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Freitag den 16. Februar
1894.
Amtliches.
^anölrre^ ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Kekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Gejchâfisplan für das diesjährige Ersatzgeschäst bekannt gemacht.
Mittwoch den 21. Februar er.
Musterung der Militmpfbchti en der Gemeinden: Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel und Baiersrö >e> bof.
Donnerstag den 22. Februar er.
rMustemng der Militärpflichtigen der Gewtincen: Dörnigheim, Dottenfelder- Hof, Erbstadt, Eicken Fechenheim, Gronau u> d Gronaueihof.
Freitag den 23. Februar er.
Musterung der Mitumpflichtigen der Gemeinden: Gios auheim, Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochst-idi, Kesselstadt, Kinziabeimeihof und Kilianstädten.
Sonnabend den 24. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Langendiebach, Langen- selbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden und Niederissigheim.
Montag den 26. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeindrn: Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostbeim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilbelmsbaderhof.
Dienstag den 27. Februar er.
Musterung der Miluärpfl chtigen der Stadt Windecken. Ferner des Jahrganges 1874 bis einschließlich Buchstaben K der Stadt Hanau.
Mittwoch den 28. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrg nges 1874 Buchstaben L. bis Z. und des Jahrganges 1873 bis einschließlich Buchstaben G. der Stadt Hanau.
Donnerstag den 1. März er,
Musterung der Miliiärpflichtigen des Jahrganges 1873 Buchstaben H. bis Z. und des Jahrganges 1872 bis einschließlich Buchstaben F. der Stadt Hanau.
Freitag den 2. März er.
Musterung der Militä, pflichtigen des Jahrganges 1872 Buchstaben G. bis Z und der älteren Juhigänge der Stadt Hanau, welche eine definitive Entscheidung noch n-cht erhalten haben.
Sonnabend den 3. März er.
Loosunr und Klassifikation.
Das Ersatzgeschäft findet im Gasthaus zum Sand Hof in Hanau statt und beginnt morgens um 8^4 Uhr.
Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Rangirens um 71/» Uhr morgens pünktlich im Musterungslokal in Hanan zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1874 geboren sind und im hiesst en Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschafts-
< beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dunst- boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1872 und 1873 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatzreserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach §. 25 der Wehrordnung hier
gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Siammrotle angemetdct haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände baben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Musterungstermine erhoben und begründet werdln. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 33 Nr. 1 der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Beranlafsnug zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsoorstäube haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des §. 33, 4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungslokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 18. d. M. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 3. März stau findenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen über lassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei tun Ersatzgeschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designirt sind, findet am 3. März er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallstgen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reklamationen bis zum 18. d. Mts. hierher einzusenden.
Die Klassifikationsanträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Versiebendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend find, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störuug der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zv 15 Mark subs. bis 3 Tage Haft geahndet.
Hanau am 9. Februar 1894.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstuachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Eine schwarze Schürze. Ein goldener Granatohrring mit Steinen.
Entlausen: Ein schwarzer Spitz.
Gefunden: Ein Zollstock. Ein Regenschirm (in einem Kaut- mannsladcn stehen geblieben).
Zugelaufen: Ein schwarzer Spitz mit weißer Brust und einer weißen Pfote.
Hanau am 16. Februar 1894.