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1893
Amtliches.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildungen eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle des Kaiserlichen Postamts in Wildungen (Stadt) unterhalten werden.
Cassel am 9. Mai 1893.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor. Frank.
Von beachtenswerther Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf der Straße feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterser, Sodawasser u. a. m. an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.
Im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten werden daher die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel ob die Cholera droht, oder nicht, nur in einem der Trinkwasfertemperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10° Cels. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Biers, insbesondere aber der Mineralwasser gewarnt.
Cassel am 17. Oktober 1892.
Der Regierungspräsident.
I. V.: v. Pawel.
Landkreis Hana«.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Bekanntmachung, betrifft die Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstage.
Für die durch Kaiserliche Verordnung vom 6. d. Mts. angeordneten Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstage hat der Königliche Regierungspräsident zu Cassel für den 8. Wahlkreis, bestehend aus dem Stadt- und Landkreise Hanau, dem Kreise Gelnhausen und den früher zu dem Kreise Hanau gehörenden Gemeinden Bockenheim, Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim und Seckbach, welche durch die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau dem Landkreise Frankfurt a. M. zugetheilt, aber in dem bisherigen Wahlverbande belassen sind, den Unterzeichneten zum Wahlkommisfarius und den Königlichen Re- gierungsasfesfor Dr. Köhler hierselbst zu seinem Stellvertreter ernannt, was hierdurch den Herren Wahlvorstehern und Stellvertretern des Wahlkreises zur besonderen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 18. Mai 1893.
Der Königliche Landrath
V. 4046. v. Oertzen.
Bekanntmachung.
Betreffend: Verhütung von Waldbränden.
Wei der gegenwärtigen Witterung können Waldbrände leicht entstehen und große Ausdehnung gewinnen. Ich nehme daher Veranlassung, zur „ besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Theile abfallen können) I in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von \ brennenden Zigarrentheilen oder von Streichhölzern hiermit dringend zu warnen.
Indem ich auf die hierunter abgedruckten Strafbestimmungen des § 44 Nr. 1—3 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. Mai 1880 verweise, lemeife ich, daß Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeisührt, sich der Bestrafung mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzt. (8 309 Strafgesttzb.)
Hanau am 7. April 1893.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
8 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer
1) mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weise nähert;
2) im Walde brennense oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt;
3) abgesehen von den Fällen des §. 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe desfelben im Freien ohne Erlaubniß des Ortsvorsiebers, in deffen Bezirk der Wald liegt, in Königlichen Forsten ohne Erlaubniß des zuständigen Forstbeamten Feuer anzündet ober das gestattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Drei Stück Umlegekragen. Ein goldenes einfaches Reifarmband. Ein Granatarmband mit Goldverschluß. Ein Granatarmband (in der kathol. Kirche).
Entlaufen: Ein weißer halbgeschorener Seidenpinscher.
Gefunden: Ein schwarz-feideuer Sonnenschirm (auf der Post stehen geblieben). Ein Taschenmesser. Ein Silscheid. Eine unächte Korallen- broche. Ein dreireihiges Korallenarmband mit gelbem Schloß.
Zugelaufen: Ein schwarz und weißer Hund und ein schwarzer braungefleckter Dachshund, beide m. Geschl.
Hanau am 23. Mai 1893.
t Die drei Gegner der Militärvorlage.
II.
Der Abg. Lieber hat mit seiner Zentrumsdemokratie Arm in Arm mit Richter und Bebel gegen die Verstärkung der Wehrkraft gestimmt. Wir sprechen ausdrücklich von Zentrumsdemokratie und nicht vom Zentrum schlechthin und noch weniger von der Vertretung katholischer Interessen; denn einmal trägt ja der Antrag Huenc, um den es sich schließlich handelte, Iden Namen eines hervorragenden Mitgliedes des Zentrums, und was die katholische Kirche .betrifft, so hat sie mit dem Freisinn nichts gemein und die Sozialdemokratie zur erbittertsten Feindin. Gerade deshalb war es so auffällig, daß sich die große Mehrheit der Zentrnmsfraktiou dem Demokraten und „Mußpreußen", wie er sich selber nennt, Lieber in einer vaterländischen Sache von größter Wichtigkeit unterordnete.
Man thäte den katholischen Mitbürgern schweres Unrecht, wenn man annähme, daß es sich mit freisinnigen und rothen Demokraten verbünden konnte, um die Sicherheit und Zukunft des Reichs zu gefährden. Wie schon der Reichskanzler treffend bemerkt hat, ist Herr Lieber nicht das katholische Volk. Dieses gibt Gott, was Gottes ist und dem Kaiser, was des Kaisers ist, und hält treu zu Kaiser und Reich. Wenn Herr Lieber zu behaupten wagt, die Zentrumspartei unter seiner Führung sei wichtiger, als die ganze Militärvorlage, wenn er sich zu unehrerbietigen, nicht zu wiederholenden Aeußerungen über unsere Hohenzollern versteigt, so wendet sich der Patriot jeglichen Glaubensbekenntnisses entrüstet ab.
Wie schon eine Anzahl hervorragender Männer aus dem Zentrum den demokratischen Mißbrauch der Zentrumssraktion nicht mitgemacht und den Bann des Herrn Lieber durchbrochen hat, so wird auch unter den katholischen Anhängern des Zentrums im Lande des Gebühren der Zentrumsdemokraten immer schwerer empfunden. Daß es mit den katholischen Interessen schlechterdings nichts zu thun hat, ist zweifellos und nicht einmal bestritten worden. Sonst würde auch der Erzbischof von Posen seinen Dank, von dem jetzt berichtet wird, an die Mitglieder der polnischen Fraktion für ihre Zustimmung zum Antrag Huene nicht haben aussprechen lassen.
Aber nicht nur das. Es darf auch, behauptet werden, daß das Verhalten der Gruppe Lieber, ihre Feindseligkeit gegen die Stärkung des Reichs nach außen, ihr Hand in Hand gehen mit Feinden jeder weltlichen und kirchlichen Autorität nur von unheilvollen Wirkungen für die katholischen Interessen sein kann, und wir begreifen die Besorgniß angesehener und aufrichtiger Katholiken vollkommen, daß bei den Vordrängen politisch radikaler Elemente auf Lieber ein Fusangel und auf Fusangel ein Sigl und auf Sigl irgend ein Sozialdemokrat folgen werde. Ist es doch schon so weit