Hervorragende jeder einzelnen Abtheilung schildern; der Ausstellung Deutschlands wird dabei natürlich der größte Raum zugewiesen werden.
Ludwig Rohmann.
UM Stadt» Provinz sind Umgsgrtid.
Kleinere den Thatsachen entsprechende Mittheilungen über Borkommnisse in hiesiger Stadt und deren Umgebung ßnb$ stets willkommen und werden entsprechend vergütet.)
Aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Hanau für 1892.
(Fortsetzung.)
Handel und Industrie.
Die Befugnisse deutscher Bijouteri ereis ender in der Schweiz.
Da die Kleinhändler der Bijouteriewaarenbranche von jeher daran gewöhnt waren, ihren Bedarf an Schmuckwaaren vom Lager der Bijouterie- reisenden auszusuchen und die gewählten Stücke gleich zu behalten, was auf die Verschiedenheit der Muster und ihrer Ausführung, sowie auf den ver- hältnißmäßig hohen Werth der einzelnen Stücke zurückzuführen ist, so hatte der Bundesrath auf Antrag der Interessenten unter dem 31. Oktober 1883 folgende Ausführungsbestimmungcn zu $ 44 Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung erlassen:
„Gold- und Silberwaarenfabrikanten, sowie Großhändler sind befugt, auch außerhalb des Gemeindebezirks ihrer gewerblichen Niederlassung, sofern diese im Jnlande liegt, persönlich oder in ihrem Dienste stehende Reisenden Gold- und Silberwaaren an Personen, die damit Handel treiben, feilzubieten und zu diesem Zwecke mit sich zu führen, vorausgesetzt, daß die Waaren, welche sie feilbieten, übungsgemäß an die Wiederverkäufer im Stück abgesetzt werden. Dasselbe gilt von Taschenuhren- und Bijouteriewaaren-Fabrikanten und Großhändlern, sowie von Gewerbetreibenden, welche mit Edelsteinen, Perlen, Kameen und Korallen Großhandel treiben."
Es hat sich nun das Bedürfniß herausgestellt, daß ein derartiger Verkauf aus den Musterlagern auch im Verkehr mit der Schweiz gestattet sein möge, doch besteht eine diesem Wunsche gerecht werdende Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz nur in beschränktem Umfange, indem nach Artikel 9 Abs. 5 deS deutsch-schweizerischen Handelsvertrags vom 10. Dezember 1891 die in diesem Vertrage gegenseitig gemachten Zugeständnisse über die gleichmäßige Behandlung der Handelsreisenden keine Anwendung finden auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen (als solcher wird Seitens der schweizerischen Behörde die direkte Abgabe von Bijouteriewaaren an den Käufer aufgefaßt) einschließlich des Hausirhandels und des Aussuchens von Bestellungen bei Nichtgewerbetreibenden.
Thatsächlich sind Seitens des schweizerischen Bundesrathes verschiedene Gesuche deutscher Bijouteriereisender, ihre Waaren direkt an den Käufer abgeben zu dürfen, mit der Motivirung abgewiesen worden, daß mit Deutschland eine Vereinbarung über diesen Punkt nicht bestehe und faktisch die schweizerischen Handelsreisenden im deutschen Reiche dieselbe Begünstigung nicht genössen.
Da unter diesen Verhältnissen der deutsche Bijouteriehandel nach der Schweiz, der gerade in letzter Zeit einen erfreulichen Aufschwung zu nehmen scheint, ganz erheblich leidet, so haben wir — in Uebereinstimmung mit einer von der Handelskammer in Pforzheim an das Großherzogliche Ministerium des Innern in Karlsruhe gerichteten Eingabe — den Herrn Minister für Handel und Gewerbe unter dem 18. April 1893 gebeten, beim Bundesrathe beantragen zu wollen, daß zwischen dem deutschen Reiche und der Schweiz eine Vereinbarung dahin getroffen werde, daß den Handelsreisenden beider Nationen gestattet werde, in den beiderseitigen Ländern Gold- und Silberwaaren an Personen, die damit Handel treiben, feilzubieten, zu diesem Zwecke mit sich zu führen und gleich an den Käufer abzugeben, ohne den Bestimmungen über den Betrieb des Haustrgewerbes unterworfen zu sein.
Wir erhoffen einen günstigen Erfolg von unserem gemeinschaftlichen Antrag.
(Fortsetzung folgt.)
Oeffentliche Sitzung des Gemeinde-Ausschusses am 26. Juni 1893.
Anwesend die Herren: Nickel, stellvertretender Vorsitzender; Beier, Bier, Bode, Fritz, Gerhardt, Halm, Hammerschmidt, Huber, H. Jung, Kämmerer, Ott, Treusch, Voltz und Weber sowie Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.
Die Rechnung der de Baunos- und Beaux'schen Stiftung pro 1892 wird genehmigt.
Herr Lehrer Gebig ersucht um Anschluß an die Wasserleitung. Die Kosten der Herstellung einer provisorischen Leitung betragen 360 Mk., dagegen werden die aus dem Anschluß des Grundstückes zu erreichenden Einnahmen an Wassergeld auf jährlich 42 Mk. geschätzt. Es wird beschlossen, dem Gesuche stattzugeben unter der Bedingung, daß der Antragsteller sich verpflichtet, auf fünf aufeinanderfolgende Jahre den vollständigen Anschluß aufrecht zu erhalten.
Ein Gesuch um Fortsetzung der Gas- und Wasserleitung bis Dammstraße 13 wird, nachdem sich die Besitzerin des Grundstücks mit den gestellten Bedingungen einverstanden erklärt hat, genehmigt, desgleichen ein Gesuch um Weiterführung der Wasserleitung bis zum Neubau des Herrn Siebert.
Die verstorbenen Eheleute H o o ck haben der Stadt ein Legat von 800 Mk. vermacht. An die Uebernahme desselben knüpft sich die Bedingung, die beiden Gräber auf die Dauer von 25 Jahren im Stande zu erhalten. Der Uebernahme wird zugestimmt.
Zwecks Einrichtung eines Vorkursus der französischen Sprache für einige die Handelsschule besuchenden Schüler, welche noch keinen französischen Unterricht genoffen haben, beantragt Herr Direktor Dr. Schmidt die einmalige Verwilligung von 180 Mk. Der Antrag, vom Kuratorium der Handelsschule warm unterstützt, wird genehmigt.
Die auf der Tagesordnung stehenden Anträge für Nachverwilligungen werden sämmtlich genehmigt, desgleichen auch die Provision für Abschluß des Vertrags mit Brenner. Der Weiterführung der Wasserleitung bis zum Neubau der Firma W. C. Heraeus wird gleichfalls zugestimmt.
Der letzte Punkt der Tagesordnung, Uebertragung der Kosten der Hausentwässerungen pro 1892/93 von Extraord. 7 auf Extraord. 8, sowie Verwilligung von 3500 Mk. Kosten des Sielbaubetriebs auf Stadtkasse- Ordinarium 9"/*, desgl. 12 500 Mk. für Fortgang der Hausentwäfferung auf Extraord. 8, kann nur als eine formelle Angelegenheit betrachtet werden, da die Gesammtsumme bereits genehmigt ist.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft, machte Herr Fritz noch auf den schlechten gesundheitswidrigen Zustand unserer Stadtgräben aufmerksam und bittet, den Stadtrath zu ersuchen, Abhülfe zu schaffen. Der Herr Oberbürgermeister erwiederte, daß leider der niedrige Wafferstand eine öftere Wiederholung der Durchströmung der Stadtgräben nicht zulaffe. Hoffentlich bringe der Umschlag der Witterung einen günstigeren Wasserstand.
Ergebniß der Stichwahl. Die heute Vormittag stattgefundene amtliche Ermittelung des Ergebnisses der am 23. d. M. stattgefundene« engeren Wahl zwischen den Herren Bürgermeister W. J. Stroh-Marköbel und G. Hoch-Frankfurt a. M. erbrachte folgendes Resultat: Die Gesammtzahl der Wahlberechtigten betrug 31196; abgegeben wurden 24 254 giltige und 118 ungiftige Stimmen. Von den giltigen Stimmen erhielten Bürgermeister W. I. Stroh-Marköbel 12327, G. Hoch- Frankfurt a. M. 11927 Stimmen. Herr W. I. Stroh ist sonach mit einer Majorität von genau 400 Stimmen zum Abgeordneten unseres Wahlbezirks gewählt. Das Verzeichniß der in den einzelnen Ortschaften abgegebenen Stimmen werden wir morgen in besonderer Beilage bringen.
Sehr anerkennens werth Zu der am vergangenen Freitag hier stattgehabten Stichwahl sind mehrere, den reichstreuen Parteien onge- hörende Mitbürger aus Sommerfrischen, Bädern, auch die Reise unterbrechend, hierher geeilt, um angesichts der naheliegenden Gefahr ihre Stimmen für den Kandidaten der konservativen und nationalliberalen Partei, Herrn Bürgermeister Stroh, abzugeben und hierauf wieder zur Fortsetzung ihrer Kur bczw. Geschäftsreise abzudampfen. Diese von echt patriotischem Geiste beseelte Handlungsweise verdient öffentliche Erwähnung.
Gedenktag. Unser Lokalchroniti, Herr I o b st, übersendet uns zum heutigen Gedenktage der vor 150 Jahren stattgefundenen Schlacht bei Dettingen folgende interessante Abhandlung: „Zur Erinnerung an den 150. Jahrestag der Schlacht bei Dettingen, bei welcher auch hessische Truppen unter dem Befehl des Prinzen Georg von Hessen engagirt waren, dürfte eine von dem damaligen Abte Hyacinthus Buchner in das Seligenstädter Pfarrbuch niedergeschriebene lateinische Erzählung nicht uninteressant sein. Diese von dem Abte als Augenzeuge niedergeschriebene Erzählung besagt in Uebersetzung: „Heute, den 27. Juni 1743, fiel die bekannte Schlacht bei Dettingen zwischen den Franzosen und den konsöderirten Oesterreichern, Hannoveranern und Engländern, welche König Georg II. von England und sein Sohn der Herzog von Cumberland persönlich anführten, vor." Die Franzosen standen bei Seligenstadt und hatten daselbst an dem Mainthor (die Mainsarth genannt) zwei Brücken über den Main geschlagen. Die Oesterreicher, Engländer und Hannoveraner hatten Aschaffenburg und das rechte Mainufer besetzt. Da nun die Franzosen von Steinheim an bis Miltenberg hinauf den Main besetzt hielten, so konnten die Konföderir- ten (deren Absicht dahin ging, nach Bayern zu marschiren, um sich dort mit einem österreichischen Armeekorps zu vereinigen und hierauf gegen Kaiser Albrecht Karl, welcher vorerst Kurfürst war und nun mit Hülfe der Franzosen die österreichischen Lande erobern wollte, loszugehen) nicht weiter den Main entlang marschiren, und so mußten sie, da ihnen auch die Lebensmittel ausgegangen waren, wieder zurückkehren. Als die Franzosen dies merkten, beschlossen sie, bei Seligenstadt auf Brücken den Main zu passtren und den Feind fo eng einzuschließen, daß er nur durch den Spessart rete- riren könne. Die französische Armee, welche in der ganzen Nachbarschaft von Großostheim bis Stockstadt und von da bis Seligenstadt im Lager- stand, ging daher unter Anführung des Marschalls Herzog von Noailles (ein Mann, der für unsere Abtei sehr zugethan war) morgens halb 6 Uhr