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Amtliches ^rgart für StaöL- und Lanökveis Kcrrrcru.
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Nr. 13.
Dienstag den 16. Januar
1894.
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehyier resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lottcrieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- winnzahluug.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verlaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesttzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Dammas. Liliental.
Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Pilipp Weber II. aus Bruchköbel hat um Ausstellung eines Passes nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 13. Januar 1894.
Der Königliche Landrath.
P. 334 J. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Die Lieferung der Fourage für das Etatsjahr 1894/95 für die in Hanau, Bruchköbel und Dörnigheim stalionirten Gendarmeriepferde soll Freitag den 26. d. Mts., vormittags 9 Uhr, aus dem land- râthlichen Büreau verdungen werden. Rcfleklanten werden zur Abgabe des mündlichen Gebots hierzu eingeladen.
Hanau am 15. Januar 1894.
Der Königliche Landrath.
M. 150 I. V.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auf dem Stadt- dauawt, Neustädter Rathhaus Zimmer Nr. 24, nur von morgens 10 bis 12‘/2 Uhr werktäglich Latrinengrubenentleerungen ange- meldet werden können.
Hanau am 12. Januar 1894.
Der Oberbürgermeister
Dr. Gebefchus. 752
Zur Feier des Gekurtstages Allerhöchst Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II. beehren sich die Unterzeichneten auf Wl ^fe^ Sonnabend den 27. Januar, nachmittags ^l^ Uhr, zu einem in den Sälen des Oitb ihnhofes zu veranstaltenden
Festmahls
ergebenst einzuladen. Preis des Kouvcrts ohne Wein, einschließlich Beitrags zu den allgemeinen Kosten M. 4.—.
Hanau am 9. Januar 1894.
Koppen, von Horn, von Oertzen, Landgerich tsprästdent. Major und Landrath.
Bataillonskommandeur, Dr. Gebeschus, Oberbürgermeister.
Eine Liste zum Einzeichnen der Theilnehmer ist in Zirkulation gesetzt; weitere Listen sind in den Hofbuchhandlungen der Herren Alberti und Pracht aufgelegt. 668
Pfsrävvvrstckvrungsvsrvm für den Landkreis Hanau.
Die in Gemäßheit des §. 26 der Statuten stattfindende Generalversammlung ist auf Samstag den 20. d Mts, mittags l'/a Uhr, in das Gasthaus zum „golenen Löwen" hier anberaumt, wozu die Mitglieder hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
1. Rechnungsablage.
2. Entgegennahme von Mittheilungen des Vorsitzenden über den Umfang und die Thätigkeit des Vereins.
3. Wahl der Vorstandsmitglieder.
4. Festsitzung der Prämien und Sonstiges.
Hanau am 15. Januar 1894.
Der Vorsitzende
___H. Jung.____________________747 t Die Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide.
Mit der vom Reichskanzler für den Fall des Zustandekommens eines Handelsvertrags mit Rußland angekündigten Aufhebung des Identitätsnachweises für Getreide wird einem schon seit Jahrin hervorgetretenen Wunsch der Landwirthe des Ostens und der Ostseehäfen Rechnung getragen. Dieser Wunsch ist dadurch hervorgerufen, daß die Landwirtlschaft des Ostens, seitdem Getreidezölle eirgefüh't sind, nicht mehr in der Lage ist, ihren überschüssigen Weizen aus dem billigen Wasierwege nach England auszuführen, weil sie den durch den Zoll über den Weltmarktpreis erhöhten Jnlandpreis für ihr Getreide nicht in England erhalten kann; dieses kauft selbstverständlich zu dem billigeren Weltmarktpreise ein, zu dem die deutsche Land- wirthschaft nicht verkaufen kann, ohne Schaden zu erleiden. Die Landwirthschaft des Ostens sah sich daher genöthigt, ihr Getreide auf dem theurern Landwege nach dem Westen und Südwesten, wo mehr verbraucht als gebaut wird, zu verkaufen, und hat in dieser Beziehung erst im September 1891 eine gewisse Erleichterung durch Gewährung von Staffeltarifen auf den Eisenbahnen erhalten.
Nach dem Zollgesetz wird bei der Ausfuhr von Getreide der Zoll zurückvergütet, wenn nachgewiesen wird, daß das auszuführende Getreide dasselbe ist, welches bei der Einfuhr den Zoll entrichtet hat. Um die zollfreie Durchfuhr durch Deutfchlalld zu vereinfachen, wurde die Errichtung von Transitlägern gestaltet, welche insoweit von dem Eingangszoll für das in ihnen gelagerte ausländische Getreide entlastet werden, als sie letzteres in unverändertem Zustande wieder ausführen; bei Mischungen von inländischem mit ausländischem Getreide, welche in den Transitlägern vorge- nommen werden, wird auch nur der darin enthaltene Bestandtheil an aus-