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Ubonnements-

Preis: Jährlich 9 -^ Halbj. 4-^50^. Bierteljährlich 2 °« 25 ^.

Wr auswärtige toannenten mit km betreffend« Potzaufschlag.

Die einzelne Stenner 10 A

Hnnauel Ameiaer.

Zugleich

ArrrtticHes g)rgan für SLcröt- unö Lcrnökveis Kancru.

Erscheint täglich mit Ausn-^ der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jrrsertious-

Preis:

Die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

10 A

Die 1'/-sp. Zeile 15 A

Die2spalt. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 A

, 130

Slmtliches.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung aus Looseerneuerung und auf Ge­winnzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, aus welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri­vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Dammas. Liliental.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lambopfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelasscn werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Caffel gültigen Wander­gewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letz­teres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Der bezügl. Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hie­sigen Polizeibüreou Zimmer 14 und 15 vorzulegen.

Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen noth­wendig.

Alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Ver­kaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb rc. sind an die Königliche Polizeidirek­tion dahier zu richten, wie auch die Vertheilung der Plätze von dieser ge­regelt wird.

Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl.die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirthschaften re. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirthschaft errichten wollen, am Sonnabend den 10. Juni d. J., vormittags 10 Uhr, und am Montag den 12. Juni, vormittags 8 Uhr, im Lamboywalde, in der Nähe des Polizeizeltes, einzufinden und sich an den dortselbst anwesenden Polizei­kommissar zu wenden.

Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplotze zu treffen, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.

Nach Schluß des Festes sind die überwiesen gewesenen Plätze wieder so herzustellen, wie dieselben übernommen worden sind, im Besondern sind alle Vertiefungen, Feuerungsanlagen k. einzuebnen.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark, subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine

Dienstag den 6. Juni

1893

höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesttzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.

Hanau am 2. Juni 1893.

Königliche Polizeidirektion,

v. Oertz en.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 5 Mk., ein desgl. mit 30 Mk.

Abhanden gekommen: Eine schwarze Katze; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Zugelaufen: Ein schwarzer Hund mit weißen Abzeichen, ein gel­ber Hund mit dunklen Abzeichen, beide m. Geschl.

Gefunden: Ein weißes überzogenes Käppchen mit blauem Sammt Ein Korb mit Inhalt nebst einer Brille (in einer Wirthschaft liegen ge­blieben).

Hanau am 6. Juni 1893.

Stadtkreis Hanau.

DekKnuLmachrmgen des Oberbürgermeisteramtes. Stadtkasse.

Alle Diejenigen, welche mit Umlage und Schul­geld noch im Rückstände sind, werden an alsbaldige Zahlung mit dem Bemerken erinnert, daß bis 26. Juni d. I. Zahlung bis Juni einschl. zu leisten ist und daher vom 27. Jnni an die Beitreibung aus die Monate April bis einschließlich Juni 1893 sich erstrecken wird.

Hanau den 5. Juni 1893.

Stadtkasse. 7590

t Keine Zersplitterung der Stimmen!

Die Befürchtung, daß der Wahlkampf mit größter Leidenschaftlichkeit geführt werden und eine Verwirrung sonder Gleichen bervorrufen werde, ist bis jetzt nicht eingetroffen. Im Gegentheil hat die Wahlbewegung bis­her einen verbâltnißmäßig ruhigen Verlauf genommen, was sich u. A. aus dem Zerfall der freisinnigen Partei und aus dem Bruch im Zentrum er­klärt. Diese Umstände sind ohne Zweifel für die Erzielung einer Mehr­heit für die Militärvorlage sehr günstig. Aber die Niederlage der demo­kratischen Opposition kann doch nur durch thatkräftige SInftrergungen ihrer Gegner erzielt werden. In manchen Kreisen hält man einen guten Erfolg schon für so wahrscheinlich, daß man glaubt, die Sache werde sich nun von selber machen. Ist schon eine solche Vertrauensseligkeit, die der Schlaffheit Vorschub leistet, geeignet, den Erfolg zu vereiteln, so muß die Neigung der für die Militärvorlage eintretenden Parteien, ihre Stim­men auf eine Mehrheit von Kandidaten zu zersplittern, die ernstesten Besorgnisse erwecken.

Es gibt Wahlkreise, in denen nach den vorliegenden Zeitungsberichten 58 Kandidaten aufgestellt sind, darunter 24 von solchen Parteien, die den Kampf für die Militärvorloge auf ihre Fahne geschrieben haben. Nach Dutzenden zählen die Wahlkreise, in denen eine solche Zersplitterung der Stimmen auf eine Mehrheit von Kandidaten droht. Was muß die Folge sein?

Da wo im Wesentlichen nur eine von den 3 großen Opposiiions- parteien (Richtersche Volkspartei, Sozialdemokratie und Licbersches Zentrum) in Wettbewerb tritt, kann es wieder gut gemacht werden, wenn die für die Militärreform einiretenden Parteien getrennt in der Hauptschlacht am 15. Juni warschircn, sofern doch wahrscheinlich eine unter ihnen, die stärkste, mit dem gemeinsamen Gegner in die Stichwahl treten wird, und dann in der Stichwahl ein vereintes Schlagen wider den Gegner statt- findet. Ganz anders aber in den zahlreichen Wahlkreisen, in deren zwei oder mehr Gegner da sind und etwa drei ziemlich gleich starke Gruppen, eine sozialdemokratische, eine freisinnig oder klerikal-demokratische, uns eine militärfreundlich-nationale (aus konservativen, Mittelparteien, Bund der