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ArnUickes gwgan für Stcröl- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die 2spalt. Zeile 20 *

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Mittwoch den 3. Mai

1893

Amtliches.

StirdttreLs Hanau.

Aasschreiben.

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai d. I. wurde von dem Personale eines hiesigen Hotels ein Unbekannter, welcher sich des Tags zuvor in demselben als Reisender eirlogirte, dabei betroffen, als derselbe einen Geldpult gewaltsam mit einem Stahlmeisel aufzubrechen versuchte. Um die förmliche Festnahme des Betreffenden herbeiführen zu können, wurde derselbe vorläufig in das von ihm bewohnte, im ersten Stocke belegene Zimmer zurückgebracht und daselbst eingeschlossen. Noch ehe die Verhaftung durch einen Polizeibeamten erfolgen konnte, war derselbe durch das Zimmer­fenster auf die Straße gesprungen und flüchtig geworden. Am Thatorte wurde der vorbezeichnete Meisel, 1 grauer weicher Filzhut mit weißem Fut­ter und der Firma Jules Blum 14 et 16 Rue Vauban, Colmar, 1 blauer Shlips mit roth-, weiß- und gelbdurchwirkten Streifen, 1 weißer Um­legkragen, 1 brauner Rohrstock mit Metallkropf und 1 Exemplar Quentins Taschenfahrplan für Hessen Nassau, Darmstadt, Rhein und Pfalz für den Sommerdienst 1893 vorgefunden.

Der Unbekannte ist ungefähr 24 bis 26 Jahre alt, 1,60 m groß, hat blonde Haare und ebensolches Schnurrbärtchen, war mit grauem Anzug bekleidet und legte gewandtes, einschmeichelndes Benehmen an den Tag, trug Traurüg und gab sich als verheirathet aus; er sollauf einem Auge etwas schielen Es ist nicht ausgeschlossen, daß derselbe mit dem von der König­lichen Polizcidircktion zu Wiesbaden unterm 28. v. Mts. J.-Nr. 7656 wegen Betheiligung an einem Einbruchsdiebstahle ausgeschriebenen Schrift­setzer, Schreiber, Kellner und Hausbursche Adam Nauheim von Wies­baden identisch ist.

Es wird ergebenst ersucht, nach dem Flüchtigen die eingehendsten Nachforschungen anzustellen, denselben im Betretungsfalle festzunehmen und telegraphische Nachricht hierher gelangen lassen zu wollen.

Hanau am 2. Mai 1893.

Königliche Polizeidirektion.

J.-Nr. P. 4338. v. Oertzen.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Wie in den Vorjahren so werden auch in diesem Sommer etwa vom 1. Mai ab trigometrische Vermessungen in dem Regierungs­bezirk Cassel stattfinden.

Die Arbeiten werden in Beobachtungen auf Stationen I. Ordnung, Triangulationen III. Ordnung und Verfestigung alter Nivellementslinien sowie in Signal-Nivellements bestehen.

Ferner werden in dem genannten Regierungsbezirk topographische Rekognoszirungeu zur Ausführung gelangen.

Die Herren Ortsvorstände werden hiervon benachrichtigt.

Hanau am 1. Mai 1893.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Wegen einer auszuführenden Reparatur an der Niddabrücke bei Nie­derdorfelden ist die Absperrung derselben für jegliche Passage vom 3. d. Mts. ab auf etwa 8 Tage erforderlich.

Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Hanau am 2. Mai 1893.

Der Königliche Landrath

A. 1270. v. Oertzen.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachnngen des OberbürgermMeramtes. Okffenttilüe Sitzung ifes OkMMlle-RussMjskZ

Donnerstag den 4« Mai 1893, nachmittags 5 Uhr.

Berathungsgegenstände:

1. Die Regelung des Nachtwachtdienstes betr.

2. Wahl einer Kommission für das Biehseuchengesetz.

3. Die Abordnung des Dirigenten Thormählen zur Berbandsversammlung nach Cassel betr.

4. Nachverwilligung zum Etat des Gaswerks pro 1892/93.

5. Die Entschädigung an Pfarrer Lamm für Entfernung von Obstbau-

I men rc. betr.

I 6. Nachverwilligung für Unterhaltung der öffentlichen Brunnen.

17. Rechnung der de Bannos u. Beaux'schen Stiftung pro 1892.

8. Verpachtung der Scheuer Erbsengasse 3.

9. Protest gegen das Nachtragsstatut betr. die Erhebung von Gemeinde- Umlagen.

10. Nachverwilligung für die Arbeiterspeiseholle.

11. Verpachtung von 2 Parzellen in der Ramsaystraße.

12. Verwendungen aus Tit. VI, A. 3b.

13. Ausdehnung des Ortsstatuts vom 12./29. Dezember 1892 auf die Direktoren und wissenschaftlichen Lehrer an den städtischen Schulen.

14. Nachverwilligung wegen Hochwasserkosten.

i 15. Statutenveränderung, die Erhebung des Wassergcldes für Viehhaltung betr.

j 16. Nachtrags-Oitsstatut, die Sonntagsruhe im Handelsgewekbe betr. j Donnerstag den 4. Mai 1893 6095

j __Zucht- und Fettviehmarkt in Hanau.

t Die Militärreform.

6. Sachliche Einwände.

Daß die Parteien, die bisher die dreijährige Dienstzeit vertreten hatten, große Zurückhaltung beobachten, war durchaus begreiflich, und die | konservative Partei nahm einen ganz korrekten Standpunkt ein, indem I sie erklärte: Widerlegt ihr unsere Bedenken gegen die Abkürzung der Dienstzeit, weist ihr nach, daß die nun zahlreichere Truppe so gut sein wird, als die gegenwärtige kleinere, so sind wir fürs Ganze; andernfalls bleiben wir beim Alten. Von 31 Gutachten hoher Truppenführer lautet keines zu Gunsten der bestehenden verstümmelten dreijährigen Dienstzeit, 25 erklären sich für die unter gewissen Garantien unbedenklicke Durchführ­barkeit der zweijährigen Dienstzeit. Was sich bisher von Männern, die eine anerkannte militärische Autorität besitzen, neben den für die Vorlage verantwortlichen Personen, Reichskanzler, Chef des Generalstabes, Kriegs­minister öffentlich hat vernehmen lassen, ist für die Vorlage eingetreten, nicht bloß Generale, die schon früher für die zweijährige Dienstzeit ge- fchrieben haben, wie Freiherr v. d. Goltz und v. Boguslawski, sondern auch General v. Leszczynski u. A. Ihnen ist neuerdings General v. Kameke i beigetreten, der Nachfolger Roons im Kriegsministerium, das er unter E dem großen Kaiser Wilhelm zehn Jahre verwaltete, der beste Beweis, j daß die neue Organisation mit dem Gei st und Wesen der 'guten alten Traditionen überein stimmt.

Bedenken gegen die vierten Bataillone regten sich in allen Parteien. Die Erinnerung an den altenSchwamm" wurde aufgefrischt. Aber von allen Theilen der Vorlage hat keiner so wie dieser, einen mora­lischen Erfolg nach den Aufschlüssen in der Militärkommission davongetragen. Bis weit in die Reihen der Oppositionsparteien hinein werden die vierten Bataillone jetzt ebenso wie die Etats Verstärkungengrundsätzlich" gutgeheißen.

Ein weiterer Einwand, der, wenn er berechtigt wäre, alle Beachtung verdiente, kam besonders von nationalliberaler und freisinniger Seite: Wir sollen für ein jährliches Rekrutenkontingent von 248 000 Köpfen nicht genug taugliche Leute haben. Dabei haben wir jährlich Tausende von Ueberzähligen, 8590 000 der Ersatzreserve überwösene Mannschaften, bedingt Taugliche", die größtcntheils nur an Schönheitsfehlein (Narben, gut geheilten Blüchen, leichtem Stammeln, leichten Fingerocrletzungen rc.) leiden oder bisher wegen Mindermaßes bis zu 1,54 cm nicht eingestellt wurden. Frankreich hebt bei einer Bevölkerung von 3839 Millionen Köpfen jährlich 230 060 Rekruten aus; man wird nicht behaupten können, daß in Frankreich unter 1000 Militärpflichtigen mehr Taugliche vorhanden seien als in Deutschland, daß es also einen gesunderen und kräftigeren Menschenschlag habe. Nach unserer Bevölkerung von 4950 Millionen Menschen müßte sich also, alles übrige leich gesetzt, unsere jährliche Rekruten- zahl zur französische» wie 5:4 verhalten d. H. wenn Frankreich 230 000 aushebt, müßten wir an 290 000 ausheben. Die Militärvorlacre verlangt ober, nur 248 000; die werden wir mit einer um 11 Millionen stärkeren Bevölkerung doch ranz sicher aufbringen. Die vorläufigen Ergebnisse des diesjährigen Muflerungsgeschäfts stellen das außer allem Zweifel.