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Nr. 111.

Samstag den 13. Mai

1893

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Wegen Ausführung der Sielbauarbeiten in der Langstratz- von der Rosenstraße bis zur Leimenoasse ist die Absperrung dieser Straße von Montag den 15. d. Mts. ab für den Fuhrverkehr ange­ordnet.

Ueber tretungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tagen Haft bestraft.

Hanau am 12. Mai 1893.

Königliche Polizeidirektion.

P. 4643. v. Oertzen.

Landkreis Hanau.

V-kanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Unter Bezugnahme auf meine durch das Kreisblatt ergangene Ver­fügung vom 8. ds. Mts., betreffend Reichstagswahlen, mache ich zur Ver­meidung von Irrthümern noch einmal darauf aufmerksam, daß die fertig- gestellten Wählerlisten vom 18. ds. Mts. ab 8 Tage lang ei« schließ­lich der Pfingstfeierlag- also bis einschließlich den 25. Mai ds. Js. zu Jedermanns Einsicht auszulegen sind. M ^

Im Uebrigen verweise ich auf die Eingangs gedachte Verfügung vom 8. ds. Mts. und hebe besonders hervor:

Im Falle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe der Streichungen und Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des Datums kurz zu vermerken. Die etwaigen Belagsstücke sind dem Haupt- / exemplar der Wählerliste beizubeften. Beide gleichmäßig berichtigte Exem­plare der Wählerliste sind am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung, also am 8. Juni unter der Unterschrift des Gemeindevorstandes abzu- schließen, das zweite Exemplar unter Hinzufügung der amtlichen Be­scheinigung völliger Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare.

Nachdem auf diese Weise die Wählerliste abgeschlossen worben, ist jede spätere Aufnahme von Wählern in dieselbe untersagt.

Das Hauptexemplar der Wählerliste nebst den Belaqsstücken hat der Gemeindevorstand sorgfältig aufzub-wahren, das zweite Exemplar dagegen dem Wahlvorsteher behufs Benutzung bei der Wahl zuzustellen. Die Wählerlisten für diejenigen Wahlbezirke, welche aus mehr als einer Ge­meinde bestehen, bilden die Wahlvorsteher durch Zusammenheften der ihnen zugesandten Wählerlisten der einzelnen zu dem Bezirke gehörigen Ge­meinden.

Indem ich noch an die genaue Befolgung des in meiner Verfügung vom 8. ds. Mts. bezeichneten Fristtermins zur Einsendung der Berichte über die Fertigstellung der Wählerlisten erinnere, bemerke ich, daß in Ge­mäßheit des § 6 des Reglements vom 28. Mai 1870 das Verzeichniß der Wahlbezirke rc. in einer der nächsten Nummern des Kreisblattes ver- öffenUicht werden wird.

Hanau am 12. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

V. 3929 v. Oertzen.

Die Königliche Regierungs Hauptkasse ist angewiesen worden, die von der Ist Einnahme an Einkommen- und Gewerbesteuer für 1892/93 mit 2 pCt. bezw. 1 pCt. zu berechnenden Veranlaguogskosten an die einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der Königlichen Steuer kaffen zu zahlen.

Die Ortsvorstände erhalten hiervon zwecks alsbaldig-r Abhebung der Beträge Nachricht.

Hanau am 10. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

Et. 1958. v. Oertzen.

Bekanntmachung.

Bei einem Einwohner in Rückingen wurde am 9. d. Mts. eine fast neue Fischotternfalle nebst daran befindlicher Kette vorgefunden, über deren rechtmäßigen Erwerb sich derselbe nicht zur Genüge auszuweisen vermag.

Alle diejenigen Personen, welche Eigenthumsansprüche an die genannte

F lle machen können, wollen sich bei dem Bürgermeister Siffert in Rückin­gen melden.

Hanau am 11. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

P. 4613. J. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffessor.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Tapezier-Bürsten, Pinsel, Schürzen, Kittel rc. Ein Sporn. Ein Kinderschuh. Eine Mitgliedkarte für Heinrich Klein. Ein Dienstbuch nebst Quittungskarte für' Elisabeth Hirschfeld aus Treysa. Ein hölzerner Verschluß von einem Wagen. Ein Herrnstrohhut. Eine Ko­rallenkette.

Entlaufen: Ein brauner Hund mit weißen Vorderpfoten w. Ge­schlecht, mit Halsband und Schelle.

Hanni am 13. Mai 1893.

Stadtkreis Hanau.

S-kanntmachnng-n des Oberbürgermeisteramt-s.

Bekanntmachung.

Die Wählerlisten zu den durch Kaiserliche Verordnung angeordnete« Reichstagswahlen liegen vom

18. Mai ds. Js. ab

8 Tage lang einschließlich der Pftugstfeiertage im Neustädter Rath­haus (Büreau der Steuerkommission, Zimmer Nr. 13/14, 1 Stiege hoch rechts) während der Büreaustunden vormittags von 812 und nachmittags von 26 Uhr, zu Jedermanns Einficht aus.

Einsprüchen find binnen 8 Tagen nach Beginn der Auslegung bei dem Stadtrath anzubiingen.

Nur diejenigen Personen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Wählerliste ausgenommen sind.

Die Abgrenzung der 8 Wahlbezirke hiesiger Stadt wird demnächst näher bekannt gemacht werden.

Hanau den 9. Mai 1893.

Der Oberbürgermeister

I. V.: Heraeus.

Zmpforünung

für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1893 auszuführenden öffentlichen Impfungen.

a) Erstimpfungen.

1) Mittwoch den 17. Mai, nachmittags 3^/» Uhr: Vorstellung derje- jenigen Kinder, die wegen Krankheit zurückgestellt werden sollen, ober deren Jmpffâhigkeit zweifelhaft ist.

2) Donner st ag, den 18. Mai, nachmittags 3^2 Uhr: Impfung der im Jahre 1892 gehöret en Kinder sowie der in den ersten 3 Monaten des Jahres 1893 geborenen, deren Impfung ge­wünscht wird.

Donnerstag, den 25. Mai, nachmittags 5 Uhr: Revision derselben.

3) Donnerstag, den 25. Mai, nachmittags 3*/a Uhr: Impfung der im Jahre 1891 und früher geborenen, b:â jetzt noch nicht, oder erfolglos geimpften Kinder.

Donnerstag, den 1. Juni, nachmittags 3*/r Uhr: Revision derselben. Jmpflokal: Neustädter Rathhaus.

b) Wiederimpfungen.

4) Knaben Mittelschule: Mittwoch den 31. Mai, nachmittags 3*/» Uhr, Impfung; Mittwoch den 7. Juni, nachmittags 3^2 Uhr, Revision.

5) Knabenvolksschule: Abtheilung I: Freitag den 2.. Juni, nach­mittags 4 Uhr, Impfung; Freitag den 9. Juni, nachmittags

4 Uhr, Revision. Abtheilung II: Sonnabend den 3. Juni, nachmittags 3Vs Ubr, Impfung ; Sonnabend den 10. Juni, nachmittags SVs Uhr, Revision.

6) Mädchenmittelschule: Mittwoch den 14 Jura, naämittaqâ SVa Uhr, Impfung; Mittwoch den 21. Juni, nachmittags 3'/» Uhr, Revision.