Nbonnnnents- P reis-
Jährlich 9 "lä Halbj.4^50^. Licrteljährlich
2 -^ 25 H.
Für auswärtige Abonnenten mit Lem betreffenden Postansschlag.
Die einzelne Kummer 10 ^.
AwMches Hvgan für StaöL- und Landkreis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Znsertlons-
Preis:
Die tspaltige Garmoiidzeile oder deren Raum 10 ^.
Die IVifp. Zeile 15 A
Die 2spalt. Zeile 20 A
Die 3spalt. Zeile 30 A
Nr. 38.
Mittwoch den 14. Februar
1894.
Amtliches, ^faöt^reiö ^anau.
Die technische Revision der Maaße und Gewichte im Stadtkreise Hanau findet in der Zeit vom 2. bis 14. April d. J. statt.
Die Revisionen werden durch die Organe der Kgl. Polizeidirektion und den Aichmeister Trost von hier ausgesührt.
Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maaße 2C., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgesunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maaßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich geworden ist.
Hanau am 13. Februar 1894.
Königliche Polizeidirektion.
P. 1490 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffesfor.
^anöUrcio ^anau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Landwirthschastlicher Kreisverein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 17. d. M., nachmittags 2
Vhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Besprechung des Gesetzentwurfs über Landwirthschaftskammern.
3) Weiterer Vortrag des Herrn Dr. Hesse, Direktors der landw. Winterschule in Marburg, über: „Bau und Leben der landwirthsch. Kulturpflanze".
Es wird bemerkt, daß von dem Ergebniß der Berathung zu 2. dem Herrn Landtagsabgeordneten Junghenn Mittheilung gemacht werden soll. Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschastlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 12. Februar 1894.
Der Königliche Landrath
v. O ertz en.
Stcrdlkvers J^anau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Höhere Töchterschule.
Anmeldungen für das neue Schuljahr werden vormittags von 10 bis 12 Uhr im Schulgebäude, Steinheimerstraße 37, entgegengenommen, und es sind hierbei Geburts- und Impfscheine vorzulegen.
Die Anstalt ist für zehn Schuljahre eingerichtet und enthält zehn auffteigen.be Stufenklassen mit einjährigen Lehrkürsen.
In die unterste Klasse werden in der Regel diejenigen Kinder ausgenommen, welche 6 Jahre alt sind oder das 6. Lebensjahr bis zum 1. Juli vollenden. Es können jedoch auch Kinder, welche dieses Lebensalter bis Ende September erreichen, sofern sie in körperlicher und geistiger Beziehung zum Schulbesuche reif sind, zu Ostern Aufnahme finden.'
Hanau den 5. Februar 1894.
Der Schuldirektor
Junghenn. 1647
t Die Aufnahme des deutsch-russischen Handelsvertrags in den betheiligten Kreisen.
Soweit sich bisher beurtheilen läßt, geht ziemlich allgemein die Ueberzeugung dahin, daß in den Tarifverhandlungen mit Rußland Günstiges erreicht worden ist und daß unsere Regierung mit dem Abschluß dieses Vertrags einen Erfolg zu verzeichnen hat. Es läßt sich sehr wohl verstehen, daß diejenigen nicht in das Urtheil einstimmen, welche von der Aufhebung des Differentialzolles auf Getreide gegen Rußland einen Nach- Heil für unsere Landwirthschaft — wenn auch mit Unrecht — befürchten.
Indessen wäre deshalb eine künstliche Verkleinerung des Erweichten noch keineswegs gerechtfertigt, und es brauchen daher auch abfällige Aeußerungen nicht sowohl auf bösen Willen, als vielmehr aus Voreingenommenheit und Mangel an Sachkunde zurückgeführt zu werden.
In gegnerischen Blättern hieß es kurz nach Erscheinen des russischen Vertragstarifs, er müsse unserer Textil- und Eisenindustrie eine arge Enttäuschung bereiten. Aber es fragt sich doch zunächst, was unsere industriellen Kreise selbst dazu sagen, die sicher hierin zuständig sind; und was bisher aus diesen an die Ocffentlichkeit gedrungen ist, war lediglich von Befriedigung erfüllt. So haben z. B. die Sachverständigen aus dem Königreich Sachsen, wo die Texttlindustrie von großer Bedeutung ist, ihre volle Zustimmung erklärt. In einer Auslassung der Handels- und Gewerbekammer von Chemnitz heißt es: Am wichtigsten ist die Errungenschaft bei gewebten und gewirkten Stoffen aus Wolle, wobei vor allem hervorzuheben ist, daß der bisher im russischen Zolltarif noch bestandene Unterschied zwischen Stoffen aus Kammgarn, sowie Beimischungen desselben und anderen Geweben beseitigt ist. Die frühere Unterscheidungsart war eine stete Quelle von Unannehmlichkeiten, denn sie sührte meist dahin, daß die russischen Zollbehörden bei Verzollung derartiger Waaren stets eine Beimischung von Kammgarn behaupteten, was um so leichter anging, als die Unterschiede zwischen Kammgarn und Streichgarn heutzutage so verwischt sind, daß oft auch der Fachmann nicht mehr die Grenze findet. Daher kam für die Mehrzahl der Wollgewebe der hohe Zollsatz von l1/* Rubel zur Anwendung, der jetzt auf 1 Rubel 5 Kopeken ermäßigt ist. Dies Zugeständnis ist, wie erwähnt, von hoher Bedeutung für die deutsche Wollindustrie. Ermäßigungen sind weiter eingetreten in den Zollsätzen auf die Produkte der Flachs-, Hanf- und Juteindustrie. Die hochentwickelte Crefelder Industrie wird infolge der Herabsetzung des Zolles auf halbseidene Sammete und Plüsche von 7,50 auf 3 Rubel Vortheil zu ziehen wissen. Von besonderer Wichtigkeit sind auch die Zollermäßigungen auf Strumpfwaaren. Seidene Fabrikate gehen von 7,50 auf 5,00, halbseidene von 3,00 auf 1,90, baumwollene von 1,00 auf 0,50, alle anderen von 1,00 auf 0,60 Rubel Gold aufs Pfund zurück. Da es gelang, baumwollene Strumpfwaaren im Zollsatz um 50 Prozent zu ermäßigen, wird sich in diesem Massenartikel der Strumpfwaaren gewiß ein großes Geschäft nach Rußland entwickeln, wodurch dann auch d'e heimische Baumwollspinnerei Nutzen ziehen wird. Noch wichtiger ist für diese Industrie die klare Definitton von Strumpfwaaren im Schlußprotokoll, wodurch in Zukunft alle billiger Weise unter „Bonneterie" zu verstehenden Wirkwaaren verzollt werden. Auch Posamenten weisen Herabsetzungen auf. Seidene und halbseidene gehen von 3,00 auf 1,90, alle anderen von 1,00 auf 0,60 zurück. Für gewisse Maschinenmaffenprodukte scheint dagegen nicht soviel erreicht. Hierin hat Rußland sich zum Theil eine eigene Industrie geschaffen. Zu diesen Positionen ist als sehr werthvoll hinzugekommen eine Reihe von Deklarationsbestimmungen, welche geeignet sind, Zollschwierigkeiten aller Art abzuschneiden und die Ausfuhr zu er- leichtern.
Aehnlich lautet das Urtheil über die Vergünstigungen für die Eifenindustrie.
Die Masch inen industie konnte selbst unter den 1891er saft prohibittv wirkenden Sätzen immer noch ein ansehnliches Geschäft nach Rußland machen, in manchen Zweigen sogar mit steigenden Ausfuhrziffern. Aus diesem Grunde dürfte auch die an und für sich unerhebliche Herabsetzung des Zollsatzes um 6 Mark auf 100 Kilo zu begrüßen sein, wennschon durch dieselbe die schwerwiegenden, nur wenig Arbeitswerth enthaltenden Produkte immer noch belastet bleiben. Besonders wichtig ist die Herabsetzung des Zollsatzes auf landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe von 0,70 auf 0,50 aufs Pud. Auch die Produkte der Kl ein eisen Industrie sind mit Herabsetzungen bedacht worden, z. B. Messerwaaren (Pos. 158) von 16 auf 13,60, dann Pos. 160 und 161 von 1,50 auf 1,10 u. a. m. Ermäßigt ist auch der Zoll auf Karten um 25 pCt. Sehr in die Waagschale fällt ferner die 25 proz. Herabsetzung des Jolles auf B lechfabrikate, was insbesondere für die in Deutschland'in hoher Blüthe stehende Fabrikation emaillirler Geschirre nutzbringend sich erweisen dürfte. Höchst bedeutungsvoll ist vor allem di^ Herabsetzung des Zolles auf Maschinen und Apparate für Elektrst zitätserzcugung, Installationen, Dynamomaschinen, Akkumulatoren, vor^' 96 Mark'auf 28" Mark. Um 50 pCt. ermäßigt sind Telegraphen-