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Nr. 11.
Samstag den 13. Januar
1894.
Amtliches.
>" Auf Grund les $. 2 des Gotzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des $. 107 des Zuständigkeitsaesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch der Schluß der Jagd auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanenhennen, Haselwild und Wachteln auf den 18. d. Mts. abends festgesetzt.
Castel den 8. Januar 1894.
Namens des Bezirksausschusses Der Vorsitzende
Graf Clairon d' Haussonville.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Ortsvorstânde derjenigen Gemeinden rc, in wrlchen sich Verkaufsstellen für Droguen-, Material- und Fartwoaren befinden, erinnere ich an meine Verfügung vom 8. Dezember v. Js., V. 10545 sl-tzter Absatz) und veranlasse dieselben, spätestens bis zum 20. d Mts der darin enthaltenen Auflage nackzukourmen.
Hanau am 12. Januar 1894.
Der Königliche Landrath
V. 322 v. Oertzen.
Die Nummerliste der verloosten und zum 1. Juli 1894 gekündigten Schuldverschreibungen der Staatsanleihen von 1868 A.., 1850, 1852, 1853 und 1862, sowie der noch nicht zum Umtausch gegen 4prozentige Konsols kingereichten Schuldverschreibungen der konsol. 4^/,prozentigen Staatsanleihe liegt im Geschäftslokale des Unterzeichneten und der Königlichen Steuerkassen auf. Auf die diese Nummerliste betreffende Bekanntmachung der Königl. Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 5. v. Mts. (abgedruckt Seite 329 des Regierungs-Amtsblattes), sowie auf die darin enthaltene Aufforderung, betreffend die Einlösung der bereits früher gekündigten Staatsschuldscheine von 1868 A., 1850, 1852, 1853 und 1862 und den Umtausch der noch rückständigen Schuldverschreibungen der konsolidirten 41/»°/oigen Staatsanleihe in 4*/oige Konsols, wird hiermit aufmerksam gemacht.
Hanau am 9. Januar 1894.
Der Königliche Landrath
V. 158 v. Oertzen.
Uebersicht über die im Jihre 1893 den Gemeinden des Kreises Hanau aus dem Verkauf des Gemeindeobstes zugeflossenen Einnahmen.
1) Windecken 11,65 Mk., 2) Bergen 345 Mk., 3) Bischofsheim 48,60 Mk., 4) Bruchköbel 43,10 Mk., 5) Dörnigheim 56,50 Mk., 6) Eichen 35,60 Mk., 7) Erbstadt 130,25 Mk , 8) Fechenheim 50 Mk., 9) Gronau 112 Mk., 10) Großauheim — Mk., 11) Großkretzenburg — Mk, 12) Hochstadt 23,80 Mk., 13) Hüttengesâß 67,50 Mk., 14) Keffelstadt — Mk., 15) Kilianstädten 75,10 Mk., 16) Langenselbold 288 Mk., 17) Langendiebach 30 40 Mk., 18) Marköbel — Mk., 19) Mittelbuchen 15 Mk., 20) Neuwiedermuß 84,33 Mk., 21) Niederdorfelden — Mk., 22) Niederissigheim 17 Mk, 23) Niederrodenbach - Mk., 24) Oberrodenbach — Mk., 25) Odenssigdeim 31,60 Mk., 26) Oberdorfelden — Mk, 27) Ostbeim 5,20 Mk., 28) Ravolzhausen 369,59 Mk., 29) Rüdigheim 110,70 Mk., 30) Roßdorf SU Mk., 31) Buttcrstädterböfe — Mk., 32) Rückingen 30,30 Mk., 33) Wachenbuchen 0,50 Mk., Summa 2061,72 Mk.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 8. Januar 1894.
Der Königliche Landrath
V. 83 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Am 41. d. Mts. im Eis auf dem Main ein Karabinerhaken mit einem Stückchen Kette, eine gelbe Krone mit Verzierung nebst kleinem gelben Säbel mit Wappen (Charivari). Ein goldener Ring mit Brillanten. Ein gelber Ring mit Stein. Eine Vorstecknadel mit! Steinen. Eine gelbe Vorsteckmünze mit dem Bildniß des Kaisers Friedrich. Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pf. > Zugelaufen: Ein junger schwarzbrauner Spitzhund m. Geschl. 1
Verloren: Ein Tragnetz von Zimmerschnur. Eine goldene Da- mcnuhr; dem Wiederbringer eine Belohnung. Hanau am 13. Januar 1894._______________________________
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Zur Feier des Geburtstages Allerhöchst Sr. Majestät des Kaisers und Kölligs Wilhelm II beehren sich die Unterzeichnern auf
Sonnabend den 27. Januar, nachmittags 3°/* Uhr, zu einem in den Sälen des Osibrhnyoses zu veranstaltenden
Festmahle
ergebenst einzuladcn. Preis des Kouverts ohne Wein, einschließlich Beitrags zu den allgemeinen Kosten M 4.—.
Hanau am 9. Januar 1894.
Koppen, von Horn, von Oertzen, Landgerichtspräsident. Major und Landralh.
Bataillonskommandeur.
Dr. Gebeschus, Oberbürgermeister.
Eine Liste zum Einzeichnen der Theilnehmer ist in Zirkulation gesetzt; weitere Listen sind in den Hofbuchhandlungen der Herren Alberti und Pracht aufgelegt. 668
Bekanntmachung der Ortskrankenkasse.
Nach dieffeils gemachten Wahrnehmungen sehen wir uns veranlaßt, allen Betheili ten in Erinnerung zu bringen, daß
„alle männlichen und weiblichen Gehülfen «nd Lehr „linge, welche in einem Gewerbe- oder Handels- „betriebe beschäftigt find, gesetzlich bezw. statutarisch „der Krankenbersicherungspflicht Unterliegen" und deshalb bei Aufnahme der Beschäftigung IM Stadtkreis Hanau der unterzeichneten Kasse Paradiesgasse Nr. 2 mittelst der vorgeschriebenen An- Meldezettel zu melden sind.
Nicht meldepflichtig sind:
1. diejenigen, welche nachweisbar Mitglied einer „Eingeschriebenen Hülfs- taffe" sind,
2. diejenigen, welche keinerlei Vergütung für ihre Arbeit erhalten (Lehrlinge ohne Kost und Logis sowie Volontaire rc.),
3. Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehülfen und Lehrlinge, welche mehr als 6*/s Mark pro Arbeitstag bezw. mehr als 2000 Mark pro Jahr an Gehalt oder Lohn beziehen.
Bezüglich der Mitglieder der genannten Hülfskaffen dürfte es für die Arbeitgeber sehr zu empfehlen sein, deren Bücher in kurzen Zwischenräumen, mindestens alle 14 Tage, zu prüfen, da diejenigen, welche aus einer Hülfs- kasse freiwillig oder unfreiwillig aussckeiden, mit dem Tage dieser Ausscheidung bei der Ortskrankenkasse anmeldepflichtig werden.
Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß die Versäumniß der Anmeldepflicht Strafen nach sich ziehen kann und die Arbeitgeber außer den nachzuzahlenden Beiträgen alle Aufwendungen zu erstatten haben, welche die Kosse in einem vor der Anmeldung durch die nicht angemeldete Person veranlaßten Unterstützungsfalle zu machen hat.
Hanau am 12. Januar 1894.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkaffe. Schwind, Vor sitzender. 264
t Sozialistische Konsequenz.
Sächsische Blätter berichten, daß auf dem „Dresdener Gesindemarkt", wo sich sonst immer an hundert weibliche Dienstboten einstellten, diesmal nur 8 Mâgde anwesend waren, die einen Dienst annehmen wollten, und solchen auch bei einem Jahrlohn von 150—180 Mark und unter Zusicherung ansehnlicher Weihnachtsgeschenke fanden. Der sozial-