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Die Sspalt. Zeil« 30 ^.

Nr. 110.

Freitag den 12 Mai

1893

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einrichtung einer Postagentur in Groß-Batanga (Kamerungebiet).

In Groß: Batanga (Deutsches Schutzgebiet von Kamerun) ist eine Kaiserliche Postagentur eingerichtet worden. Dieselbe vermittelt den Aus­tausch von Briefsendungen jeder Art, von Postpacketen bis 5 kg und die Bestellung von Zeitungen. Im Verkehr mit der neuen Postagentur kommen die Portotaxen des Weltpostvereins zur Anwendung.

In Deutschland werden erhoben:

für frankirte Briefe ....

20

Pf. für je 15 g,

unfrankirte Briese ....

40

ff ff ff ff ff

Postkarten .....

10

ff

mit Antwort

20

Drucksachen, Waarenproben und Geschäfts­

papiere ......

5

für je 50 g,

mindestens jedoch

10

für Waaren-

proben,

und . . . . . 20 für Geschäfts­

papiere,

an Einschreibgebühr . . . . 2O Pf.

Der Austausch von Postpacketen erfolgt auf dem Wege über Ham­burg mittels der Dampfer der Afrikanischen Dampfschiffsaktiengesellschaft (Woermann Lii ie). Das vom Absender im Voraus zu entrichtende Porto für ein Postpacket beträgt 1 Mk. 60 Pf.

Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Aus­kunft.

Berlin W., 5. Mai 1893.

Reichspostamt, I. Abtheilung.

Sachse.

Stadtkreis Hanau.

Erledigung.

Das Ausschreiben vom 4. d. Mts. P. 4486,Hanauer Anzeiger" Nr. 106, betreffend den vermißten Schulknaben Emil Petrausch von hier, ist erledigt.

Hanau am 9. Mai 1893.

Königliche Polizeidirektion.

P. 4580. v. Oertzen.

Landkreis Hanau.

Bekannimachnngen des Königlichen Landrathsamtes.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Jmpfuu^n in den nachstehenden Gemeinden: Kesselstadt: Montag den 29. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung, 5. Juni, 4 Revision, im Gemeinderathhaus.

2. Dörnigheim: Mittwoch den 28. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung, 5 Juli, 3 Revision.

im Gemeinderathhaus.

3» Hochstadt: Mittwoch den 28. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung, 5. Juli, 5 Revision, im Gemeinderathhaus.

4. Wachenbuchen: Freitag den 30. Jur i, nachmittags 3 Uhr, Impfung, » 7.3ult, 3 Revision,

im Gemeinderathhaus.

01 Mittelbuchen: Freitag den 30. Juni, nachmittags 4^/2 Uhr, Impfung, 7. Juli 4*72 Revision,

im Gemeinderathhaus.

Die Herren Ortsvorstânde der vorstehend genannten Orte mache ich auf d'e für die Ausführung des Jmpfgeschâftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, S. 105) aufmerksam und erwarte ich ins­besondere genaue Befolgung der zu Anlage II daselbst für die Ortèpolizei- behörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 9. Mai 1893.

Der Königliche Land rath

A. 1309. J. V.: Schneider, Kreissekretär.

, Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Brille mit Futteral. Ein gelber Damenhandschuh

1 (linker). Ein rother Kinderstrumps nebst Schlüssel.

I Verloren: Eine Brille. Eine Scheere.

Hanau am 12. Mai ^1893.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 8. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

v. O e r tz e n.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag Den 13. Mai 1893, nachmit­tags 3 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Msttheilungen.

2) Der Bund der Landwstthe.

3) Bericht über den Saatenstand. Referenten die Herren: O. Hain- Großauheim, Bürge-meister Ebert-Bischofsheim, W. Claus II- Ravolzhausen und C. Kalb Henn Bergen.

4) Vortrag des Herrn Wagner, Direktor der landw. Winterschule in Gelnhausen, überWiesenkultur".

Der Vorstand.

t Die dentsch-sreistnaige Partei ist nicht mehr.

Die freisinnige Partei hat sich am Tage ihres Sieges über die Militärreform das Le en genommen. Die freisinnige Fraktion des Reichs­tags hielt am Abend des 6. Mai eine Sitzung ab. DieFreis. Ztg." berichiet darüber:Abg. Richter beantragte, die Fiaktion wolle erklären, daß die Abstimmung der fünf Fraktionsmitglieder für den Antras Huene (Mtyer, Hinze, Brömel, Maager, Dr. Siemens, das sechste Mitglied, Aba. Schröder, hatte seinen Austritt aus der Fraktion angezeigt) mit der politischen Gesammihaltung der Partei nicht zu vereinbaren ist. Für den Fall der Ablehnung erklärte Abg. Richter den Austritt aus der Partei. Von anderer Seite wurde dieselbe Erklärung für den Fall der Arnahme des Antrages abgegeben. Hierauf kam man beiderseitig überein, nach An­nahme des Antrages sich in friedlicher Weise zu trennen. Der Antrag wurde mit 27 gegen 22 Stimmen angenommen. Dafür auch Virchow, dagegen u. A. Rickert, Hinze, Hânel, Barth, Bamberger, Brömel. Hieraus wurde eine Kommission von sechs Mitgliedern niedergesetzt zur friedlichen Auseinandersetzung über die gemeinsamen Angelegenheiten. Die Kommission besteht einerseits aus Richter, Dr. Hermes, Hugo Hermes, andererseits aus Bamberger, Barth, Schrader."

Als die Fusion eingegargen wurde (1884) zählte die Libersle Ver­einigung (Sepssionisten, ehemalige Nationalliberale) 46, die Forlschntts- partei 60 Sitze. Je 3 Abgeordnete von beiden Seiten machten die Ver­schmelzung nicht mit, sodaß die neue deutsche eifinnige Partei 100 Mann hoch austrat. Jetzt, bei der Auslösung der Gemeinschaft, zählte die Partei 67 Sitze. Nach der Darstellung derFreis. Ztg." kann man den Abg. Richter als den Todtengräber bezeichnen. Er hat das Scherbengericht über dieAbtrünnigen" verlangt und damit die Partei gesprengt.

So mußte es kommen: die deutsch-sreisiumge Partei hat sich mit der Niederlage, die sie der Militärreform in dem verflossenen Reichstage bei­brachte, zu Tode gesiegt, und die überlebt nden Theile treten nun moralisch geschwächt in den Wahlkampf ein. Aber die Frage drängt sich auf: Warum ist das Ereigniß nicht schon vor acht Tagen ausgetreten, als der Riß schon so stark war, daß nach der Versicherung derVolkszeitung" alle Kleisteilöpfe der Welt zu seiner Verklebung nicht ausreichen sollten? Warum mußten die um Rickert, der für sich und st ine Freunde die Mit­wirkung zu Gunsten des Kompromisses in Au sucht gestellt hatte, erst noch einmal auf die Richter'sche Seite fallen? Es war uns ist nach diesem Ausgange ein klägliches Schauspiel, das die Freisinnigtngcgcben haben.

Die kontagiösen Aitgenkrankheiten.

Der Kriegsminister und der Minister des Innern haken den ihnen unterstellten militärischen Kowmandobehörden und den Oberpi äsidenten Direktiven zugeheu lassen, nach denen die Untersuchung und Beurtheilung