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Nr. 149.
Donnerstag den 29. Juni
1893
Amtliches.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Zollstock. Ein schwarzer Regenschirm. Ein Ortskrankenkassenbuch nebst Quittungskarte für Johann Heinrich Elbrecht aus Hainchen (in der Nähe von Kilianstädten).
Verloren: Ein Schlüssel mit Schlinke.
Zu geflogen: Ein grüner großer Vogel.
Hanau am 29. Juni 1893.
Wir beabsichtigen in der mit dem pomologischen Garten in Cassel verbundenen Obstverwerthungsstation im Laufe dieses Sommers und Herbstes einen allgemein zugängigen Obst- und Gemüseverwerthungskursus unter der Leitung des Jnstitutsgärtners des pomologischen Gartens, Obstbautechniker Karl Huber, zu veranstalten.
Der Kursus zerfällt in zwei Abschnitte von je einer Zeitdauer von 4 Tagen und umfaßt im
Abschnitt I. (wird abgehalten zur Zeit der Ernte von Stein- und Beerenobst). Unterweisungen in der Ernte des Beerenobstes, Herstellung von Beerenweinen, Säften, Gellee, Marmelade, Pasten ic., Trocknen von Steinobst, sowie Gemüsen, Einmachen und Konservirrn letzterer.
Abschnitt II. (wird abgehalten zur Zeit des Kernobstes). Unterweisungen in der Ernte, Aufbewahrung und dem Versandte von Obst, Herstellung von Obstweinen, Marmeladen, Gellee, Säften, Konserven, Obstesstg, Trocknen von Aepfeln und Birnen, Gemüsen und grünen Gewürzen.
Die Kurse, welche in Männer- und Frauenkurse geschieden werden, verfolgen den Zweck, eine bessere und ausgiebigere Verwendung unserer Obst- und Gartenerzeugnisse besonders im landwirthschaftlichen Haushalt einzuführen.
Der Unterricht wird sowohl theoretisch als auch an den aufgestellten Verwerthungsapparaten praktisch ausgeführt, so daß die Theilnehmer Gelegenheit haben, sich in den verschiedenen Verwerthungsarten pracktisch einzuüben.
Das Honorar für die Theilnehmer an den Obstverwerthungskursen beträgt für die beiden Abschnitte zusammen 6 Mark, je ein Abschnitt allein 4 Mark und ist bei Beginn der Kurse zu entrichten. Unbemittelten kann auf Antrag die Honorarzahlung erlassen werden. Die Termine für die Kurse werden sowohl in den Fachschriften und öffentlichen Blättern, sowie den vorher angemeldeten Personen schriftlich kundgegeben.
Anmeldungen und Anfragen dieserhalb sind zu richten an den Leiter der Kurse, Jnstitutsgärtner Karl Huber in Cassel.
Cassel am 6. Juni 1893.
Der Landwirthschaftliche Zentralv erein für den Regierungsbezirk Cassel.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 26. Juni 1893.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 1. Juli 1893, nachmittags 3 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Generalversammlung des landwirthschaftlichen Zentralvereins Cassel in Rinteln.
3) Bericht über die landwirthschaftliche Ausstellung in München. Referent: Herr Oberamtmann Schuppius.
4) Berathung über die herrschende Futter- und Streu- noth: ob ein Bedürfniß vorhanden, derselben aus gemeinsamem Wege abzuhelfen.
5) Der Verkauf des Fleisches von perlsüchtigen und lungenschwindsüchtigen Thieren. ^4
Zu der Versammlung insbesondere Nr. 4 der Tagesordnung werden die Vorstände sämmtlicher Bauernvereine im Kreise hierdurch gleichfalls eingeladen.
Der Vorstand.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die vom Stadtrath und Gemeindeausschusse geprüften Rechnungen: 1. der Stadtkasse Abth. I. einschl. der Schulen pro 1891/92,
4. „ Armenkasse „ „
5. „ städtischen Badeanstalt „ „
6. „ Bannos- u. Beaux'schen Stiftung pro 1892,
7. „ Begräbnißkasse pro 1891/92,
8. des städtischen Gaswerks „ „
9. der Schlachthofkasse „ „
10. „ Kleinkinderschulkasse „ „
11. des städtischen Wasserwerks „ „ u.
12. „ Stadtschlosses „ „ werden nach §. 90 der Gemeindeordnung zur Einsicht der Gemeindeglieder vom 30. d. M. an acht Tage lang im Rathhause offen liegen.
Die Gemeindegliede-: können zu diesen Rechnungen Bemerkungen beifügen, von welchen der Gemeindeausschuß geeigneten Gebrauch machen wird. Hanau am 26. Juni 1893.
Der Ausschußvorsteher-Stellvertreter Nickel. 8566
t Die Landtagsarbeiten.
Nachdem der Reichstagswahlkampf beendigt, kann nunmehr der preußische Landtag an die Erledigung seiner noch rückständigen wichtigen Aufgaben gehen. Im Herrenhause haben die hierfür gewählten beiden Kommissionen in verhältnißmäßig kurzer Zeit die großen Steuerreformgesetze durchberathen und, von dem Kommunalabgabengesetz abgesehen, das aber auch nur vorwiegend unbedeutende, meist redaktionelle Aenderungen erhalten hat, die Gesetze unverändert in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen: es sind dies der Entwurf eines Ergänzungs- (Vermögens-) Steuergesetzes, des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern und das mit der Steuerreform in unmittelbarem Zusammenhänge stehende Gesetz wegen Verbesserung des Volksschulwesens und des Diensteinkommens der Volksschullehrer, welches aus den vorhandenen, durch die Einkommensteuer erübrigten Steuerbeträgen bestimmte Summen für die bezeichneten Zwecke verwenden will. Wenn die Kommissionen diese Gesetze — und ebenso gilt dies von dem nur unbedeutend veränderten Kommunal- abgabcngesetz — gutgeheißen hat, so liegt hierin nicht nur das beste Zeugniß für die gründliche und gewissenhafte Arbeit des Abgeordnetenhauses, sondern ebenso auch für die patriotische Einsicht der Herrenhauskommisstonen, die, jegliche kleinliche Eifersucht verschmähend, mit gutem Gewissen die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetze dem Herrenhause zur Annahme empfehlen zu können glaubten, ohne der Meinung zu sein, daß das hohe Haus dadurch an seiner Stellung etwas vergäbe, wenn es das Gute, das ihm entgegengetragen wird, billigt und bestätigt. Das Herrenhaus hat bei der Berathung des Wahlgesetzes bewiesen, daß es Beschlüssen gegenüber, die es als nachtheilig betrachtete, einen Damm entgegenzullellen weiß. Die leichte Herbeiführung einer Uebereinstimmung der beiden Häuser in einer so schwierigen und wichtigen Frage spricht beredter als alles Andere für die Nothwendigkeit und innere Geschlossenheit der Reform.
Das Abgeordnetenhaus nahm ebenso wie das Herrenhaus am Dienstag, 27. Juni, seine Thätigkeit wieder auf. Hier handelt es sich zunächst um die durch die Aenderung der Verfassung nöthig gewordene zweite Abstimmur g über das Gesetz wegen Aenderung des Wahlverfahrens, welches zugleich die Vorbedingung für das Inkrafttreten der Steuerreformgesetze ist. Die endgültige Genehmigung dieses Gesetzes ist nicht zu bezweifeln, da schon bei der ersten Abstimmung sich eine große Majorität dafür gefunden