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Nr. 1.
Dienstag den 2. Januar
1894.
AeLegeniri^ öes §a$re# wec^fete sprechen wir a£Cen geehrten Mtil- ar Leitern wärmsten panü axtg» unö litten i^re ^xmft un^ axtd? ferner 3x1 erhalten ; z^tgLeich entliefen wir Öen werthen Resern, freunden xtnö Rennern xmfere# ^Catte^ axtfrid^tigfte ^ixic^wxinfe^e.
Redaktion und Expedition des „Hananer Anzeiger".
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Herr Landesdirektor in Cassel sucht für die zu Ostern k. J. zur Konfirmation kommenden Zwangszöglinge evangelische? und katholischer Konfession Lehr- und Dienstttellen.
Lehrstellen in folgenden Bernfsarten r Schlosser, Schmied, Buchbinder, Lchueider, Klempner, Schuhmacher, Korbmacher, Sattler, Bäcker, Metzger, Küfer, Wagner und Schreiner.
Lehrbedingungenr 3jährige Lehrzeit, Lehrgeld einschließlich Krankenkassenbeitrag in der totabt 40 M. und auf dem Lande 37 M. 50 Pf. jährlich. Die übrigen Bedingungen werden durch den Lehrvertrag geregelt.
Den baldigst durch den zuständigen Herrn Pfarrer und Bürgermeister an den Herrn Landesdirektor einzureichenden Bewerbungsgesuchen ist die Beantwortung nachstehender Fragen, bkizusügkN:
a. Alter des Meisters und seiner Ehefrau?
b. Zahl und Alter der vorhandenen Kinder?
c. Vermögens- und Erwerbsverhältnisse?
d. Bürgerliche und kirchliche Führung?
6. Ist der Meister vermöge seiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seines Geschâftsumfangs zur gründlichen Ausbildung eines Lehrlings ge- eiünet?
f. Ist die Ausnutzung des Lehrlings in nicht geschäftlichen, insbesondere landwirlhschaftlicken Arbeiten, nicht zu befürchten?
Die Dienststellen werden für männliche Zöglinge in der Landwirthschaft und für weibliche in der Haus- und Landwirthschaft gesucht.
Die Miethbedinqungen werden in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse festgesetzt.
Da auch öfters tvähvend des Jahres Lehr- und Dienstunter- bringungen erfolgen, so ist bei den Angeboten die weitere Angabe sehr erwünscht, so solche auch, falls zu Ostern Berücksichtigung nicht erfolgen kann, bis Ende k. Js. aufrecht erhalten weiden.
Der Abschluß der Lehrverträge sowie die Vereinbarung der Mieth- bedingungen, welche letztere der Regel nach schriftlich nicht zu erfolgen pflegt, wird durch die zuständigen Herrn Geistlichen vermittelt.
Alle Meldungsgesuche, auf -reiche bis zum 1. März k. Js. ein Bescheid nicht ergangen ist, können zu Ostern nicht berücksichtigt werden.
Hanau am 28. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath
V. 10918 v. Oertzen.
Der Metzger Heinrich Gottlieb zu Langenselbold beabsichtigt auf seinem Grundstück Karte K. K. Nr. 2409/1694 — Brandversicherungs- nummer 2072/8 zu Langenselbold die Anlage und den Betrieb einer Schlächterei.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher die Zeichnungen und Be schreibungen im Büreou des Kieisausschusses hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind.
. . Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Donnerstag den 11. Januar 1894, vormittags 10 Uhr, in das Büreau des KreisausichustlS anberaumt und werden der Unternehmer sowie die Widersprechenden unter dem Bemerken vorgeladen, daß im Falle des Ausbleibe s gleichwohl mit der Erörterung der erhobenen Einwendungen vorgegangen wird.
Hanau am 29. Dezember 1893.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
A. 3432 v. Oertzen. 56
Nachstehende Bestimmungen betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjâ hrig-sr eiwilligen Dienste werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militârpflichijahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Ersuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau am 2. Januar 1894.
Der Königliche Landrath.
M. 2 J. V.: Schneider, Kreissekretär.
Landwirtschaftlicher Kreisverein Hanau.
Durch die voijâhrire schlechte Ernte von Sommeisaatgetreide sieht sich der Verein veranlaßt, gemeinsam Saatgut zu beschaffen, und werden die Mitglieder aufgrfordert, ihren Bedarf innerhalb 14 Tagen bei H. Jung in Hanau anzumelden.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, obige Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt zu macken.
Hanau am 28. Dezember 1893.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Am 1. ds. Mts. in dur Johanniskirche ein Porte- wonnaie mit Geld. Ein langer schwarzer Spitzenshawl (auf der Straße im Lamboywald). Ein hellblauer Radkragen.
Zugelaufen: Ein schwarzer Hund mit weißer Brust und weißen Pfoten, m. Geschl.
Verloren: Ein goldener Ohrring. Ein Zehnu arkstück. Ein schwarzes Eiswolltuch mit Franzen.
Hanau am 2. Januar 1894.