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Erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 115.

Donnerstag den 18. Mai

1893

B ekanntmachnngen des Königlichen Lan-rathsamtes.

Unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 8. u. 12. d. M. (Hanauer Anzeiger Nr. 107 m b 111) und in Gemäßheit des § 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 bringe ich nachstehend die für die Wahlbezirke im Landkreise Hanau ernannten Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie die zur Abhaltung der Wahlen bestimmten Lokale zur öffentlichen Kenntniß.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haken alles dies sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke und Tag und Stunde der Wahl die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr vormittags und wird um 6 Uhr nach­mittags geschlossen wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, sowie die Stellvertreter (event, auch die Wahlvorsteher) von ihrer bezüglichen Ernennung alsbald besonders in Kenntniß zu setzen.

Zur Vermeidung der bei den Verhandlungen über die Reichstags- wohlen verkommenden Mängel mache ich im Anschluß an meine Bekannt­machung vom 12. d. M. (Hanauer Anzeiger Nr. 111) auf die nach­stehenden am häufigsten wieder kehrenden Verstöße gegen die bestehenden Be­stimmungen aufmerksam:

1. Die Wählerlisten lassen mitunter die Bescheinigung des Gemeinde- vorsandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen ist, vermissen § 2 Abs. 3 des Reglements;

2. Die Berichtigungen der Wählerlisten werden öfters nur durch Streich­ungen und Einschreibungen ohne Angabe der Gründe am Rande der Liske bewirkt.

Es kommt vor, daß Wählerlisten nicht abgeschlossen werden oder die für den Abschluß bestimmte Frist nicht innegehalten wird, hin und wieder sogar der Abschluß vor Beginn der Auslegur g datirt. Die Wählerliste soll abgeschlossen werden am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung l§ 4 des Reglements), im vorliegenden Falle also spätestens am 9. Juni.

Das zweite Exemplar entbehrt zuweilen der amtlichen Mitthei­lung der Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare § 4 Abs. 2.

3. Sehr häufig entbehren die Wählerlisten und die Gegenlisten der Unterschriften des Wahlvorstandcs oder sie tragen

nur die Unter- V. 4155.

schritten des Wahlvorstehers, nicht auch des Protokollführers und der Beisitzer § 18 Abs. 3.

4. Ungültig erklärte Stimmzettel sind dem Protokolle nicht beigefügt oder wenigstens nicht mit fortlaufenden Nummern versehen worden, auch hat man bisw ilcn unterlassen, die Gründe anzugeben, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgt ist (§ 20 Abs. 1).

Sodann ist es vorgekommen, daß Vertrauensmänner der soge­nannten Arbeiterpartei, welche sich im Wahllokale eingefunden hatten, ohne in dem Wahlbezirke wahlberechtigt zu sein, aus diesem Grunde ausgewiesen worden sind. Derartige Vorkommnisse sind mit der Bestimmung über die Oeffentlickkeit der Wahlhandlung in § 9 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 nicht vereinbar. Der genannte Paragraph gestattet die Anwesenheit bei der Wahlhandlung allen wahlberechtigten Deutschen ohne Rücksicht auf den Wahlbezirk, dem sie angehören.

Schließlich weise ich noch darauf hin, daß Kommunal- (Ge­meinde-) Beamte, welche, wen« auch nur nebenamtlich, ei« unmittelbares Staatsamt bekleiden, nicht mit den Funktionen eines Beisitzers oder ProiokoUfübrers zu betrauen sind, wobei ich be­züglich der Standesbeamten bemerke, daß nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern vom 28. Juni 1878 nur dirjenigen (vom Staate zu remunerirenden) Stank esbecmtcn ein unmittelbares Staatsamt im Sinne des § 9 des Reichstogswahlgcsetz.es bekleiden, welche ais solche von der Staatsbehörde auf Grund der Schlußbestimmung im § 7 des Reichs­personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 ernannt sind, d. h. die dort erwähnten

anderen" als zur Uebernahme der Standesamtsgeschäfte ver­pflichtetenPersonen".

Die pünktlichste Befolgung dieser Verfügung wird hiermit zur beson­deren Pflicht gemacht, da durch die Verletzung einer wesentlichen Förmlich­keit der ganze Wahlakt nichtig werden kann.

Hanau am 17. Mai 1893.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Uebersicht

der Wahlbezirke, deren Abgrenzung, -er Wahlvorsteher, Stellvertreter und Wahllokale auf dem Sande des Kreises Hanau für die Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag.

M

Wahlbezirk

Die mit dem Wahlort zu einem Wahlbezirke vereinigter Gemeinde- u. Gutsbezirke, bez Umfanq des Wahlbezirks.

Name«

des

Wahlvorstehers.

Namen

des

Stellvertreters

des

Wahlvorstehers.

Lokal

zur Vornahme der Wahl.

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

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13

14

16

16

17

Lergen Enkheim Bischofsheim Bruchköbel Dörnigheim Eichen Erbstadt Fechenheim

Gronau

Großauheim

Großkrotzenburg

Hochstadt Hüttengesâß Kesselstadt

Kilianstädten Langendiebach Langenselbold I.

Sergen

Enkheim

Bischofsheim

Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Dörnigheim

Eichen

Eibstadt

Fechenheim

Gronau, Dottenfelderhof, Gronauerhof

Großauheim

Großkrotzenburg

Hochstadt

Hüttengesäß

Kesselstadt, Philippsruhe mit Fasanerie

Kilianstädten

Langendiebach

Hinscr- und Oberdorf, ein Theil des Steinwezes u. der westlichen Häuserreihe der Kreuze (Straße)

Lgrmstr. Klemann- Bergen

Leig. Joh. Val. Reinhardt - Enkheim

Lgrmftr. Ebert- Bischofsheim

Baumann Bruchköbel

Lapp- Dörnigheim

Laubach- Eichen

Rupp- Erbstadt

Baumert - Fechenheim

Böckel-Gronau

Grün- Großauheim

Leig. Peter- Großkrotzenburg

Lgrmstr. Weber- Hochstadt

Beig. Georg Arndt I.-Hüttengesâß

Lgrmstr. Geibel- Kesselstadt

Zeh- Kilianstädten

Pessel- Langendiebach

Gemeinderathsmitglied H ixt-Langen- selbold

Beig. Luow. H. V ö r p - Bergen Gem.Rth.Konr.Wilh. Kempf I.-Enkheim Beig Andr. Reul I. Bischofsheim

Christian V i e h m a n n-Bruchköbei

Karl Weber- Dörnigheim

Wilh. Dan. Wörner- Eichen

Wilh. Wenzel- Erbstadt

Theod. Weil- Fechenheim

Joh. Diehl Il.-Gronau

Joh. Melch. B o tz u m- Großauheim

Gemeindcrath Val. Ludwig Linde m feld - Großkrotzenburg

Leig. Andr. Schales lll.-Hochstadt

Gem.-Rih. Jakob Koch- Hüttengesäß Leig. Heinrich Dechert- Kesfelstadt

Michael Zeh- Kilianstädten

Wilh. Ruth- Langendiebach

Gemeinderathsmitgl. Joh. Kirschner

Langenselbold

Raihhauslual Schulsaal d. I. Schulkl. Gemeinderathhaus dto. dto. dto.

Schulsaal

Schulsaal part. links i. vorderen Schulhause

Gemeinderathhaus

Schulsaal der oberen Mâdchkl. i. d. a. Schule Schulsaal der Oberkl.

Rathhaussaal oberster Schulsaal Raèhhausjaal

Gcnieinderathhaus Rathhaus vas alte Schulhaus, jetziger Turnsaal im Hinserdorf