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Samstag den 24. Juni

1893

Amtliches.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein weißes Taschentuch. Eine kleine Axenkapsel.

Verloren: Eine Münze, 2-Markstück mit Oese, geprägt 1891.

Hanau am 24. Juni 1893.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Das nach meiner Bekanntmachung vom 1. Februar d. Js. von Stadtrath und Gemeindeausschuß beschlossene Nachtragsstatut, betreffend die Erhebung der Gemeindeumlagen in der Stadt Hanau, bringe ich, nachdem cs die Genehmigung des Bezirksausschusses erhalten hat, nachstehend zur allgemeinen Kenntniß.

Hanau am 22. Juni 1893.

Der Oberbürgermeister

Dr. Gebeschus. 8388

Uachtragsstatut, betreffend die Erhebung der Gemeindenmlagen in der Stadt Hanan. £

Gemäß der §§. 3 und 77 der Kurhesstschen Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 und auf Grund der Beschlüsse des Stadtraths vom 7. Oktober 1892 und des Gemeindeausschusses vom 10. Oktober 1892 wird hierdurch das nachstehende Nachtragsstatut für das Gebiet der Stadt Hanau erlassen.

8. 1.

Der §. 2 des Ortsstatuts vom 8./14. März 1892, betreffend die Erhebung von Gemeindeumlagen in der Stadt Hanau, wird dahin ergänzt, daß solange die zu Zwecken der Gesammtentwâsserung der Stadt Hanau im Jahre 1892/93 bezw. 1893/94 aufzunehmende Anleihe von 1500 000 Mark seitens der Stadt Hanau nach dem von Aufsichtswegeu festgestellten Tilgungsplan zu verzinsen und zu amortisiren ist, zu den im klebrigen nach §. 2 des Ortsstatuts vom 8./14. März 1892 zu erhebenden Zu­schlägen noch ein weiterer prozentualer Zuschlag zur Gebäudesteuer tritt, der eine Summe von jährlich 15000 Mark als Beitrag der Hausbesitzer zur Verzinsung und Amortisation der obenbezeichneten Anleihe ergibt.

§. 2.

Dieses Nachtragsstatut tritt mit dem 1. April 1893 in Kraft.

Hanau am 16. Mai 1893.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Heraeus.

Es wird hierdurch bescheinigt, daß das vorstehende Ortsstatut vom Stadtrath und Gemeindeausschuß in den Sitzungen vom 7. und 10. Oktober 1892 unter Beobachtung der Bestimmung des §. 65 der Gemeindeordnung vom 23 Oktober 1834 beschlossen ist, daß dasselbe nach zuvoriger öffent­licher Bekanntmachung vom 3. Februar bis zum 3. April 1893 zu Jeder­manns Einsicht ausgelegen hat und daß ter innerhalb dieser Frist von A. Hoffmann und Genossen erhobene Widerspruch gegen das Nachtrags­statut durch Beschluß des Stadtraths vom 11. April 1893 mit Zustim­mung des Genleindeausschusses vom 4. Mai 1893 als unbegründet zurück­gewiesen ist.

Hanau am 16. Mai 1893.

Der Oberbürgermeister.

(L. S.) I. B.: Heraeu s.

Vorstehendes Nachtragsstatut wird hierdurch auf Grund des §. 3 der Kurhkssiichen Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 und des §. 16 Abs. 3 des Zustândigkntsgesttz. s vom 1. August 1883 genehmigt.

' Cassel den 3. Juni 1893. ,

(L. S.) Namens des Bezirksausschusses Der Vorsitzende:

B. A. 1433. J. V.: von Ditfurth.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Juni d. Js. sie d wiederum an ! den Anlagen und Blumenpflanzungen in der Haingüsse erhebliche Beschädi- I Zungen vorgekommen, ohne daß es gelungen ist, den oder die Thäter zu ermitteln. Wir sehen uns durch diese bedauerlichen Vorkommnisse veran­laßt, denjenigen Personen Belohnungen bis zur Höhe von 20 Mk. zuzu- stchcr«, welche die Verüber von Beschädigungen der städtischen Anlagen so zur Anzeige bringen, daß deren gerichtliche Bestrafung bewirkt werden kann. Hanau am 14. Juni 1893.

Der Stadtrath :

8081 Dr Gebeschus.

OkffmMe Sitzung des Gemeinlle-Uusslkiusses

Montag den 86. Jnni 1893, nachmittags 5 Uhr.

Berathungsgegenstände:

1. Rechnung der de Baunos und Beauxffchen Stiftung pro 1892.

2. Anschluß der Wasserleitung an das Gebig'sche Wohnhaus Tit. V. Nr. 1.

3. Fortsetzung der Gas- und Wasserleitung bis Dammstraße 13.

4. „ „ Wasserleitung bis zum Neubau des Herrn Siebert.

5.

Uebernahme des Legats Hoock.

II. A. pro 1892/93.

6.

Nachverwilligung

von

822.— M.

auf

Tit.

7.

ff

ff

124.46 „

ff

ff

H. C. 8 „

8.

ff

ff

120.93 ,

ff

ff

V. II. „ „

9.

896.99 „

ff

ff

II. C. 1-3 „

10.

ff

ff

240.— „

ff

ff

I. 2 Sozialetat der Han­delsschule pro 1893/94.

11.

ff

129.72 „

ff

V. B-F. „

12.

M

ff

258.24 „

ff

Extraord. 3 Spezialetat Stadtschloß pro 1892/93.

13. „ „ 660.28 „ „ „ XII. 3 „ „

14. Provision für Abschluß des Vertrags mit Brenner.

15. Weiterführung der Wasserleitung bis zum Neubau Heraeus.

16. Uebertragung der Kosten der Hausentwässerungen pro 1892/93 von Extraord. 7 auf Extraord. 8.

Verwilligung von 3500 M. Kosten des Sielbetriebs auf Stadt­kasse Ordinarium 9’/*.

Desgl. von 12 500 M. Fortgang der Hausentwässerungen auf Extraord. 8. 8362

Tagesschau.

Berlin, 23. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König er­ledigten, wie aus Kiel gemeldet wird, gestern in den Morgenstunden Re- gierungsgeschâfte, empfingen gegen 9‘/s Uhr den Obersten von Lippe als Vertreter des Chefs des Militärkabinets zum Vortrage, besichtigten gegen 11 Uhr das Panzerschiff „König Wilhelm*, Flaggschiff der 2. Division, und wohnten im Laufe des Nachmittags den Einzelschiffsübungen des Flagg­schiffs und des Panz rschiffs „Deutschland" an.

Berlin, 23. Juni Zur Militärvorlage erklärt eine den Mei­ninger Zeitungen zugehende halbamtliche Mittheilung: „In einer Wähler­versammlung sind Andeutungen gefallen, aus welchen gefolgert werden könnte, die Regierung des Herzogs von Meiningen sei gegen die Militär- vorlage. Eine solche Annahme wäre völlig grundlos. D-c herzogliche Staatsregierung war und ist von der unbedingten Nothwendigkeit der Militärvorlüge vollständig überzeugt. Der herzoglich memingensche Bevoll­mächtigte im Bundesrathe war a- gewiesen, sowohl für die Militärvorlage, als auch für die Auflösung des Reichstares —■ dessen ablehnende Hckltung sie nöthig machte — zu stimmen und hat dieser Weisung gemäß die Stimme ter meiumgenschen Regierung abgegeben. (K. Tgbl.)

Berlin 23. Juni. Zu den Vethandlnnoen der Stkuerkommission des preußischen Herrenhauses schreibt die „Post": Die 12. Herrerhaus- kommission beendete Mittwoch die Berathung des Ergänzungssteuergesetzes, indem sie dasselbeunverändert annahm. Sowo. l der Antrag, das Gesetz als Vermögenssteuer zu kuzeicknen, als auch diese Steuer dadurch über­flüssig zu macken, daß nur 90 Prozent der Grund- und Gebäudesteuer überwiesen würden, fanden keine Annahme. Die Meloung der „Kreuzztg.", daß auf eine Anfrage hin Fiuanjmiuister M qml erklâ t habe: Bis jetzt werde seines Wissens nach eine Rochserbschaft- steuer von den verbündeten Regierungen nicht erwogen, ist richtig. Die nächste Plenarsitzung findet