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Amtliches ß)rgcm für Ktcröt- unö Landkreis Kanan.

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30 ^.

Nr. 22.

Freitag den 26. Januar

1894.

Amtliches.

Stadtkreis Hana«.

Polizeiverordnang.

Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine jandesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 5 und ff. der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird hierdurch nach Zustimmung des Stadtraths für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet.

8. 1.

Die Besitzer von Tauben sind verpflichtet, dieselben während der Zeit der Aussaat im Frühjahr und im Herbst je einen Monat eingesperrt zu halten.

8- 2.

Der Termin des Eingesperrthaltens für die Frühjahrsaussaat wird jedesmal von der Königlichen Polizeidirektion bestimmt und im Kreisblatt verkündet, während derjenige für die Herbstaussaat ein für alle Mal auf die Zeit vom 25. September bis 25. Oktober festgesetzt wird.

8- 3.

' Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung haben Geldstrafen bis zu 30 Mark zur Folge.

Hanau am 23. Januar 1894.

Die Königliche Polizeidirektion.

I K 983 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.

6 Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter Bezugnahme auf die Bekannimachung vom 30. April 1887 Hanauer Anzeiger Nr. 106 bringe ich die Einrichtung in Erinnerung, daß in jedem Frühjahr und Sommer in der Baumschule zu Breitenau zur Förderung des Verständnisses und Interesses für Obstbanmzncht praktische Unterweisungskurse in den verschiedenen Veredelungsmethoden mit 4- bis ktâgiger Dauer unentgeltlich statlfinden.

Hanau am 16. Januar 1894.

Der Königliche Landrath.

V. 97 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Stadtkreis Hana«.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekamtmachungeu der Ortskrankenkasse.

Am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist das Büreau der Ortskrankenkaffe von 1 Uhr nachmittags ab geschlossen.

Hanau, 26. Januar 1894.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkasse. Schwind,

Vorsitzender. 1205

t Das Gesetz über die Alters- und Invalidenversicherung ist zu Beginn des neuen Jahres wieder einmal im Reichstage durchgesprochen worden. Da ergab sich denn, daß die grundsätzliche Gegnerschaft wider das Gesetz mehr und mehr im Schwinden ist, zusammengeschmolzen wie Winter- schnee vor der Frühjahrssonne, der sich nur noch in kleinen abseits gelegenen Thalmulden hält: als welchen wir den unverbesserlichen manchesterlichen Freisinn ansehen können, dem selbstverständlich die ganze neue Sozialpolitik richt paßt. Sogar der Redner der Sozialdemokraten, Herr Singer, nahm die Grundlagen des Gesetzes als etwas Gegebenes hin, das von Bestand bleiben müsse; er erkannte die Nützlichkeit des Gesetzes für die landwirth- schaftlichen Kreise, für die Arbeitgeber sowohl wie für die Arbeiter, an, und seine Forderungen gingen einzig dahin, daß die ganze Arbeiterversicherungs­gesetzgebung bei einer Reichsanstalt zusammengefaßt und von diesem Mittel- Punkte aus einheitlich verwaltet werde. Alle übrigen Parteien äußerten nur Wunsche dahin, daß der Vollzug des Gesetzes, insonders die Beitragser- hebmg, vereinfacht und erleichtert werde, und der Vertreter der Bundes­regierungen, Staatssekretär v. Boetticher, lieh diesen Wünschen ein williges Ohr. Daß es eine bequemere und billigere Beitragtzform, als die durch

das Markei kleben, gäbe, bestritt er freilich. In der That haben die Er­fahrungen in Altona, Bonn und Hildesheim, wo man statt der Marken das sogenannte Einziehunpsverfahren avwendet, gezeigt, daß dies letztere weit höhere Verwaliungskosten erfordert. Ein Gutachten der Versicherungs­anstalt Schleswig Holstein begründet durch Ziffern, daß das Markenwesen in jeder Beziehung das zweckmäßigste ist, und daß besten Abschaffung weder jetzt noch später schwerlich wird ernstlich in Frage kommen könne.

Hingegen ist der Staatssekretär bereit, statt der bisherigen Wochen- warken solche auf längere Zeiträume einzusühren. Das wird zunächst da möglich sein, wo auch die Lohnzahlung für einen längeren Zeitraum ge­schieht, oder wo, wie z. B. beim Gesinde, Arbeitsverträge auf längere Zeit aboeschlosten werden. Auch will man sichs angelegen sein lassen, damit die Quitturgskarten und die damit verbundenen Weitläufigkeiten wegfallen, Quittungsbücher einzuführen. Bekanntlich hatten die verbündeten Regierungen schon in der ursprünglichen Fassung des Entwurfs Quittungsbücher vorge­schlagen, aber der Reichstag halte fie abgelehnt, weil Gefahr sei, daß daraus Arbeitsbücher" würden, mittelst deren die Arbeitgeber sich verständigen könnten, so daß ein Arbeiter, der sich an einer Stelle mißliebig gemacht, nicht leicht wieder eine andere fände. Herr v. Boetticher sprach die Hoff­nung aus, es würden sich Sicherungen dagegen finden, daß aus dem Quittungsbuch nicht das gefürchtete Arbeitsbuch wird, das den Arbeiter etwa schädigen kann.

Aus einer Statistik, die der Staatssekretär mittheilte, ergibt sich, daß die Alters- und auch die Invalidenrenten überwiegend dem platten Lande und den Städten unter 10 000 Einwohnern zu Gute kommen: 79 Prozent aller Renten überhaupt; hieran sind Land- und Forstwirthschaft einschließ­lich der Fischerei mit 55 Prozent betheiligt. Im Ganzen sind bis Ende 1893 seit Inkrafttreten des Gesetzes 207 732 Ansprüche auf Altersrenten anerkannt und 45190 zurückgewiesen worden, während 3395 unerledigt blieben und 5649 auf andere Weise erledigt wurden. Auf Invalidenrente wurden 53 955 Ansprüche anerkannt, 19 528 zurückgewiesen, 5263 blieben unberücksichtigt und 4012 fanden auf andere Weise ihre Erledigung.

Es ist ein Lieblingsgedanke der Sozialisten, daß Jedermann, der in die Tage des Alters kommt oder invalid wird, eine Staatsrente erhalte, die durch allgemeine Steuern aufzubringen wäre, sodaß die Beitragszahlung des Einzelnm wegfällt. Dann würde aber aus der Rente eine nackte Armcnunterstützung werden; der sittliche Gehalt und die sittlichen Vortheile des Gesetzes fielen weg, die darin bestehen, daß jeder Arbeiter zu rechtzeitiger Fürsorge für die Tage der Arbeitsunfähigkeit und des Alters verpflichtet ist. Und wo sollen die Summen Herkommen, die dafür durch den Steuer­erheber aufgebracht werden müssen? Herr von Boetticher hatte Recht, als er aussprach, die Ausführung dieses ungeheuerlichen Gedankens möge man dem sozialdemokratischen Zukunftsstaat überlasten.

Tagesscha«.

Berlin, 25. Januar. Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten fand gestern Abend 7^2 Uhr Defilierkour statt. Heute Vor­mittag gegen 9*/s Uhr begaben Seine Majestät der Kaiser Sich in das Palais des Reichskanzlers Grafen von Caprivi und nahmen daselbst den Vortrag des Reichskanzlers entgegen. Um lOVs Uhr in das Königliche Schloß zurückgekehrt, empfingen Seine Majestät den Kriegsminister zum Vortrag und arbeiteten alsdann mit dem Chef des Militârkabinets. Um 1 Uhr hatten Seine Majestät eine kurze Besprechung mit dem Chef des Zivilkabinets.

Berlin, 25. Januar. Bei der Ankunft des Fürsten Bismarck wird der Lehrter Bahnhof voraussichtlich abgesperrt. Zum Empfange werden auch der Gouverneur und der Stadtkommandant Berlins am Bahnhöfe sich einfinden. (Fr. N.)

Berlin, 24. Januar. In verschiedenen Blättern wurde irrthümlich gemeldet, der Ueberbringer des kaiserlichen Handschreibens an den Fürsten Bismrrck sei der Oberstlieutenant v. Moltke, der Neffe und frühere Adju­tant 'des Feldmarschalls, gewesen. Das trifft nicht zu, der Ueberbringer ist Major v. Moltke, welcher dem Hause Bismarck seit langer Zeit befreundet und seit mehreren Monaten dienstthuender Flügeladjutant des Kaisers ist.

Berlin, 25. Januar. DerLok.-Anzeiger" meldet aus Arenburg, unweit Samara stieß ein Personenzug mit einem Güterzug zusammen.