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Kr. 107.

Montag den 8 Mai

1893

Amtliches.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nachdem die Auflösung des Reichstages am 6. d. Mts. stattgefun- ben hat, soll nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern sofort mit den Vorbereitungen zur Neuwahl begonnen w-rden. Die Herren Bür­germeister und Gutsvorsteher werden demgemäß hierdurch angewiesen, un­verzüglich nach Vorschrift des §, 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt S. 145) und des §. 1 des dazu ergangenen Reglements vom 28. Mai 1870 Bundesgesetzblatt S. 275 die Wählerlisten aufzustellen.

Das Formular zu den Wählerlisten, welches im Bundesgesetzblatt von 1870 Seite 283 vorgeschrieben ist, wird die Waisenhausbuchdruckerei den Herren Bürgermeistern 2C. direkt zusinden. Sie wollen sich, sofern sol ches ausbleiben oder tas zugesandte Quantum nicht ausreichen sollte, sofort an genat nte Druckerei wenden.

Zur Vermeidung von Irrthümern mache ich noch besonders darauf aufmerksam,

1) daß in die Wählerlisten alle männlichen deutschen Reichsange­hörigen cinzutragen sind, welche das 25. Lebensjahr zurückge­legt und in dem betreffenden Orte ihren Wohnsitz haben, so weit sie nicht nach § 2 und 3 des obenqed achten Wahlgesetzes von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind bezw. ihre Wahlberechtigung ruht.

In Bezug auf das wahlfähige Alter sei bemerkt, daß in die Wählerliste alle bnj-ntgen ausgenommen werden müssen, welche bis zum Wahltage das gesetzliche Alter erreichen,

2) daß die Namenseintragung in alphabetischer Reihenfolge zu ge­schehen hat,

3) daß nur die Rubriken 1 bis einschließlich 6 der Liste ausge­füllt werden dürfen, und

4) daß die Wählerlisten in doppelter Ausfertigung aufgestellt werben müssen.

Bis spätestens zum 14. d Mts. ist mir anzuzeigen, daß die Aufstellung der Wablerlisun in ter vorgeschriebenen Weise erfolgt ist und ist mir bei dieser Veranlassung gleichzeitig ein geeignetes Wahllokal zu be­zeichnen.

Unfehlbar am 18. d. Mts. sind die Wählerlisten auf die Dauer von acht Tagen offen zu legen und ist vorher in dem resp. Ver­waltungsbezirke bekannt zu machen:

daß die Liste der zur Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag berechiigten Einwohner vom 18. Mai bis zum 25. Mai d. I. ein­schließlich im Geschâftèlokal des Ortèvorstandes zu Jedermanns Ein­sicht ausliege, und daß innerhalb 8 Tagen noch Beginn der Aus­legung cs Jcdem freistehe, gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste seine Einwendung!» schriftlich anzubringen oder zu Proto­koll zu geben, aber auch die Beweismittel für seine Behauptungen, falls solche nicht allgemein bekannt sind, beizubringrn habe."

Alle daraufhin innerhalb der bestimmten achttägigen Frist etwa er» lobenen Eil wer düngen sind, wenn dieselben nicht sofort für begründet er­achtet werden mir zur Entscheidung einzureichen. Im Utbrigen ist genau nach Vorschrift der §§ 4 und 5 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren.

In Betreff der Abgrenzung der Wahlbezirke, Ernennung der Wahl­vorsteher rc, wird in den nächsten Nummern des Kreisblattes weitere Ver­fügung ergehen.

Hanau am 8. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Nvick8lag8wM.

Zum Zwecke der Ausstellung der Wählerlisten für die Neuwahl zum

Reichstage Wirten an die Hausbesitzer im Stadtbezirke Hai au bezw. deren Stellvertreter Listen-Formulare ausgeaeben, um in dieselben alle Wahlbe­rechtigen einzutra: ea. Von der gewissenhaften Ausfüllung dieser Formulare hängt die Vollständigkeit der Wählerlisten ab, woran jeder Wähler gleich- massig in ter ffrt ist.

Ich ersuche die Betheiligten, die Listen genau und gewissenhaft aus­füllen und die Ausfüllung derart beschleunigen zu wollen, daß .die Wiederabholung schon am Mittwoch erfolgen kann.

Ich bemerke, daß in die Sitten ouszunehmen sind alle dem Deut­schen Reiche angehörenden Männer, welche das 25. Lebens jahr DoUiiiDit haben, mit Ausnahme demjenigen, welche aktiv dem Heere angehö­ren, unter Voimundschaft oder Kuratel stehen, sich im Konkurs befinden, Armen»! terstützung erhalten oder im letzten Jahre bezogen haben oder welche nicht im Vollbesitz der staatsbürgerlichen Rechte sind.

Hanau den 8. Mai 1893.

Der Oberbürgermeister

I. V.: Heraeus.

t Zur wirthschaftlichen Lage.

' Im Jahre 1892 hatte das Deutsche Reich keine günstige Handels­bilanz, die Einfuhr war gestiegen, die Ausfuhr gefallen. Die vermehrte Einfuhr erstreckte sich namentlich auf Nahrungs und Genußmittel und Rohstoffe. Der Rückgang der Ausfuhr wurde von manchen Seiten als eine Wirkung der neuen Handelsverträge angesehen, und wer dieser Ansicht war, kam natürlich auch zu einem abfälligen Urtheil über die Handels­verträge. All in er. mal kann ein einzelnes Jahr überhaupt keine aus­reichenden Erfahrungen zur Beurtheilung der Handelspolitik bieten und dann war ganz besonders das Jahr 1892 als Probe auf die neuen Handelsverträge ungeeignet. Denn die wirtschaftliche Thätigkeit stand während bt ff eiben unter einem allgemeinen Drucke nicht blos bei uns, sondern in ollen an dem Welthandelsverkehr betheiligten> dern. Es war ein unglücklicher Zufall, daß der Abschluß der Handelsverträge in eine Periode wirthschaftlichen Tiefstandes, in Deutschlaub sowohl als in ganz Europa, gefallen war.

Dürste man den Rückgang unserer Ausfuhr als Beweis dafür nehmen, daß in dem grundlegenden deutsch österreichisch ungarischen Vertrage für die fremden Interessen besser als für die deutschen gesorgt sei, so würde daraus folgen, daß Oester'. eich-Ungarn seine Handelsbilanz verbessert habe. Das Gegentheil trifft nach den Erfahrungen des Jahres 1892 zu, da die Gesammiausfuhr Oesterreich-Ungarns erheblich mehr zurückgegang n ist, als die Deutschlands. Frankreich hat, wie der Geh. Oberregierunasrath v. Huber kürzlich in der Petitionskommission des Reichstags ausführte, mit seinem autonomen Tarif keineswegs günstige Erfahrungen gemacht. Die erwarteten günstigen Wirkungen sind bei der Landwirtschaft wie bei der Industrie ausgeblieben. Dagegen sind viele für den Export arbeitende Gewerbe labwgelegt worden.

Die Verträge haben den Niedergang weder verschuldet, noch werden sie allein imstande sein, die Lage zu bessern. Deshalb wäre es auch verfehlt, wollte man die Besserung, die sich zu regen beginnt, ganz auf das Konto der Handelsverträge setzen. Zunächst handelt es sich um eine Bewegung nach aufwärts, die regelmäßig nach längerer Absatzstockung durch eine vermehrte Nachfrage, erstarkendes Vertrauen der Produktion, einzu­treten pflegt.

Ein neues Zeichen der Besserung liefert die Statistik unseres Außen­handels im ersten Vierteljahr 1883. Es ergibt sich in der Einfuhr dieses Jahresabschnitts gegen das Vorjahr ein Minus von 1366 000 Mark, in der Ausfuhr ein Mehr von 54 850 000 Mark. An der Verminderung der Einfuhr hatte Getreide mit rund 73,7 Millionen Mark Antheil, Vieh mit 11,4 Millionen Mark. Die Zufuhr gewisser Rohstoffe, die wir nicht Hervorbiingen, wie Wolle, Baumwolle, Seide, hat zugenommen, was auf erhöhte Fabrikation im Inland schließen läßt. Die Ausfuhr von Wollcn- und Seidenwaaren ist gestiegen. In der Vermehrung der Ausfuhr bildet der Zucker mit einem Mehr von 24 Millionen Mark den größten Posten.

Wir hoffen, daß diese Besserung anhält und unter den Vortheilen der Handelsverträge, namentlich der Stetigkeit in den Zöllen, gute Fort-