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Nr. 24.

Montag den 29. Januar

1894.

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 5 und ff. der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird hierdurch nach Zustimmung des Stadtraihs für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet.

8. 1..

Die Besitzer von Tauben sind verpflichtet, dieselben während der Zeit der Aussaat im Frühjahr und im Herbst je einen Monat eingesperrt zu halten.

§. 2.

Der Termin des Eingesperrthaltens für die Frühjahrsaussaat wird jedesmal von der Königlichen Polizeidirektion bestimmt und im Kreisblatt verkündet, während derjenige für die Herbstaussaat ein für alle Mal aus die Zeit vom 25. September bis 25. Oktober festgesetzt wird.

8. 3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Geldstrafen bis zu 30 Mark zur Folge.

Hanau am 23. Januar 1894.

Die Königliche Polizeidirektion.

P. 983 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Von dem Königlichen 1. Hessischen Infanterieregiment Nr. 81 wird am 1. Februar d. J. ein gefechtsmäßiges Schießen mit scharfen Patronen östlich von Bergen in der Richtung nach derGroßen und Kleinen Lohe" abgehalten. Das Schießen wird vormittags um 10 Uhr beginnen und voraussichtlich bis nachmittags 2 Uhr dauern. Das Gelände, welches während des Schießens nicht betreten werden darf, wird durch die Ort­schaften BergenBischofsheimHochstadt Wachenbuchen Mittelbuchen Kilianstädten OberdorfeldenNiederdorfelden und Gronau begrenzt und durch Sicher heitsposten abgesperrt. Den Weisungen der letzteren ist Folge zu geben.

Die Herren Ortsvorstände wollen dies alsbald veröffentlichen lassen. Hanau am 26. Januar 1894.

Der Königliche Landrath.

M. 372 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Jmfschein auf den NamenJohann Kohl", ge­boren am 23./10. 1886. Ein Korb nebst Filzhut. Ein Messer. Eine Dienstauszeichnung für Landwehr.

Verloren: Vor ca. 3 Wochen ein silbernes Armband.

Vom Wasenmeister am 27. d. Mts. eingefangen: Ein weißer Foxterrier mit braunen Placken, m. Geschl.

Hanau am 29. Januar 1894.

t Kaiser Wilhelm n und Fürst Bismarck.

Zum ersten Male nach fast vier Jahren haben sich Kaiser Wilhelm II. und Fürst Bismarck Auge in Auge gegenübergestanden. Wie der Kaiser im letzten September auf die Nachricht, daß der Fürst in Kissingen lebens­gefährlich erkrankt gewesen sei, ihm aus Güns in Ungarn ein huldvolles Telegramm gesandt hatte, so hat er ihm jetzt wieder durch die Sendung des FlügUadjutanten Grafen Moltke seine warme Theilnahme bekundet und es bewirkt, daß der erste Kanzler des deutschen Reichs am Vorabend des Tages, an dem Kaiser Wilhelm II. zugleich mit seinem Geburtstag das 25jâhrige Jubiläum als Soldat begeht, als Gast im Königlichen Schlosse von Berlin verweilte.

Wir danken es der hochherzigen Entschließung unseres Kaisers, daß der in weiten Kreisen ersehnte Tag angebrochen ist, an dem sich der Enkel

Kaiser Wilhelms I. und der greise Staatsmann wieder die Hände reichen. Wie ein Lichtstrahl fällt dieses Ereigniß in eine mannigfach durch pessi­mistische Stimmungen getrübte Zeit. Auch jetzt noch gab es verbitterte Parteigänger, die gern die den reinsten persönlichen Gefühlen entsprungene Begegnung zu politischen Zwecken ausnützen möchten, als ob nicht die große Bedeutung darin beruhte, daß der Kaiser aus eigenstem Entschließen ein Verhältniß, das die Herzen vieler Patrioten bedrückte, nun durch diese That der Versöhnlichkeit ausgeglichen hat.

Die Ankunft des Fürsten in Berlin erfolgte am Freitag um 12 Uhr 55 Minuten aus dem Lehrter Bahnhof. Zum Empfang waren anwesend Prinz Heinrich, der Gouverneur und der Kommandant von Berlin, der Kommandant des Allerhöchsten Hauptquartiers, der Polizeipräsident, sowie der Kommandeur des Kürassierregiments von Seydlitz (Magdeburgisches) Nr. 7, Oberstlieutenant Graf von Klinkowstroem. Als der Fürst den Salonwagen verlassen hatte, wurde er vom Prinzen Heinrich herzlichst be­willkommnet. Der Prinz bot dem Fürsten den Arm und geleitete ihn zu dem vor dem Bahnhöfe bereit stehenden geschlossenen Galawagen. Vor dem Bahnhöfe waren viele Tausende von Menschen versammelt. Als Fürst Bismarck am Arme des Prinzen Heinrich sichtbar wurde, erhoben sich brausende Hurrah- und Hochrufe. Der Wagen wurde von einer halben Eskadron des Garde Kürassierregiments eskortirt. Auf dem ganzen Wege durch das Brandenburger Thor, die Linden entlang bis zu dem König­lichen Schloß hatte sich eine nach vielen Tausenden zählende, dichtgedrängt stehende Menschenmenge zu beiden Seiten des Fahrdammes, Unter den Linden auf der Südseite, ausgestellt. Die öffentlichen und viele private Gebäude hatten geflaggt. Sobald der Wagen des Fürsten sichtbar wurde, brach die Menge in lebhafte, freudige Hochrufe aus, die sich ununterbrochen bis zum Königlichen Schloß fortsitzten, wo eine Ehrenwache mit Musik und Fahne in Stärke einer Kompagnie vom 2. Garderegiment z. F. auf- gestklll war. Prinz Heinrich und Fürst Bismarck verließen bei Portal 5 die Galakutsche und schritten die Front der Ehrenkompagnie ab. Alsdann defilirten die Ehrenkompagnie und die begleitenden Kürassiere. Prinz Heinrich führte darauf den Fürsten in die für ihn bestimmten Gemächer im Erdgeschosse des Schlosses. Hier empfing der Kaiser, umgeben von sämmtlichen Herren des Hauptquartiers und sämmtlichen Kabinetschess, den Fürsten Bismarck. In den Empfangsgemäckern waren auch die drei ältesten Kaiserlichen Prinzen zugegen. Um ls/e Uhr fand bei den Maje­stäten Frühsiückstafel statt, an der nur der Kaiser, die Kaiserin und Fürst Bismarck theilnahmen. Der Kaiser trug die Uniform des Leib-Kürassier- regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1. Vor den Gemächern des Fürsten steht ein Unteroffizier Doppelposten vom Kürassierregiment von Seydlitz, und außerdem vor dem Eingang zur Wohnung ein Gemeinen- Ehrenposten vom 2. Garderegiment z. F.

t Landwirthschaftskammern.

Der Gesetzentwurf über die Errichtung von Landwirthschaftskammern ist in den Kreisen der Landwirthe, soweit deren Vertreter in den Parlamenten sitzen und sich also gleich darüber äußern konnten, mit Genugthuung aus­genommen worden. Man erkennt an, daß die Regierung in der Vorlage den ernsten Willen bethätigt, dem bedrängten Nährstande alle Hilfe zu Theil werden zu lassen, die irgend möglich ist. Das Einzige, was man beklagt, ist, daß diese Hilfe nicht mit einem Schlage und sofort aller Drangsal ein Ende zu bereiten vermag. Aber es ist eine alte Erfahrung, daß chronische Uebel, die sich nach und nach entwickelt und in das Wesen eines Körpers so tief eingesetzt haben, daß sie fast einen Theil dieses Wesens selbst dar­stellen, nicht auf einen Schlag beseitigt werden können. Das kann nur ein Quacksalber versprechen, der die Menge mit der Anpreisung von Wunder- kuren bethört; aber wahr machen kanns auch der nicht. Der gewissenhafte Arzt wird dem Patienten solche Versprechungen nicht thun; er wird kein Hehl daraus machen, daß nur eine langwierige Kur alteingewurzelte Schä­den beseitigen kann. Und der verständige Patient wird sich selber sagen, daß eine strenge und sorgsame Lebensführung dazu gehört, wenn er wieder gesunden soll. Der Landmann ist auch durch die besondere Art seines Be­rufes von Hein auf an Geduld gewöhnt; er weiß, daß die Saat, die er sät, nur langsam reift, die Verbesserung, die er in der Bodenbearbeitung, in der Viehzucht einführt, erst in geraumer Zeit Früchte bringt.