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Jährlich 9 «« Halbj.4-â50^.

Vierteljährlich 2 M 25 ^.

Wr auswärtige Lbomienten mit km betreffenden Poftaufschlag.

Die einzelne stammn 10 A

«MIM Ameiaer.

Zugleich

Arnllrches girgart für Stcröt- und Lnnökveis ^anart.

Erscheint täglich mit Ausnc-b ^ der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jnsertiovs-

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Die Ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

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Die IVifp. Zeile 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 A

W 132.

Donnerstag den 8. Juni

1893

Amtliches.

Nach 8 52 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 muß der­jenige, welcher den Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, der Ge­meindebehörde des Ortes, wo solches geschieht, vorher oder gleichzeitig An­zeige davon machen, und sind weiter nach § 53 a. a. O. die Gemeinde- (Guts-) Vorstände verpflichtet, von allen bei ihnen eingehenden Ge- lveröennmelvungen der ihnen bezeichneten Veranlagungsstelle Mit­theilung zu machen.

Unter Bezugnahme hierauf ordnen wir an, daß diese Mittheilungen Seitens der Gemeinde- (Guts-) Vorstände innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei großen gewerbreichen Gemeinden und innerhalb eines Monats bei kleineren Gemeinden an den Vorsitzenden des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse IV des Veranlagungsbezirks, zu welchem die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört, zu erfolgen haben und zwar durch Uebersendnng einer vollständigen, vom Gemeinde- (Guts-) Vorstande beglaubigten Ab« schrift der in das Verzeichniß der Gewerbeanmeldungen bewirkten Ein­tragungen unter Beifügung der Beläge, sowie der in Art. 26 Nr. 5 Abs. 4 der Ausführungs-Anweisung vom 10. April 1892 vorgeschriebenen besonderen Auszüge und gutachtlichen Aeußerungen.

Cassel den 27. Oktober 1892.

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten, gez. Schönian.

An die Herren Vorsitzenden der Steuer­ausschüsse der Gewerbesteuerklaffe IV (sämmt­liche Landräthe, Regierungsrath Michaelis,

Oberbürgermeister zu Hanau).

Vorstehende Verfügung wird den Herren Bürgermeistern und Guts­vorstehern mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die in derselben er­wähnte Ausführungsanweisung zum Gewerbesteuergesetze vom 24. Juni 1891 als Extrabeilage zu Nr. 46 des Amtsblattes für 1892 ausge­geben ist.

Indem ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche, sich mit den betreffenden Bestimmungen, insbesondere mit denjenigen unter Nr. 4 des Art. 26 der Anweisung genau bekannt zu machen, verweise ich noch auf die besonderen Bestimmungen aus Seite 19 der Extrabeilage, welche bei den Einträgen der Gewerbeanmeldungen in das vorgeschriebene Verzeichniß (Muster I der Anw.) zu beachten sind, und ordne an, daß die vorgeschriebenen Auszüge aus dem Verzeichniß über Gewerbeanmeldungen mit sämmtlichen Belägen von den Herren Gemeinde- und Gutsvorstehern am 1. eines jeden Monats einzureichen sind.

Die von den Gemeinden aus den ihnen zustehenben Veranlagungs- gebühren zu beschaffenden Formulare (Muster I Seite 19, Muster II Seite 21 und Muster VII Seite 23 der Anweisung) sind in der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei vorräthig und können von dieser bezogen werden.

Hanau den 6. Juni 1893.

Der Vorsitzende der Steuerausschüsse der Gewerbeklassen III/IV.

J. St. 2193. ». Oertzen, Landrath.

Stadtkreis Hana«.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für Dienstag den 13. Juni cr. von 8 bis 11 Uhr abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lamboystraße von der Wilhelmsbrücke bis zum Lamboy­wald bei Meldung einer Strafe bis 15 Mark subs. 3 Tage Haft untersagt.

Hanau am 6. Juni 1893.

Königliche Polizeidirektion.

P. 582®. v. Oertzen.

Landkreis Hanau.

veka«ntmach«ngen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich in ihrem resp. Verwaltungsbezirke in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, daß die Wahlhandlung der am 15. d. Mts. stattfindenden Reichstagswahl gemäß $ 9 Abs. 2 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 am genannten Tage

um 10 Uhr vormittags beginnt und um 6 Uhr nachmittags geschlossen wird.

Hanau am 6. Juni 1893.

Der Königliche Landrath

V. 4912. v. Oertzen.

Der Bürgermeister Baumann zu Bruckköbel ist zum Standesbe­amten für den Bezirk Bruchköbel bestellt und als solcher verpflichtet worden.

Hanau am 30. Mai 1893.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

A. 1538. v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Mütze. Eine Grammatik mit der Aufschrift Philipp Wohlfarter". Ein evang. Gesangbuch. Ein silbernes Arm­band (auf dem hiesigen Meßplatz).

Aufgefangen: Eine Taube (deutscher Kröpfer).

Verloren: Ein Notizbuch nebst LoosSchneidmühle Nr. 43 385".

Hanau am 8. Juni 1893.

Bekanntmachung.

Für den am 18. September 1875 in Hanau geborenen Mechaniker Johann Hühn ist um Entlassung aus dem preußischen Staatsverband nach­gesucht worden.

Hanau den 5. Juni 1893.

Der Oberbürgermeister Dr. Gebeschus.

Grasverkauf.

Die diesjährige Grasnutzung von den Wegen und Dämmen in den Bruchwiesen der Gemarkung Hanau soll im Termin

Mittwoch den 14. dieses Monats, nachmittags von 2 Uhr ab, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend verpachtet werden. Zusammen­kunft auf der Bruchköbeler Landstraße. Auf angemessene Gebote erfolgt der Zuschlag alsbald.

Der Vorstand der Bruchwiesen-Genossenschaft.

7654 Bell, Domainen Rentmeister.

Tagesschau.

Berlin, 7. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist gestern Nachmittag in Venedig eingetroffen und am Bahnhöfe von Seiner König­lichen Hoheit dem Herzog der Abruzzen sowie dem Präfäktcn empfangen worden. Am Abend setzte Ihre Majestät die Reise nach Athen auf dem DampferSurprise" fort.

Berlin. Im Abgeordnetenhause wurde bei den letzten Etatsbe­rathungen bekanntlich ein Antrag des Abgeordneten von Strombeck ange­nommen, wonach die Berechnung der Dienstzeit der Geistlichen für die Alterszulagen abgeändert, namentlich den Pfarrern auch die richt im Pfarr­amte, sondern als Hülfsprediger, Vikare, Kapläne oder sonst seit der Or­dination oder Priesterweihe im kirchlichen oder Schuldienst zugebrachte Zeit mit angerechnet werden soll. Wie dieNordd. Allg. Jtg." hört, ist die Staatsregierung dieser Frage näher getreten und hat statistische Ermitte­lungen über den finanziellen Effekt der vorgeschlagenen Maßregel angestellt, um die Angelegenheit durch den nächsten Staatshaushaltsetat zu einem hoffentlich alle Theile befriedigenden Abschlusse zu bringen. .

Berlin, 7. Juni. Ueber die Deckung der Kosten der Militärvor­lage wird offiziös geschrieben:ImReichsanzeiger" ist vor einiger Zeit erklärt worden, daß die verbündeten Regierungen an den dem vorigen Reichstage gemachten Vorschlägen zur Deckung der Kosten für die Militär­vorlage nicht starr festhalten würden. Diese Vorschläge bestanden bekanntlich in einer Erhöhung der Steuersätze für Bier, Branntwein und Börsenge­schäfte. Es ging aus den Verhandlungen hervor, daß sich am leichtesten über eine höhere Belastung der Börse in der vorgeschlagenen oder in einer anderen Form eine Verständigung werde erzielen lassen, während die Ver-