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Nr. 33.

Donnerstag den 8. Februar

1894.

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirktm 1s. Berloosung von Kurmârkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Mai 1894 mit der Auf- forberung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Mai 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldversch eibun^en und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XIV. Nr. 6 bis 8 bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße 29 Hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmit­tags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts- Lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasfe.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 2. April 1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Mai 1894 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1894 hört die Verzinsung der ver- loosten Kurmärkischen Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen An­lage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen Wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit dm Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedach­ten Kassm unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 2. Januar 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen offen.

Stadtkreis Hana«. Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen, sowie der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Stadtralhs für den Um­fang des Stadtbezirks Hanau folgendes verordnet:

8. 1. In die Eintauchen der Straßen und Straßen rinnen sowie in die Einläufe der Neukanalisation dürfen weder Kehricht noch andere Gegenstände geworfen bezw. eingekehrt werden.

§. 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Strafe von 1 bis zu 30 Mark event. Haftstrafe zur Folge.

Die Polizeiverordnung vom 1. April 1867 wird hiermit aufgehoben.

Hanau am 27. Januar 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 1326 v. Oertzeu.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen sowie des $. 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Stadtraths für den Umfang des Stadt­bezirks Hanau folgendes verordnet:

Der §. 3 der Polizeiverordnung vom 4./12. 1876 u. 30./12. 1879 erhält folgende Fassung:

8. 3.

Bei eintretendem Thauwetter haben die Hausbesitzer bezw. Hausver- «alter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern aushauen und

baldthunlichst obfahren zu lassen. Das Eis darf nicht auf die Fahlbahn der Straße geworfen oder dort abgelagert sowie nicht in die Straßenein­läufe der Neukanalisation geworfen bezw. eingekehrt oder auf den gußeisernen Abdeckungen derselben abgelagert werden. Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleichzeitig das Abfahren desselben erfolge. MM,.- 3^W 3

Zuwiderhandlungen haben Strafe bis zu 9 Mk. eventuell Haftstrafe zur Folge.

Hanau am 27. Januar 1894.

Königliche Polizeidirektion.

P. 1326 v. Oertzen.

Goldarbeiter Christian Kaiser zu Ktsselstadt ist gemäß §. 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 an Stelle des verstorbenen Heinrich Diehl I. als Schlachtviehbeschauer für den Bezirk Kesselstadt-Philippsruhe bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 6. Februar 1894.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein graukarrirtes Gedeck.

Gefunden: Ein goldener Ring. Eine Briefmarke (auf der Post). Eine Kinderschürze.

Zugelaufen: Ein weißer Foxterrier und ein kleiner schwarzer Hund, beide m. Geschl.

Hanau am 8. Februar 1894.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachnngen des Oberbürgermeisteramtes.

Durch Beschluß der städtischen Behörden ist der bisherige Assistent des Gaswerkes, Herr Ingenieur von Gäßler, zum Direktor des Gas- und Wasserwerkes gewählt worden, was ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe.

Hanau am 5. Februar 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 1811

Im Hauptgebäude des Stadtschloffes dahier sind

1. das I. und II. Obergeschoß, bestehend aus 7 bezw. 6 bewohnbaren Räumen, Badezimmer, Küche und Mansardenräumen, neu hergestellt, per 1. Mai d. I zu vermiethen.

2. Für dieselbe Zeit, eventuell schon früher, eine Mansardenwohnung daselbst, bestehend in 3 Zimmern und 1 Küche.

Alles Nähere beliebe man im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 25, in den Vormittagsstunden von 10121/» Uhr zu erfragen.

Hanau am 6. Februar 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 1794

Tagesschau.

Berlin, 7. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets und des Mi­nisters für Handel und Gewerbe entgegen.

Berlin, 6. Februar. Am 14. Februar werden in Berlin (Pots­damer Bahnhof) die Deutsche Eisenbahntarifkowmisfion und der Ausichutz der Verkehrsinteresfenten zu einer Sitzung zusammentreten. Die Gegen­stände der Tagesordnung sind: Frachtberechnung für lange Gegenstände, getrocknete Pflanzen als Sperrgut, Emballagen und Holzwaaren des Spez.» Tar. UI, Hohlglas- und Thonwaaren zur Ausfuhr, Borke und Lohe, ge­röstetes Getreide, Zinkgrau, Kameclhaar, Erdnußkleie und Erdnußschalen, Dachfilz (Asphalifilz), Faßdauben und Faßbodentheile, Schlacken sand und Schlackenmehl, Schwefeleisen, Schwerspath, Antichlor (unterschwefligsaures Natron). Am Tage zuvor wird der Ausschuß der Verkehrsinteresicnten die Tagesordnung vorberathen, außerdem einige bei demselben direkt einge­gangene Anträge erledigen.