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Nr. 37.
Dienstag den 13. Februar
1894.
/ Amtliches.
^anö&re t# ^anau.
Betanntnrachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Kekanntrnachung.
In Gemäßheit des §. 62 der diutsch'N Wehrordvung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatzgeschäft bekannt gemacht.
Mittwoch den 21. Februar er.
Musterung der Militär psl chtigen der Gemeinden: Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel und Baierèrödeebof.
Donnerstag den 22. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeineen: Dörnigheim, Dottenfelder- Hof, Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronen m d Gronaunhof.
Freitag den 23. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemein en: G>ot anheim, Großkrotzen- Sing, Hüttengesâß, Hochstadt, Kesfelstadt, Kinzipbeimerhof und Kilianstädten.
Sonnabend den 24. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden und Niederissigheim.
Montag den 26. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden: Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostbeim, Philippsruhe, Pulver- , fabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Wolfgang, Wilhelmsbod und Wildelmèbaderhos.
Dienstag den 27. Februar er.
Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Windeüen. Ferner des Jahrganges 1874 bis einschließlich Buchstaben K. der Stadt Hanau.
Mittwoch den 28. Februar er.
Musterung der Militärpflichti. en des Jahrg nges 1874 Buchstaben L. bis Z. und des Jahrganges 1873 bis einschließlich Buchstaben G. der Stadt Hanau.
Douuerstag den 1. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1873 Buchstaben H. bis Z. und des Jahrganges 1872 bis einschließlich Buchstaben F. der Stadt Hanau.
Freitag den 2. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1872 Buchstaben G. bis Z. und der älteren Jahrgänge der Stadt Har au, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Sonnabend den 3. März er.
Loosuna und Klassifikation.
* Das Ersatzgeschäft findet im Gasthaus zum Sand Hof in Hanau statt und beginnt morgens um 81/» Uhr.
Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Rangirens «m 71/* Uhr morgens pünktlich im Musterungslokal in Hanan zu f «scheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1874 geboren find und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, et er als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dimst- boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1872 und 1873 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatzreserve- resp. Landsturm- oder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wen» Militärpflichtige, welche nach §. 25 der Wehrordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit ausgefordert, dies sofort bei dem bctr. Ortsvorstande zu thun Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.|
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Musterungstermine erhoben und begründet werdlN. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 33 Nr. 1 der Wehrordnnng spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlaffnng zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstünde haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des §. 33, 4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungslokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiraihung anzugeben.
Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 18. d. M. hierher einzuftnden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 3. März statifindenden Loosung Theil zu nehmen bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei tun Ersatzgeschäften reklawirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designirt find, findet am 3. März er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die dessallstgen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den Ortsvorständen anzudringen, Letztere haben die Reklamationen bis zum 18. d. Mts. hierher einzusenden.
Die Klassifikationsanträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militär pflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark subf. bis 3 Tage Haft geahndet.
Hanau am 9. Februar 1894.
Der Königliche Landrath
v. Oertz cn.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein langhaariger braun und grau gefleckter JagdhundEmpfangnahme bei A. Kranke, Pumpstation des Hanauer Wasserwerks unterhalb Kcsselstadt. Ein gelber Spitz.
Gefunden: Ein Paar braune Herrnhandschuhe (bei einem Arzt liegen geblieben). Vorige Woche in dem Hause genannt „Wilhelmshöhe"