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Freitag den 2. Juni

1893

Amtliches.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Wegen auszuführender Reparaturarbeiten an zwei Wegedurchlässen in den Gemarkungen Wachenbuchen und Mittelbuchen ist die zeitweise Absper­rung des Landweges von Wachenbuchen über Mittelbuchen nach Bruchköbel in der Nähe der vorbezeichneten beiden Ortschaften vom 5. k. Mts. ab auf etwa 4 Wochen für Fuhrwerke erforderlich.

Es wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 31. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

A. 1554. v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Drei Knabenmützen. Ein grauer Herren-Sonnen­schirm. Ein seidener Damen - Regenschirm. Eine weiße Manschette mit gelbgerieftem Knopf. Ein Mützenfutteral.

Verloren: Ein Zwicker mit Nickelgestell.

- Hanau am 2. Juni 1893.____________________

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Durch wiederholt konstatirte Unzuträglichkeiten sehen wir uns veran­laßt darauf hinweisen, daß nach der Polizeiverordnung vom 8. September 1884 Kinder nur unter Aufsicht Erwachsener den hiesigen Friedhof betreten ürfen, und daß es verboten ist durch Umherstreuen von Papieren u. s. w. âe Wege des Friedhofs zu verunreinigen.

Hanau den 30. Mai 1893.

Der Stadtrath : p93 Heraeus.

Bebel und die Soldatenmitzhandlungen.

In der Reichstagssitzung vom 10. März d. I. hatte der Abg. Bebel behauptet, Hauptmann Prey vom 12. Grenadierregiment habe seinen Burschen, den Füsilier Jßmer, derartig gemißhandelt, daß dieser in Folge >esfen gestorben sei. Gegen Hauptmann Prey sei nichtsdestoweniger nicht An­lage erhoben worden. Nach den hierauf angestellten Ermittelungen nahm der Kriegsminister in der Sitzung vom 21. März den Fall wieder auf and stellte fest, daß die Darstellung Bebels unwahr sei. Jßmar sei nach diensteidlich abgegebenen Gutachten des Stabsarztes am 29. Januar 1893 an schwerer, mit ständigem Fieber verbundener Grippe in das Lazareth ausgenommen worden, die zu linksseitiger eitriger Mittelohrentzündung, eitrigem Bronchialkatarrh, rechts- und linksseitiger Brustfellentzündung ge­führt und am 25. Februar den Tod zur Folge gehabt habe. Weder aus itr Leichenöffnung, noch aus anderen Umständen oder Mittheilungen habe Ech auch nur der geringste Anhalt für eine stattgehabte Mißhandlung er- eben. Hauptmann Prey zeichne sich durch außerordentlich wohlwollende Behandlung der Mannschaften aus, fei mit Jßmer sehr zufrieden gewesen Pnd habe ihm nie das geringste Leid zugefügt. Zu Beginn seiner Er­krankung, vor seiner Aufnahme in das Lazareth, habe Jßmer auch eine Kanz liebevolle Pflege im Hause des Hauptmanns genossen. Die Bebel- äche Behauptung karakteristre sich daher als eine schwere Verleumdung »es vollständig vorwurfsfreien Offiziers.

Hierauf erwiderte Bebel, er habe eine Mittheilung aus der Mitte Kr Kompagnie erhalten, die eine Form gehabt habe, daß er an der Rich­tigkeit derselben nicht gezweifelt habe. Nach den Nachrichten, die er erhol­ten habe, und die von Personen herrührten, die an den Vorgängen direkt detheiligt gewesen seien, stelle sich übrigens die Sache auch wesentlich anders tar, als der Kriegsminister sie dargclegt habe. Darauf stellte Hauptmann Prey den Antrag, den Abg. Bebel um Nennung seines Ecwährmanus zu "suchen. Auf ein dahingehendes Schreiben des Kriegsministers antwortete «er Abg. Bebel, er habe den Brief aus der Mitte des Infanterieregiments "halten, habe ihn aber wenige Tage nach den Verhandlungen des

März vernichtet, und wisse den Namen des Brief- tellers nicht mehr.

Inzwischen war ein militärisches Verfahren gegen Hauptmann Prey zur Aufklärung des Sachverhals eröffnet. Alle Zeugenaussagen, auch die der Angehörigen Jßmers, ergaben die völlige Haltlosigkeit der Bebelschen Behauptungen. Bebel wurde dann ebenfalls als Zeuge vernom­men und sagte aus, er habe den fraglichen Brief bald nach dem Empfange, noch vor der Reichstagsverhandlung vernichtet. Andere Informationen habe er nicht erhalten und auch keine dahin gehenden Schritte gethan. Seinen Gewährsmann könne er nicht bezeichnen. Diese Aussage beschwor der Abgeordnete Bebel. Zwischen der Aussage Bebels in der Reichstags­sitzung und seiner Zeugenaussage besteht somit ein Widerspruch, der, da er die Zeugenaussage beschworen hat, nur dahin zu erklären ist, daß er in der Reichstagssitzung dem Kriegsminister gegenüber sich einer Unwahrheit schuldig gemacht hat. Das gerichtliche Verfahren gegen den Hauptmann Prey wurde wegen Mangels jeden Beweises eingestellt.

Da den Abgeordneten Bebel die parlamentarische Redefreiheit vor ge­richtlicher Verfolgung schützt, so hat der Kriegsminister zur Rechtfertigung des ohne jeden Beweis schwer verdächtigen Hauptmanns den Sach­verhalt imReichsanzeiger" veröffentlicht.

Daß Herr Bebel, gestützt auf einen völlig werthlosen Brief, der ihm dann selbst so unwichtig erschien, daß er ihn wenige Tage darauf vernich­tete, gestützt auf die parlamentarische Redefreiheit und ohne erst noch wei­tere Erkundigungen einzuziehen, völlig unbewiesene Behauptungen vorbringen und die Ehre eines preußischen Offiziers in so unverantwortlicher Weise verdächtigen konnte, das zeugt von einer Leichtfertigkeit, die jeder Be­schreibung spottet.

Tagesschau.

Berlin, 1. Juni. Seine Majestät der Kaiser und König trafen heute Morgen 7 Uhr 14 Minuten, von Prökelwitz bezw. Danzig kom­mend, auf dem Bahnhof Friedrichstraße hierselbst ein und nahmen von 9 Uhr an im Königlichen Schloß die Vorträge des Kriegsministers und des Chefs des Militârkabinets, sowie um ll1/» Uhr denjenigen des Präsi­denten des Staatsministeriums und um 12 Uhr den Vortrag des Reichs­kanzlers entgegen. Um 4 Uhr 58 Minuten nachmittags gedenken Seine Majestät aus dem Bahnhof Friedrichstraße Seine Königliche Hoheit den Grafen von Turin zu empfangen, Höchstwelcher aus Italien hier eintrifft.

Berlin, 1. Juni. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Der Kaiser ernannte gestern in Danzig den Vizeadmiral Knorr zum Admiral.

Berlin, 1. Juni. Der Graf von Turin traf, nach denFr. N.", um 4 Uhr 55 Minuten auf dem Bahnhof in der Friedrichstraße ein und wurde von dem Kaiser mit glänzender Suite empfangen. Der Kaiser be­grüßte den Prinzen mit zweimaligem Kusse, und das zahlreiche Publikum brachte dem Prinzen Hochrufe dar. Der Kaiser begab sich sodann mit dem Prinzen in offenem Wagen und unter einer Eskorte der Gardekürassiere nach dem königlichen Schlosse.

Berlin, 1. Juni. Am 5. d. M. wird in Bern eine Konferenz von Vertretern der am internationalen Uebereinkommen über den Eisen- bahnfrachtverkehr betheiligten Staaten zu dem Zweck stattfinden, die Be­stimmungen dieses Uebereinkommens wegen der Beförderung solcher Gegen­stände, die bis jetzt vom internationalen Verkthr ausgeschlossen oder dazu nur bedingungsweise zugelassen find, auf Grund der in den letzten Jahren gemachlen Erfahrungen einer Durchsicht im Sinne möglichster Erleichterung zu unterziehen. Derartige erleichternde Vorschriften sind bereits zwischen einzelnen Vertragsstaaten, namentlich zwischen Deutschland und Oesterreich- Ungarn sowie zwischen Deutschland und Luxemburg, vereinbart, zwischen anderen Staaten vorbereitet worden, und es hat sich nuumchr als er­wünscht herausgestellt, ähnliche Vereinbarungen soweit ai gängig für sämmt­liche Vertragsstaaten gemeinsam zu treffen. Von deutscher Seite werden die Geheimen Oberregierungsrâthe Dr. Gerstner und Dr. von der Leyen, Oberregierungsrath Hauck und Regierungsrath Dr. Rösing an den Ver­handlungen theilnehmen. (Reichsanz.)

Berlin, 1. Juni. S. M. FahrzeugLoreley", Kommandant Kapltänlieutenant Grolp, ist am 31. Mai in Smyrna eingetroffen und beabsichtigt, am 6. Juni nach Konstantinopel in See zu gehen.

Breslau, 1. Juni. Amtlicher Meldung zufolge sind bei dem gestrigen Eisenbahnunfall bei Gleiwitz infolge Reißens des Güterzuges