FSHÄich 9 M Hâj.LâöO^.
WrrtrqShrlich 2°« W ^.
We Ml-Swärtkgr $ta$aentai mit >«l rèffmd» WOs-chchla«.
W» MMlM ta 1® 4.
Hmmer Lmciaer.
Zugleich
AwMches Kvgan Me Klaöt- und Lcrnökreis Kanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
ArrfertiowS» Prris:
Die Ispaltige Karmondzelle »der deren Raum
10 A
Die IW Zeil» 15 ^.
DieLsMt. Zeil« 20 A
Die 3spalt. Zeil« 30 A
Nr. 115.
Donnerstag den 18. Mai
1893
B ekanntmachnngen des Königlichen Lan-rathsamtes.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 8. u. 12. d. M. (Hanauer Anzeiger Nr. 107 m b 111) und in Gemäßheit des § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 bringe ich nachstehend die für die Wahlbezirke im Landkreise Hanau ernannten Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie die zur Abhaltung der Wahlen bestimmten Lokale zur öffentlichen Kenntniß.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haken alles dies sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke und Tag und Stunde der Wahl — die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 6 Uhr nachmittags geschlossen — wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, sowie die Stellvertreter (event, auch die Wahlvorsteher) von ihrer bezüglichen Ernennung alsbald besonders in Kenntniß zu setzen.
Zur Vermeidung der bei den Verhandlungen über die Reichstags- wohlen verkommenden Mängel mache ich im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 12. d. M. (Hanauer Anzeiger Nr. 111) auf die nachstehenden am häufigsten wieder kehrenden Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen aufmerksam:
1. Die Wählerlisten lassen mitunter die Bescheinigung des Gemeinde- vorsandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen ist, vermissen — § 2 Abs. 3 des Reglements;
2. Die Berichtigungen der Wählerlisten werden öfters nur durch Streichungen und Einschreibungen — ohne Angabe der Gründe am Rande der Liske — bewirkt.
Es kommt vor, daß Wählerlisten nicht abgeschlossen werden oder die für den Abschluß bestimmte Frist nicht innegehalten wird, hin und wieder sogar der Abschluß vor Beginn der Auslegur g datirt. Die Wählerliste soll abgeschlossen werden am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung l§ 4 des Reglements), im vorliegenden Falle also spätestens am 9. Juni.
Das zweite Exemplar entbehrt zuweilen der amtlichen Mittheilung der Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare — § 4 Abs. 2.
3. Sehr häufig entbehren die Wählerlisten und die Gegenlisten der Unterschriften des Wahlvorstandcs oder sie tragen
nur die Unter- । V. 4155.
schritten des Wahlvorstehers, nicht auch des Protokollführers und der Beisitzer — § 18 Abs. 3.
4. Ungültig erklärte Stimmzettel sind dem Protokolle nicht beigefügt oder wenigstens nicht mit fortlaufenden Nummern versehen worden, auch hat man bisw ilcn unterlassen, die Gründe anzugeben, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgt ist (§ 20 Abs. 1).
Sodann ist es vorgekommen, daß Vertrauensmänner der sogenannten Arbeiterpartei, welche sich im Wahllokale eingefunden hatten, ohne in dem Wahlbezirke wahlberechtigt zu sein, aus diesem Grunde ausgewiesen worden sind. Derartige Vorkommnisse sind mit der Bestimmung über die Oeffentlickkeit der Wahlhandlung in § 9 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 nicht vereinbar. Der genannte Paragraph gestattet die Anwesenheit bei der Wahlhandlung allen wahlberechtigten Deutschen ohne Rücksicht auf den Wahlbezirk, dem sie angehören.
Schließlich weise ich noch darauf hin, daß Kommunal- (Gemeinde-) Beamte, welche, wen« auch nur nebenamtlich, ei« unmittelbares Staatsamt bekleiden, nicht mit den Funktionen eines Beisitzers oder ProiokoUfübrers zu betrauen sind, wobei ich bezüglich der Standesbeamten bemerke, daß nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 28. Juni 1878 nur dirjenigen (vom Staate zu remunerirenden) Stank esbecmtcn ein unmittelbares Staatsamt im Sinne des § 9 des Reichstogswahlgcsetz.es bekleiden, welche ais solche von der Staatsbehörde auf Grund der Schlußbestimmung im § 7 des Reichspersonenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 ernannt sind, d. h. die dort erwähnten
„anderen" — als zur Uebernahme der Standesamtsgeschäfte verpflichteten — „Personen".
Die pünktlichste Befolgung dieser Verfügung wird hiermit zur besonderen Pflicht gemacht, da durch die Verletzung einer wesentlichen Förmlichkeit der ganze Wahlakt nichtig werden kann.
Hanau am 17. Mai 1893.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Uebersicht
der Wahlbezirke, deren Abgrenzung, -er Wahlvorsteher, Stellvertreter und Wahllokale auf dem Sande des Kreises Hanau für die Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag.
M
Wahlbezirk
Die mit dem Wahlort zu einem Wahlbezirke vereinigter Gemeinde- u. Gutsbezirke, bez Umfanq des Wahlbezirks.
Name«
des
Wahlvorstehers.
Namen
des
Stellvertreters
des
Wahlvorstehers.
Lokal
zur Vornahme der Wahl.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
16
16
17
Lergen Enkheim Bischofsheim Bruchköbel Dörnigheim Eichen Erbstadt Fechenheim
Gronau
Großauheim
Großkrotzenburg
Hochstadt Hüttengesâß Kesselstadt
Kilianstädten Langendiebach Langenselbold I.
Sergen
Enkheim
Bischofsheim
Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Dörnigheim
Eichen
Eibstadt
Fechenheim
Gronau, Dottenfelderhof, Gronauerhof
Großauheim
Großkrotzenburg
Hochstadt
Hüttengesäß
Kesselstadt, Philippsruhe mit Fasanerie
Kilianstädten
Langendiebach
Hinscr- und Oberdorf, ein Theil des Steinwezes u. der westlichen Häuserreihe der Kreuze (Straße)
Lgrmstr. Klemann- Bergen
Leig. Joh. Val. Reinhardt - Enkheim
Lgrmftr. Ebert- Bischofsheim
„ Baumann Bruchköbel
„ Lapp- Dörnigheim
„ Laubach- Eichen
„ Rupp- Erbstadt
„ Baumert - Fechenheim
„ Böckel-Gronau
„ Grün- Großauheim
Leig. Peter- Großkrotzenburg
Lgrmstr. Weber- Hochstadt
Beig. Georg Arndt I.-Hüttengesâß
Lgrmstr. Geibel- Kesselstadt
„ Zeh- Kilianstädten
„ Pessel- Langendiebach
Gemeinderathsmitglied H ixt-Langen- selbold
Beig. Luow. H. V ö r p - Bergen Gem.Rth.Konr.Wilh. Kempf I.-Enkheim Beig Andr. Reul I. Bischofsheim
„ Christian V i e h m a n n-Bruchköbei
„ Karl Weber- Dörnigheim
„ Wilh. Dan. Wörner- Eichen
„ Wilh. Wenzel- Erbstadt
„ Theod. Weil- Fechenheim
„ Joh. Diehl Il.-Gronau
„ Joh. Melch. B o tz u m- Großauheim
Gemeindcrath Val. Ludwig Linde m feld - Großkrotzenburg
Leig. Andr. Schales lll.-Hochstadt
Gem.-Rih. Jakob Koch- Hüttengesäß Leig. Heinrich Dechert- Kesfelstadt
„ Michael Zeh- Kilianstädten
„ Wilh. Ruth- Langendiebach
Gemeinderathsmitgl. Joh. Kirschner
Langenselbold
Raihhauslual Schulsaal d. I. Schulkl. Gemeinderathhaus dto. dto. dto.
Schulsaal
Schulsaal part. links i. vorderen Schulhause
Gemeinderathhaus
Schulsaal der oberen Mâdchkl. i. d. a. Schule Schulsaal der Oberkl.
Rathhaussaal oberster Schulsaal Raèhhausjaal
Gcnieinderathhaus Rathhaus vas alte Schulhaus, jetziger Turnsaal im Hinserdorf