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Nr. 100.
Samstag den 29. April
1893
Amtliches.
Bekanntmachung.
Am 1. Mai wird im AltstâAer Schloß hierselbst eine Zweigstelle des unterzeichneten Postamts eingerichtet. Bei der Zweigpostanstalt wird die Annahme von Postsendungen jeder Art, sowie der Verkauf von Postwerthzeichen, Wechselstempelzeichen, Werthzeichen zur Erhebung der statistischen Gebühr und Versicherungs marken stattfinden.
Die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum sind festgesetzt:
A. an den Wochentagen:
von 8 Uhr Vorm. bis 1 Uhr Nachm un> von 3—7 Uhr Nachm.
B. an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen:
von 8 — 9 Uhr Vorm, und von 5—7 Uhr Nachm.
Die Verbindungen zwischen der Zweigstelle und dem Hauptpostamt sind aus dem bei der neuen Anstalt aushängenden Postberichte ersichtlich.
Hanau den 28. April 1893.
Kaiserliches Postamt.
Schad.
Stadtkreis Hanau. Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§. 143 und 144 des Getetzes vom 30. Juli 1883 »5er die allgemeine Landesverwaltung und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Der Gebrauch von Pfla^schleifen auf den Fahrbahnen der Landstraßen und der Landw°ge zum Transport von Pflügen und Eggen wird verboten.
Zuwiderhandlungen haben Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder Haftstrafe zur Folge.
Hanau am 28. April 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 4208. I. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffessor.
Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landesverwaltung und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:
Einziger Paragraph.
Es ist verboten, Hunde in den städtischen Anlagen frei umherlaufen zu lassen.
Zuwiderhandlungen haben für die Besitzer Geldstrafe von 1 bis 30 Mark oder Haftstrafe zur Folge.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hanau am 28. April 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 4207. I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Wegen Ausführung der Sielbauarbeiten in der Leimengasie ist kst Absperrung derselben für den Fährverkehr von Montag den 1. Mai d. I. ab angeordnet.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tagen Haft bestraft.
Hanau am 27. April 1893.
Königliche Polizeidirektion.
4203. I. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffessor.
Landkreis Hanau.
BekamNmachnngen des Königlichen Landrathsamtes.
Von Anfang Mai bis Ende September er, soll eine Dampfwalze 6uf den nachbezeichneten Landstraßen und Landwegen in Betrieb gesetzt wer
den; dieselbe wird sich außerdem noch auf andern Landstraßen und Land- wegezü en fortbewcgen, um zu den Betriebsstellen zu gelangen.
Während des Betriebs der Dampswalzarbeiten werden einzelne Land- wegezüge, welche zu schmal sind, behufs Verhütung von Gefahr rc. und Betriebsstörung auf einige Tage für Fuhrwerke abgesperrt werden. Diese Absperrungen haben indeß gewöhnlich nur kleinere Umwege für die Passanten
im Gefolge:
A. Landstraßen.
1) Hanau-Rieoerrodenbacher Straße.
2) „ Fulda Vachaer Straße.
3) „ -Frankfurter Straße.
4) Offenbach-Vilbeler-Straße.
B. Landwege.
Nr. 1. Landweg von Bruchköbel über Oben) stgbeim Rüdigheim nach Marköbel.
„ 3. „ „ „ „ Langendiebach nach Rückingen.
„ 5. „ „ Roßdorf über Ostheim-Eichen nach Erbstadt.
„ 6. „ „ Eichen nach Erbstadt.
„ 7. „ „ „ „ Heldenbergen.
„ 8. „ „ Erbstadt nach Naumburg.
„ 10. „ „ Windecken über Ostheim nach Marköbel.
„ 15. „ „ Niederrodenbach nach Neuenhaßlau.
„ 21. „ „ Langenselbold über Ravolzhausen nach Rüdigheim
. (Absperrung).
„ 22. „ „ Hanau über Großauheim nach Großkrotzenburg.
„ 26. „ „ Wilhelmsbad über Mittelbuchen Kilianstädten u. Oberdorfelden nach Niederdorfelden (streckenw. Absperrung).
„ 28. „ „ Bruchköbel über Mittelbtlchcn Wachenbuchen-Hochstadt- Bisckofsheim nach Mainkur (streckenw. Absperrung).
„ 29. „ „ Wilhelmsbad über Wachei.buchen - Niederdorfelden- Gronau Gronauerhof nach Vilbel (streckenweise Absperrung).
„ 31. „ „ Kesselstadt nach der Frankfurterstraße (L>alisweg, Absperrung).
„ 32. „ „ Kesselstadt nach Dörnigheim (Absperrung).
„ 33. „ „ Hanau nach Hochstadt.
„ 34. „ „ Dörnigheim nach Hochstadt.
„ 36. „ „ Enkheim über Bergen nach Niederdorfelden (Absperrung).
„ 37. „ Fechenheim nach der Franlfunerstroße (Absperrung).
„ 39 und 40. Landweg von Li blos über Niedergründau nach Hüttengesäß (streckenweise Absperrung).
Hanau am 24. April 1893.
Der Königliche Landrath
V . 3275. I. V.: S chneisder, Kreissekretär.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
\ Gefunden: Das Velozipednummer 459. Ein Musterheft von Wechseln und Quittungen. Bor längerer Zeit ein Paar wiltlederne Handschuhe.
Verloren: Zwei blaue Arbeitsschürzen.
Hanau am 29. April 1893.
Stadtkreis Hanan.
Gekannt»» «Hungen des OÄerbürgermeistrrKMtes.
Kekanutmachrmg.
Die Stadt Hanau verpachtet vom 1. Mai 1893 ab 4 Auslade- und Lagerplätze am Main in der Nähe der sogenannten Ochsenwi se. Die Bedingungen liegen auf dem Stadtbauamte zur Einsicht der Pachtlustigen offen. Angebote sind bis Montag den 1. Mai ! 893, vormittags 11 Uhr, auf dem Ctadtbüuamte abzugebe: , woselbst solche im Beisein der etwa erschienenen Bieter geöffnet werden.
Hanau den 25. April 1893.
Der Oderbürge: meister
5784 I. V.: Heraeus.
Gemäß 8. Ha des Statuts über die Erhebung von Gemeindeum