduktionsländer. Die hier in Betracht kommenden Staatm — es sind vor allem die Vereinigtm Staatm von Nordamerika, Argentinien, die Balkanstaaten und Rumänien — haben feit den letzten Jahrm eine stetig wachsende Energie in der Aufnahme des Wettbewerbes mit Rußland auf dem Weltgetreidemarkt bethätigt. Dazu kam ferner, daß die Mißernten in Rußland zu Beginn der neunziger Jahre zu Ausfuhr­verboten führten, welche die mssische Betheiligung an der Versorgung des europäischen Getreidebedarfs gerade in dem Zeitpunkte lahmlegtm, wo die Leistungsfähigkeit und Ausfuhrthättgkeit jener anberen Länder einen nach­haltigen Aufschwung genommen hatte. Als Rußland sich vom Platze zurückzog und seine Getreideausfuhr einstellte, traten sofort jene Kon­kurrenzländer an seine Stelle und nahmen dm Antheil Rußlands auf ihre Schultern. Die Folge war, daß trotz des Versiegens der russischen Be­zugsquelle sich auf dem Weltmarkt ein Mangel an Brodfrucht nicht fühlbar machte. Diese Vorgänge vollzogen sich ohne erhebliche (Störungen; sie haben dm Beweis geliefert, daß der Weltgetreidemarkt nunmehr auch ohne das Hinzutreten Rußlands in der Lage ist, dm Setreibebebarf der euro­päischen Länder, insbesondere auch Deutschlands, zu decken. Als dann Rußland seine Getreideausfuhr wieder frei gab, war seine Konkurrenz aus dem Weltmärkte wesentlich geschwächt, da es überall dem Wettbewerbe jener Länder begegnete, die sich in der Zwischenzeit eine feste Position bei ihren Abnehmern geschaffen hatten. Noch unzweideutiger aber trat die ge­dachte Verschiebung der Getreidebezugsquellen während des deutsch-russischen Zollkrieges hervor, der das russische Setreibe behinderte, auf dem deutschen Markt dm Wettbewerb wieder aufzunehmm. Diese Einschränkung war von um so größeren Einfluß, als Rußland im Jahre 1893 über eine gute Ernte zu verfügen hatte und nunmehr gezwungen war, für die Ueberschüsse