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Die IVifr. Zeile 15 -4.

Die 2fr alt. Zeile 20

Die 3fralt. Zeile 30 ^.

M. 126.

Donnerstag den 1. Juni

1893

Amtliches

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der seitherige Gemeinderechner Georg Carl zu Ostheim ist zum Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt und vereidigt worden.

Hanau am 30. Mai 1893.

Der Königliche Landrath A. 1540. v. Oertzen.

Alle im Bereiche des Bezirkskommandos Frankfurt a. M. ansässige Invaliden vom Feldwebel rc. abwärts, welche auf Grund des Militär pen- sionsgesetzes vom 27. Juni 1871 anerkannt sind und bei welchen nach­stehende Bedingungen gutreffen :

1) die Kriegszulage gemäß §. 71 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 beziehen; oder

2) die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheines ge­mäß §. 76 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bezw. §. 12 des Gesetzes vom 4. April 1874 beziehen, am Kriege 1870/71 oder an einem Kriege vor 1870/71 Theil genommen haben oder seit diesem Kriege durch eine militärische Aktion oder durch Seereisen invalide geworden sind (Marine) und sich nicht im Genusse einer Verstümmelungszulage gemäß §. 72 des Ge­setzes vom 27. Juni 1871 befinden; oder

3) auf Grund der §§. 84 und 85 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 einer Klasseneinschränkung hinsichtlich des Pensionsbezu­ges unterliegen;

haben sich bis spätestens 8. Juni b. Js. unter Vorzeigung ihrer Militär­papiere sowie des Pensionsquittungsbuches zu melden und zwar:

Diejenigen, welche in den Kreisen Homburg-Königstein und Usingen wohnen beim Bezirksfeldwebel in Homburg v. d. H.; Diejenigen, welche im Kreise Hanau wohnen, beim Bezirksfeld­webel in Hanau, und

Diejenigen, welche im Stadt- und Landkreise Frankfurt a. M. wohnen, auf dem Dienstzimmer des Bezirkskommandos in Frank­furt a. M.Hauptwache".

Bemerkt wird noch, daß seitens der betheiligten Personen Anträge an das Kriegsministerium in dieser Angelegenheit nicht zu stellen sind.

Frankfurt a. M., den 27. Mai 1893.

Königl. Bezirkskommando.

Das Schlagwort vom Militarismus.

In den Reden und Flugblättern zu Gunsten der Mehrheit Richter- Lieber-Bebel im verflossenen Reichstage ist so zusagen das dritte Wort der Militarismus". Das ist so bequem, mit dem Brustton der Ueberzeugung ein Wort hinzuschmettern, das mit dem Schauer des Dunklen und Ab­schreckenden eine Gänsehaut erzeugt und alles weitere Nachdenken erspart. Daß irgend einmal ein klarer, faßbarer Begriff mit dem Worte verbunden wird, ist äußerst selten. Was kann denn Militarismus verständigerweise bedeuten? Doch wohl einen Zustand, in dem das Heer als Selbstzweck oder als Vergnügen der Machthaber die Hauptausgaben des Staates verschlingt, so daß andere nothwendigere Ausgaben unterbleiben müssen und die bürgerlichen Interessen geschädigt werden.

Leben wir in einem solchen Zustande? Die Ausgaben für das Heer sind seit 1870 ganz bedeutend gestiegen, das ist wahr; aber das Heer wird nicht zu irgend Jemandes Vergnügen, nicht als Versorgungsanstalt für Offiziere und Unteroffiziere unterhalten, sondern zum Schutze gegen Kriegsgefahr, zur Sicherung der friedlichen Entwickelung aller bürgerlichen Thätigkeit. Die Ausgaben für das Heer dienen dem allge­meinen Interesse, das es geben kann. Das Heer kann seinen Zweck nur erfülle», wenn es stark genug ist, um die Feinde des Friedens zu schrecken oder, wenn es sein muß, sie aufs Haupt zu schlagen. Und der Kernpunkt der ganzen Wehrfrage ist eben, daß unser Heer nach der rücksichtslosen Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht in Frankreich, das gegenwärtig über 30 000 Rekruten jährlich mehr ausbildet als wir, in ab­sehbarer Zeit nicht mehr stark genug sein und seinen Zweck also nicht mehr «füllen werde.

Es ist eine maßlose Uebertreibung, zu behaupten, daß bei uns durch den Aufwand für das Heer wünschenswerthe Ausgaben für andere bürger­liche Interessen ganz oder auch nur mehr als in anderen großen Reichen zurücktreten müßten. Der Kultusetat mit seinen dauernden Aufwendungen für Schulen aller Art, für kirchliche und wissenschaftliche Zwecke, öffent­liche Gesundheitspflege ?c ist seit 1870 um 440 pCt. gestiegen, die dauern­den Ausgaben für das Heer nur um 70 pCt.

Kann man ferner vom Militarismus sprechen bei einer Reform, die die Ungerechtigkeit, daß ein Tauglicher dient, der andere nicht oder nur kurze Zeit, beseitigen, die die Dienstzeit für alle Fußtruppen abkürzen, die endlich bewirken will, daß eine halbe Million Männer, im wirthschaftlich besten Alter, von deren Leben das Wohl und Wehe ganzer Familien ab­hängt, im Kriegsfälle nicht vor den Feind kommen?

Wie wäre denn das deutsche Reich entstanden, ohne daß Preußen das Werkzeug für die Einheit schmiedete, während in manchem anderen Staate das Heer nur ein Luxus war und die jungen Leute der wohl­habenderen Klassen Andere für sich dienen ließen? Es ist traurig, daß man daran erinnern muß; aber die Nothwendigkeit liegt vor, wenn man gewahrt, wie die rothe, schwarze und freisinnige Demokratie Bürger und Bauern mit dem Schlagwort Militarismus gegen das preußische und nunmehr deutsche Heerwesen aufznhetzen sucht. Abgesehen von den Sozialdemokraten, denen die Zucht, die Ordnung und der Patriotismus im Heere bei ihren internationalen Träumen zuwider sind, liegt in dem demokratischen Lärm wider denMilitarismus" ein Zug von Kleinstaaterei, den die geeinte Nation doch glücklich überwunden haben sollte.

Und wenn die Leute, die behaupten, daß Deutschland zu arm sei, um stark nach außen gegenüber den Rüstungen der Nachbarn zu bleiben, mit ihren Ansichten durchdrängen, was wäre die Folge, was wäre wenig­stens die drohende Gefahr? Eben daß für Deutschland Zeiten wieder­kehrten, ähnlich denen des Elends der deutschen Zerrissenheit, für deren Beseitigung unsere Väter und Großväter gestritten und gelitten haben, bis ihr unter König Wilhelm ein Ende gemacht wurde!

Tagesschau.

Berlin, 30. Mai. Seine Königliche Hoheit Prinz Viktor von Italien, Graf von Turin, Bruder des Herzogs von Aosta und Neffe Sr. Majestät des Königs Humbert, ist, wie demReichsanz." berichtet wird, in der vergangenen Nacht, begleitet von dem Adjutanten Grafen Robilant und dem Obersten Gozzoni, von Rom zur Theilnahme an der Frühjahrs­parade nach Berlin abgereist.

Berlin, 30. Mai. Fürst Friedrich von Waldeck hat aus Anlaß seines Regierungsantritts einen Gnadenerlaß gewährt und zwar werden allen Personen, gegen die bis zum 17. Mai d. J. von den waldeckischen Gerichten wegen Uebertretungen, jedoch ausschließlich solcher gegen die Steuergesetze, Freiheits oder Geldstrafen rechtskräftig erkannt worden sind, diese Strafen, soweit deren Vollstreckung noch nicht erfolgt, in Gnaden er­lassen.

Berlin, 30. Mai. Freiherr von Schorlem-r-Alst empfing von Landwirlhen aus Krefeld eine Dankadresse für sein Verhalten in der Münster'schen (Westfalen) Versammlung vom 24. d. Zugleich wurde demselben der Ausdruck der Zustimmung zu seinem Wahlaufrufe über­mittelt.

Berlin, 30. Mai. Graf Matuschka, einer von den zwölf Zen- trumsabgeordueteu, welche für den Antrag Huene stimmten, veröffentlicht in derKreuzztg." eine Zuschrift, welche alle gläubigen Katholiken auffordert, die ihrer Ueberzeugung nach zu Freiherrn von Schorlemer Alft stehen, das auch offen zu bekennen. Er selbst theile den Standpunkt Schorlemers. Graf Matuschka wirst dem Wahlaufruf der Zentrumsparlei vor, derselbe maße sich an, die Lage Deutschlands besser zu beurtheilen, als der Kaiser und seine hohen Verbündeten.Die Schwenkung des Zentrums zu einer demokratisch-oppositionellen Partei mag mitmachen, wer will; für mich als grundkonservativer Mann ist ein ferneres Verbleiben in dieser Fraktion ausgeschlossen! Möchte auch das katholische Volk sich dreimal besinnen, bevor es sich rückhaltlos einer Führung preisgibt, die unter vielen schönen Phrasen schließlich doch nur die Geltendmachung der eigenen Person und