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Hanmer Ameiaer.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die 1'^sp. Zell« 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 -Z.

Die 3spalt. Zeile 30 A

Nr. 21. Donnerstag den 25. Januar 18!M.

Amtliches.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotteric-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und aus Ge­winn zähln ng.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- ^Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Dammas. Liliental.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Dienftnachrichten aus dem Kreise.

An Stelle des verstorbenen Todtenbeschauers Valentin Gärtner von Marköbel ist der Schreiner Friedrich Wilhelm Schmidt von da als Todtenbeschauer der Gemeinde Marköbel bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 16. Januar 1894.

Der Königliche Landrath

V. 440 v. Oertzen.

Verloren: Eine Geldtasche mit ca. 1 M. 20 Pf. Inhalt. Ein Bündel grauseidene Lappen.

Gesunden: Eine Zimmermannsklammer. Ein lederner Gürtel. Ein Paar Schlittschuhe. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein gelber Ring mit Stein.

Hanau am 25. Januar 1894.

Stadtkreis Hana«.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Am Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs, den 27. d. Mts., sind die Büreaus der städtischen Verwaltung geschlossen.

Die Heuwaage und das städtische Steueramt werden von 10 Uhr vormittags an geschlossen.

Hanau am 22. Januar 1894.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 1147

t Annehme« oder ablehne«?

Der Reichstagsabgeordnete Gras Kanitz hat kürzlich eine kleine Schrift erscheinen lassen, in der er sich über seine Stellung zur Handelspolitik aus­spricht, und zwar in einer Weise, die den Eindruck einer versöhnlichen Ten­

denz hervor gerufen hat. Graf Kanitz ist ein Gegner der Handelspolitik, die von dem deutschen Reiche seit 1891 eingeschlagen worden ist. Er ge­hört zu denjenigen, die es lieber gesehen hätten, wenn bei Ablaus der alten Handelsverträge nickt sofort in Verhandlungen zur Sickerung wichtiger Absatzgebiete im Auslande eingetretur, sondern unser Tarif zuvor erhöht worden wäre. Das hält ihn jedoch nicht ab, anzuerkennen, daß sich nach Ausdehnung des Vertragsverhältnisses auf Rumänien, Spanien und Serbien die einseitige Ausschließung unseres größten Nachbarstaates auf die Dauer schwer aufrecht erhalten lasse, und sich demgemäß auch seine endgiltige Stel­lung zu einem deutsch-russischen Vertrage vorzubehalten.

Bemerkenswerth erscheint u. A. eine Stelle der Schrift über die Einwirkung des Differentialzolles auf die Getreidepreise. Der Verfasser schreibt:

Das russische Getreide kann wegen des höheren Zolles (5 und 7,50 Mark) kaum noch nach Deutschland gelangen, sondern geht nach anderen Ländern (Frankreich, Italien, England), wohingegen das bisher nach diesen Ländern eingeführte ckinerikanische und sonstige überseeische Getreide nach Deutschland gedrängt wird und hier zum ermäßigten Zollsatz (3,50 Mark) eingeht. Es tritt folglich vermöge des Differentialzolls eine völlige Ver­schiebung ein, und die Handelsstatistik zeigt, uns, daß die Getreideausfuhr Rußlands sich namentlich seit Einführung des deutschen Kampfzolls (7,50 Mark) in der That beträchtlich verschoben hat, ohne daß aber der Preisrückgang auf dem deutschen Getreidemarkt da­durch aufgehalten wurde. Beim Roggen ist diese Verschiebung allerdings in viel geringerem Grade nachweisbar als beim Weizen."

Hier wird also zugegeben, daß der höhere Differentialzoll gegen Ruß­land für die deutsche Landwirthsckaft von keinem nennenswerthen Vortheil ist, woraus natürlich folgt, daß sein etwaiger Wegfall auch der Landwirth­schaft kaum Schaden zufügen kann. Es ist eben für den Jnlandpreis gleich­gültig, welches fremde Land mit seinem Getreideüberschuß unseren Bedarf deckt. Der Jnlandpreis richtet sick in der Regel nach dem Weltmarktpreis plus Vertragszoll, nicht plus Differentialzoll. In dieser Erkenntniß will sich Graf Kanitz nicht weigern, in Verhandlungen über einen russischen Vertrag einzutreten.

@mf Kanitz glaubt, durch Annahme der drei Verträge mit Rumänien, Spanien und Serbien habe sich der Reichstag auch zur Genehmigung eines deutsch-russtschen Vertrags verpflichtet. In der That ist in den letzten handelspolitischen Debatten mehrfach gerade von Gegnern jener Verträge hervorgehoben worden, daß für den Fall der Genehmigung der kleinen Handelsverträge eine starke politische Nothwendigkeit für die Annahme eines russischen Vertrages vorliege, weil man doch dem großen Nachbarreicke nicht versagen könne, was man anderen Staaten gewährt habe. Voraussetzung ist natürlich, daß Rußlari^-vöktig'Ulüsreichende Gegenzugeständnisse macht. In diesem Falle ist wirtlich nicht abzusehen, wie der Reichstag der Zu­stimmung zu dem Vertrage ausweichen könnte. In eine nähere Betrachtung der politischen Folgen einer Ablehnung einzutreten, wag sich noch erübrigen, zumal da noch nicht über jeden Zweifel feststeht, daß die Thätigkeit der Unterhändler mit einem unterschriebenen Abkommen endige. Aber jedenfalls hätten dann die Pariser Blätter wieder ihre Helle Freude, wie voriges Jahr nach der Ablehnung der Militärvorlage, und ferner würde dann auch der Zollkampf mit Rußland, der trotz des 75 Markzolles auf die Tonne Rog­gen und Weizen der deutschen Landwirthschaft nichts nützen konnte, auf ganz unbestimmte Dauer verlängert werden. Kommt daher unter Zustim­mung des Kaisers und der verbündeten Regierungen ein Vertrag zu Stande, so wird es den Gegnern der Handelspolitik schwer werden, ^die Verant­wortung für die ernsten wirthschaftlichcn und politischen Folgen eines Scheiterns im Reichstage auf sich zu nehmen.

Tagesscha«.

Berlin, 24. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Zi- vilkabinets und des Kriegsministers und um 1 Uhr mittags die Meldung des zum Generalkonsul in Egypten ernannten Freiherrn von Heyking ent­gegen.

Berlin, 24. Januar. Zum Geburtstage des Kaisers werden, wie bis jetzt bekannt, in Berlin eintreffen: der König von Sachsen, der König