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Nr. 2.
Mittwoch den 3. Januar
1894.
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Durch die Polizeiverordnungen vom 20./10. 1884 und vom 11./II. 1887 ist angeordnet, daß derjenige, welcher im hiesigen Bezirk einen Hund zum Anspannen und Ziehen verwenden will, durch ein nur für das laufende Jahr der Ausstellung gültiges Attest des Kreisthierarztes des landräthlichen Bezirks seines Wohnortes oder des hiesigen Kreisthierarztes nachzuweisen hat, welche nach dem Gewicht zu bestimmende Last der in dem Attest genau zu bezeichnende Hund zu ziehen geeignet ist.
Infolgedessen findet am 9., 10. und 12. Januar 1894 von vormittags 9 Uhr ab in der hiesigen landwirthschaftlichen Halle (Ostendstraße) die Besichtigung der Hundefuhrwerke des hiesigen Bezirks statt. Die betreffenden Zughunde sind mit eigenem gut hergerichtetem Geschirr angeschirrt und an dem zugehörigen Fuhrwerke (Wagen oder Stoßkarren) angespannt vorzuführen.
Das Königliche Landrathsamt ersuche ich ergeben ft, die betreffenden Kreiseingesessenen, welche mit Hundefuhrwerken nach dem hiesigen Bezirk kommen, auf den Inhalt obiger Verordnung hinzuweisen und denselben bekannt zu geben, daß in der angegebenen Zeit der hiesige Königliche Kreisthierarzt auch zur Besichtigung der Hundesuhrwerke dieser Interessenten sich bereit halten wird.
Frankfurt a. M. den 23. Dezember 1893.
Der Polizeipräsident
v. Müffling.
Die Ortspolizeibehörden wollen gemäß dem vorstehenden Schreiben des Herrn Polizeipräsidenten in Frankfurt a. M. die Personen, welche mit Hundefuhrwerken in den Frankfurter Bezirk kommen, mit Bescheid versehen. Hanau am 29. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath
V. 11115 v. Oertzen.
Der Herr Landesdirektor in Cassel sucht für die zu Ostern k. I. zur Konfirmation kommenden Zwangszöglinge evangelischer und katholischer Konfession Lehr- und Dienstnellen.
Lehrstellen in folgenden Berufsartenr Schlosser, Schmied, Buchbinder, Schneider, Klempner, Schuhmacher, Korbmacher, Sattler, Bäcker, Metzger, Küfer, Wagner und Schreiner.
Lehrbedingnngenr 3jährige Lehrzeit, Lehrgeld einschließlich Kran- kenkassenbeitraz in der Stadt 40 M. und auf dem Lande 37 M. 50 Pf. jährlich. Die übrigen Bedingungen werden durch den Lehrvertrag geregelt.
Den baldigst durch den zuständigen Herrn Pfarrer und Bürgermeister " an den Herrn Landesdirektor einzureichenden Bewerbungsgesuchen ist die Beantwortung nachstehender Fragen beizufügen:
a. Alter des Meisters und seiner Ehefrau?
b. Zahl und Alter der vorhandenen Kinder?
c. Vermögens- und Erwerbsverhâltnisse?
l d. Bürgerliche und kirchliche Führung?
8. Ist der Meister vermöge seiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seines Geschäftsumfangs zur gründlichen Ausbildung eines Lehrlings geeignet?
f. Ist die Ausnutzung des Lehrlings in nicht geschäftlichen, insbesondere ♦ landwirthschaftlichen Arbeiten, nicht zu befürchten?
4 Die Dienststellen werden für männliche Zöglinge in der Landwirthschaft und für weibliche in der Hans- und Landwirthschaft gesucht.
Die Miethbedingungen werden in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse festgesetzt.
Da auch öfters Mährend des Jahres Lehr- und Dienstuntcr- bringungen erfolgen, so ist bei den Angeboten die weitere Angabe sehr erwünscht, so solche auch, falls zu Ostern Berücksichtigung nicht erfolgen kann, bis Ende k. Js. aufrecht erhalten werden.
Der Abschluß der Lehrverträge sowie die Vereinbarung der Mieth- bedingungen, welche letztere der Regel nach schriftlich nicht zu erfolgen pflegt, wird durch die zuständigen Herrn Geistlichen vermittelt.
Alle Meldungsgesuche, aus welche bis zum 1. März k. Js. ein Bescheid nicht ergangen ist, können zu Ostern nicht berücksichtigt werd,».
Hanau am 28. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath
V. 10918 v. Öertzen.
Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste werde:. hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichijahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 2. Januar 1894.
Der Königliche Landrath.
M. 2 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Landwirtschaftlicher Kreisverein Hanau.
Durch die voijährige schlechte Ernte von Somme,saatgetreide sieht sich der Verein veranlaßt, gemeinsam Saatgut zu beschaffen, und werden die Mitglieder aufgtfordert, ihren Bedarf innerhalb 14 Tagen bei H. Jung in Hanau anzumtlden.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht^ obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Hanau am 28. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister am 31. v. Mls. eingefangen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl. Ein kleiner gelber Hund und ein kleiner schwarzer Hund mit gelben Abzeichen, beide w. Geschl.
Zugelaufen: Ein gelb und weißer Spitz w. Geschl. Ein schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.; Empfangnahme bei Wilhelm Jäger zu Rückingen.
Gefunden: Ein Messer. Ein Paar lederne Leitriemen. Ein Portemonnaie mit Geld (in einer Wirthschaft liegen geblieben). Ein weißes Taschentuch mit Monogramm. Ein gelber Fingerhut. Ein Portemonnaie mit einigen Pf.
Abhanden gekommen: Vor ca. 14 Tagen eine werthvolle Knabenkappe von Fischotterpelz; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Am 31. v. Mts. im Main bei Großauheim fortgetrieben: 4 Enten.
Hanau am 3. Januar 1894.
Tagesschau.
Berlin, 2. Januar. Seine Majestät der König haben Allergn ädigst geruht: Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ludwig Ferdinand von Bayern den Schwarzen Adlerorden zu verleihen.
Berlin, 2. Januar. Heule Morgen hörten Seine Majestät der Kaiser und König die Vorträge des Ministers für Landwirthschaft rc. von Heyden, des kommandirenden Admirals, Admirals Freiherrn von der Goltz, sowie der Chefs des Marine- und des Militärkabinets, Admirals ä la suite Freiherrn von Senden-Bibran und Generals der Infanterie von Hahnke.
Berlin, 1. Januar. In die am 16. Januar d. J. beginnende erste Tagung der 18. Legislaturperiode des Landtages werden die Frak-