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Nr. 18.
Montag den 22. Januar
1894.
Amtliches.
Sandkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Lieferung der Fourage für das Etats jahr 1894/95 für die in Hanau, Bruchköbel und Dörnigheim stationirten Gendarmeriepferde soll Freitag den 26. d. Mts., vormittags 9 Uhr, auf dem land- râtilichen Büreau verdungen werden. Reflektanten werden zur Abgabe des mündlichen Gebots hierzu eingeladen.
Hanau am 15. Januar 1894.
Der Königliche Landrath.
M. 150 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Spazierstock; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Bergen. Ein Messer. Ein Buch, das Neue Testament, Ein Muff. Ein Regenschirm; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Kesselstadt.
Hanau am 23. Januar 1894.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Zur Feier des Geburtstages Allerhöchst Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II.
beehren sich die Unterzeichneten auf
Sonnabend den 27. Januar, nachmittags 3^ Uhr, zu einem in den Sälen des Ostbahnhofes zu veranstaltenden
Festmahle
ergebenft einzuladen. Preis des Kouverts ohne Wein, einschließlich Beitrags zu den allgemeinen Kosten M. 4.—.
Hanau am 9. Januar 1894.
Koppen, von Horn,
Landgerich lspräsident. Major und Bataillonskommandeur. Dr. Gebeschus, Oberbürgermeister.
Eine Liste zum Einzeichnen der Theilnehmer ist in Zirkulation gesetzt; weitere Listen sind in den Hosbuchhandlungen der Herren Alberti und Pracht aufgelegt. 668
Kausbesttzvra
oder deren Stellvertretern zur Nachricht, daß mit Ablauf des Monats Januar das zweite Halbjahr und damit diejenige Frist, innerhalb welcher eine mindestens einmalige Entleerung der Abortgruben stattgefunden haben muß, zu Ende geht.
Nach Ausweis des Tagebuches sind eine große Anzahl von Hausbesitzern mit der Entleerung noch im Rückstände. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Unterlassung der Entleerung und der Anmeldung auf dem Rathhause polizeilich bestraft wird.
Hanau am 3. Januar 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebeschus. 377
t Reich, Staat und Landwirthschaft.
In einem süddeutschen Blatte, das sich bemüht, an der Leitung "der Geschäfte unter dem sogenannten neuen Kurse so wenig Gutes als möglich zu lassen, ist auch die Ankündigung der Aufhebung des Identitätsnachweises zu einem persönlichen Vorstoß gegen den Reichskanzler benutzt worden. Daß die Maßregel für die Handelsplätze an der Ostsee und für die Land
von Oertzen, Landrath.
wirthschaft der östlichen Bezirke von großem Nutzen sein würde, und daß sie sich wahrscheinlich so einrichten ließe, daß die Bedenken des Westens und Südens dagegen wegfielen, das läßt sich nicht wohl in Abrede stellen. Aber man sagt, daß ihre Ankündigung in Widerspruch stehe mit der Rede des Reichskanzlers vom 13. Dezember, in der ausgeführt war, daß sich der Schmerz der Landwirthschaft mit Unrecht gegen das Reich richte." Dieser Ausführung soll es widersprechen, wenn jetzt die Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide, also eine Maßregel des Reichs, als eine große Abhilfe für die Sorgen der östlichen Landwirthschaft hingestellt wird.
Der Vorwurf des Schwankens und der Inkonsequenz ist jedoch durchaus ungerechtfertigt. Der Reichskanzler hatte am 24. November dargelegt, daß unsere Landwirthschaft hauptsächlich an der Verschuldung eines großen Theils der Besitzer, ferner in der großen Verkehrsentwickelung, die uns als Getreideeinfuhrland vom Weltmarkt abhängig macht, und endlich am Mangel ländlicher Arbeiter krankt. Solche Uebtlfiänbe können ihrer Natur nach nur langsam durch eine planvolle Gesetzgebung geheilt werden. Eine Ergänzung hierzu bildet die Rede vom 13. Dezember. Hier war gesagt, daß die Landwirthschaft an sich zur Zuständigkeit nicht des Reichs, sondern der Einzelstaaten gehöre und daß das Ruch Maßregeln, die nur die Landwirthschaft berühren, bloß auf dem Gebiete des Veterinärwesens und später allenfalls im bürgerlichen Gesetzbuche durch besondere nur für den Grundbesitz geltende Rechtssätze (Verschuldungsformen, Anerbenrecht und dergleichen) ergreifen könne. Aenderung der Währungsverhältnisse, der Handelspolitik, Aufhebung des Identitätsnachweises, — in diesen und anderen Beziehungen kann und soll auf die Lage der Landwirthschaft Rücksicht genommen werden, aber es sind keine spezifisch landwirtschaftlichen Maßregeln, sie greifen ebenso tief in andere Erwerbsverhältnisse — der Identitätsnachweis z. B. in Handel und Verkehr — ein, können daher auch nur mit Rücksicht auf das Gesammtinteresse entschieden werden. Dies und nichts anderes war der Sinn der Berufung des Reichskanzlers auf den Artikel 4 der Verfassung, der die Gebiete umschreibt, auf denen das Reich zuständig ist. Eine recht eigentlich agrarische Maßregel war z. B. unter dem Ministerium Caprivi in Preußen das zweite Rentengütergesetz von 1891, von dessen prattischer Bedeutung die Mittheilung zeugt, daß bis jetzt auf Grund desselben ungefähr 5000 kleine Leute auf dem Lande in den Besitz von Rentengütein getreten sind. Und wie das Ministerium Eulenburg zu besonderen Maßregeln für Hebung der Landwirthschaft steht, das zeigen ja am besten die Ankündigungen in der Eröffnungsrede, des preußischen Landtags.
t Preise der wichtigsten Lebensmittel im Dezember 1893.
Im Monat Dezember des vergangenen Jahres sind die Getreidepreise bedeutend gegen November gesunken, es kosteten nämlich im Durchschnitt von ganz Preußen 1000 kg Weizen 141 Mark gegen 142 im November, Roggen 127 gegen 128 Mark, Gerste 142 gegen 143 Mark, Hafer 159 gegen 163 Mark, Erbsen 227 gegen 229 Mark, Bohnen 247 gegen 249 Mark, Linsen 455 gegen 460 Mark und Eßkartoffeln 39,8 gegen 40 Mark. Stroh war von 57,9 auf 59,3 Mark gestiegen, nur Heu auf dem Novemberpreise von 93,6 Mark stehen geblieben.
Die Fleischpreise hatten sich wenig verändert, Rind-, Schweine und Kalbfleisch kosteten ebenso wie im November 1,22, 1,33 und 1,22 Mark das Kilogramm, Hammelfleisch war von 1,18 Mark auf 1,17 Mark und geräucherter Speck von 1,71 Mark auf 1,70 Mark gesunken. Butter und Eier waren natürlich im Preise gestiegen, und zwar erstere von 2,41 Mark aus 2,43 Mark für das Kilo, letztere von 4,30 Mark auf 4,48 Mark für das Schock. — Der Preis für ein Kilogramm Weizenmehl (28 Pf.), Roggenmehl (25 Pf.), Javareis (54 Pf.), rohem Javakaffee (2,86 Mark) und gebranntem Javakaffee (3,75 Mark) war derselbe geblieben, inländisches Schweineschmalz kostete 1,67 Mark gegen 1,68 Mark im November.
Tagesschau.
Berlin, 20. Januar. Heute Vormittag ließen Seine Majestät der Kaiser und König Sich von dem Chef des Generalstabs der Armee Grafen von Schlieffen und dem Chef des Militärkabinets General der Jnfanteri