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Sir- 125.
Mittwoch den 31. Mai
1893
Amtliches.
Landkreis Hanau.
BekanMmachangen des Königlichen Landrathsamtes.
Wie Ew. Hochwohlgeboren durch Erlaß des Herrn Regierungspräsidenten hierselbst vom 1. April 1890 ersehen haben, ist der Hessischen Brand- versicherungsanstalt von dem vorgenannten Tage ab ein Kriminalschutzmann zur Ermittelung von Brandstiftungssâllen überwiesen worden.
Die seit Jahresfrist wahlgenommene stetige Zunahme von Bränden erheischt dringend eine thunlichst schleunige Vornahme energischer Ermittelungen über die Entstehungsursache an Ort und Stelle, sofern mutmaßlich irgend welcher Verdacht einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Brandstiftung oder der Anstiftung zu diesem Verbrechen vorliegen sollte.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich daher ergebenst, die Ortspolizeibè- hörben und die Gendarmerie gefälligst in geeigneter Weise eventuell durch Bekanntmachung im Kreisblatt anweisen zu wollen, außer der Bezeichnung der zerstörten und b-schädigten Gebäude und der Höhe des ungefähren Schadens auch gleichzeitig die muthmaßliche Entstehungsursache unter Hervorhebung etwaiger Verdachtsmomente an Ew. Hochwohlgeboren einzuberichten. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich hiernach weiter ergebenst, mir bei Erstattung der bisherigen vorläufigen Brandanzeige gefälligst mittheilen zu wollen, ob auf Grund der oben gedachten polizeilichen Ermittelungen die Entsendung des Kriminalbeamten an Ort und Stelle angezeigt erscheint oder nicht.
Cassel am 25. Mai 1893.
Der Landesdirektor
I. A.: Dr. Knorz.
Wird mit dem Bemerken verèstentlicht, daß die Anordnung des Herrn Landwirthschaftsministers sich nur auf das vom Auslande, also Reichsauslande, nicht auch auf das aus anderen Bundesstaaten einzuführende Vieh bezieht.
Hanau am 27. Mai 1893.
Der Königliche Landrath
V. 4481. v. Oertzen.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Büdingen ist zu Echzell die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 29. Mai 1893.
Der Königliche Landrath
V. 4518. v. Oertzen.
Stadtkreis Hanau.
Nachstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 30. Mai 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 5193. J. A.: Dr. Köhler, Regierungsastessor.
Indem ich vorstehendes Schreiben zur Kenntniß der Herren Ortsvorstände und der Königlichen Gendarmerie bringe, veranlasse ich dieselben, in Zukunft in den Berichten über Brände die zerstörten «nd beschädigten Gebäude (nach Nummer und Lit.) und die ungefähre Schadenshöhe zu bezeichnen, auch sich über die muthmatzttche Cntstehungsursache unter Hervorhebung etwaiger Verdachtsmomente zu äußern.
Hanau am 29. Mai 1893.
Der Königliche Landrath
V. 4578. J. B.: Schneider, Kreissekretär.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten mit Rücksicht aus die zeitige weite Verbreitung von Viehseuchen in den benachbarten Staaten des Auslandes vom 10. d. Mts. ab alle zur Einfuhr gelangenden Pferde, Wiederkäuer und Schweine an der Landesgrenze durch beamtete Thierârzte auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden, damit die an einer übertragbaren Seuche leidenden Thiere alsbald ermittelt und aus Grund des §. 6 des Reichsviehseuchengesetzes von der Einfuhr ausge- schloffen werden.
Für die thierärztliche Untersuchung der Thiere ist von Demjenigen, welcher das Vieh zur Einfuhr oder Durchfuhr von dem Auslande einbringt, eine Vergütung zu entrichten, welche durch die Zollstellen zu erheben ist und
für Pferde
für Kühe, Stiere und Ochsen für Jungvieh
für Kälber und Schweine .
für Schafe
für Lämmer und Spanferkel beträgt.
3 . 1,50 .. 1,00 . 0,20 . 0,10 .. 0,05
Mk.
fr fr fr fr fr
für jedes
II fr 11 fr
II
II
II
II
11
II
Stück
fr fr
fr
II
fr
der Vieheinfuhr werden
Die bestehenden Verbote und Beschränkungen . ,
durch diese allgemeine thierärztliche Untersuchung des einzuführenden Viehes nicht berührt.
Castel am 7. April 1893.
Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel.
3000 Mark ‘.Belohnung.
In der Zeit vom 17.—24. Mai d. Jâ. wurden in Heidelberg nachfolgende Schmucksachen im Gesammtwerthe von 75 000 Mark entwendet:
1. Ein Perlencollier, aus vier Reihen großer Perlen, im Ganzen 203 oder 205 Stück, bestehend, mit rundem Schloß, aus einer auffallend großen von einem Kreise gleichmäßiger, nicht sehr großer Diamanten umgebenen Perle gefertigt — Werth nahe an 70 000 Mark;
2. eine große Diamantbroche in Form eines Blumensträußchens, eine große Zahl kleiner Diamanten in silberner, Blätter und Blüthen darstellender Fassung; auf der Broche sind zwei große ungeschliffene Smaragde von unregelmäßiger nahezu ovaler Form angebracht; zwei große Smaragde in Herzform hängen an der unteren Seite der Broche — Werth 5000 Mark;
3. ein Armband, bestehend aus zwei schlangenförmig in einander gewundenen goldenen Spangen mit einem großen ovalen von kleinen Diamanten umgeben Opal — Werth 800 Mark.
Auf die Beibringung des Schmuckes ist vom Bestohlenen eine
Belohnung von 3000 Mark,
welche bei theilweiser Beibringung entsprechend ermäßigt wird, auf Ermittelung des Thäters ohne Beibringung des Schmuckes eine solche von 500 Mk. ausgesetzt.
Ich bitte um Fahndung, insbesondere Nachforschung bei Goldwaaren- hândlern und Pfandleihern, und Veranlassung der Festnahme der Personen, welche etwa den gestohlenen Schmuck oder Theile desselben, insbesondere große Perlen feilbieten sollten.
Heidelberg den 29. Mai 1893.
Der Gr. Staatsanwalt.
v. Dusch.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein grau-gelber Spitzhund, ein schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen, ein gelber Pinscher, sämmtlich m. Geschl.
Gefunden: Ein Rosenkranz. Ein Paar getragene Knabcnstiefel (in einer Hausflur liegen geblieben).
Entflogen: Eine s. g. Lachtaube.
Verloren: Ein Arbeitsbuch nebst Arbeitsbescheinigung, auf den Namen des Dienstknechts „Konrad Feldner aus Großgründbach" lautend. Ein Hammer, Meisel und Feile.
Hanau am 31. Mai 1893.
Alle im Bereiche des Bezirkskommandos Frankfurt a. M. ansässige Invaliden vom Feldwebel rc. abwärts, welche auf Grund des Militärpen-