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; Mmwement»- Preis:

: Jährlich 9 ^ Mldj.t-<^öO^.

Siertkljâhrlich 2 -si 25 -4.

Mr auswärtige Stossenten mit he« betreffend« ! Pstzansschlag.

Die einzelne Mmnmer 10 <4.

Nr. 98.

minner Air,einer.

Zugleich

Arnttiches Kvgan für KLcröL- und Landkreis Kanan.

Erschemt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Donnerstag den 27. April

Jusertlons- Preis:

Lie Ispaltige Garmondzeile »der deren Raum 10 ^.

Lie IV.fp. Zeil. 15 ^.

Lie 2spalt. Zeil« 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 ^.

1893

Amtliches.

Das diesjährige Oberersatzgeschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 8., 9., 10. und 12. Mai er. in dem Gasthause zumSand­hof" in Hanau statt und beginnt am 8. Mai morgens 91/» Uhr, am 9., 10. und 12 Mai er. morgens 8 Uhr.

Die Militairpflichtigen haben sich behufs Verlesens am 8. Mai pünk- I lich 8*/a Uhr, an den übrigen drei Tagen pünklich um 7 Uhr morgens einzufinden.

Von denjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen einge- reicht sind, haben deren Eltern und Geschwister (Schwestern wie Brüder), welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, im Aushebungstermine behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Arbeitsunfähig­keit nicht durch Zeugnisse nach Vorschrift des §. 33, 5 Schlußsatz der Wehrordnung nachgewiesen wird.

Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des «efchäft- wird mit einer »eldstrafe bis zu 15 Mark oder ent­sprechender Haftstrake geahndet.

Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verdaten.

Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Auftande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.

Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.

Die per Kouvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die betreffen­den Militärpflichtigen ungesäumt auszuhândigen, über die erfolgte Behändi­gung ist dis spätestens zum 2. Mai er» eine Bescheinigung hierher einzusenden.

Bei dem Geschäft haben die Herren Ort-vorstände zur tzrtheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tilgen, daß die Eltern, dir über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heirathetku Schwestern der Reklamirten zur Stelle sind.

Hanau am 25. April 1893.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des AuLhebungsbezirkes Hanau.

M. 2228. v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Von der Post abgegeben: Ein Geldstück. Eine Prit­sche. Ein HeftDeutsche Sprachschule". Ein Paar weiße Kinderstrümpft. Ein seidener Knöpftüchelchen. Ein Flaschenkorb. Ein Taschenmeffer. Ein ; Drtscheid nebst Strick.

Zugelaufen: Ein gelber Dachshund, etwas weiß wr der Brust «. Geschl.

Verloren: Bon der Rosenau bis Wilhelmèbad: Eine Schnupf­tabaksdose mit Schildkrotbeschlag; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein schwarzes Notizbuch. Ein schwarzer Zwicker.

Hanau am 27. April 1893.

.Die Gewerbe- und Grundsteuer Erheberollen von dem diesseitigen Be­zirk liegen vom 1. bis einschl. 6. Mai d. I. in den Vormittagsstunden ron 9 bis 12 Uhr dahier zur Einsicht offen.

Hanau am 26. April 1893.

Königliche Steuerkasse II.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

I . Die Herstellung einer Grenzmaner im alten dentsche« Kried- hof »ahrer soll vergeben werden.

Arbeitsauszug, Plan und Bedingungen liegen von heute an im Etadtbauamt zur Ansicht offen, und werden verschlossene, mit entsprechender ; Aufschrift versehene Angebote, bis zum 6. Mai d. I., vormittags '

11 Uhr, im Sladtbauamt entgegengenommen. Die Eröffnung derselben findet um diese Zeit im Zimmer Nr. 25 im Beisein etwa erschienener Unternehmer statt.

Hanau den 24. April 1893.

Der Oberbürgermeister 5738 1 J. V.: Heraeus.

Bekanntmachung, das Bolksbad am Main betreffend.

An dem am 1. Mai wieder zu eröffnenden Volksbade am Main wird der stadtseitig bestellte Badeaufseher in den Monaten Mai und September von morgens 69 Uhr vormittags, in den Monaten Juni, Juli, August von morgens 59 Uhr vormittags und nachmittags von 2 Uhr bis zur «»gebrochenen Dunkelheit an allen Werk-, Sonn- und Feiertagen anwesend sein. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Be­merken, daß vor dem Baden in den Zwischenstunden von vormittags 9 bis nachmittags 2 Uhr wegen mangelnder Aufsicht gewarnt wird.

Hanau den 10. April 1893.

Der Oberbürgermeister

5061 I. V.: Heraeus.

Äuklivns-Anzvigv.

Dienstag den 9. Mai d. Js., von 9 Uhr vormittags ab, sollen hier- selbst ungefähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens be- bedeckt), Fohlen und 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meistbie- tmd gegen Baarzahlung verkauft werden.

Sämmtliche 4jähiigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden gerittenen Pfeide werden am 8. Mai von 7 bis 10 Uhr vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche am 7. und 8. Mai von 4 bis 6 Uhr nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.

Listen über die zur Auktion gelangenden Pferde werden am 25. April zum Versandt ic. fertig gestellt sein, und . auf Ansuchen zugeschickt werden.

Kür Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhof Trakehnen wird am 7., 8. und 9. Mai gesorgt sein.

Trakthnen den 22. März 1893.

Der Landstalmeister gez.: von Frankenberg.

t Segen Berr-H««- und Unfittlichk-it liegt dem Reichstag ein Gesetzentwurf vor, der durch die Enthüllungen in dem Berliner Prozeß gegen die Heinze'schen Eheleute veranlaßt war und daher gewöhnlich als lex Heinze bezeichnet wird, obgleich er sich nicht bloS auf das in dem Prozesse gebrandmarkte Zuhälterwesen, sondern auch auf eine Reihe anderer strafrechtlicher Gegenstände erstreckt.

Von den Aeuderungen, die in der Reichstagskommission an dem Ent­würfe torgenommen worden sind, sei zunächst erwähnt, daß zwar die Straf­vorschriften gegen das gemeingefährliche Zuhälterwesen im Wesentlichen bei- behalten sind, dagegen von der sog. Kasernirung der Prostitution, ihrer Beschränkung auf gewisse Straßen und Häuser in großen Städten, durch die ein wirksames Vorgehen gegen die Zuhälter unterstützt werden sollte, abgesehen worden ist. Die Kommission beschloß nur die Straflosigkeit des einfachen Dermiethens von Wohnungen an Weibspersonen, die wegen ge­werbsmäßiger Unzucht unter Polizeiaufsicht stehen; nach der von der Kommission gewählten Fassung soll die Lermiethung nicht als Vorschub­leistung (Kuppelei) ano eschen werden, sofern damit nicht die Ausbeutung des unsittlichen Ei werbs der Mietherin verbunden ist.

In dem Entwurf war eine Schärfung der Strafvollstreckung durch harte Lagerstätte und zeitweilige Beschränkung der Nahrung auf Wasser und Brod vorgesehen, wenndie That von besonderer Rohheit oder Sitten- lofigleit des Thäters zeugt." Die Kommission zog es vor, die Stiafthaten, bei denen eine Schärfung der Strafe zulässig sein soll, einzeln aufzuzählen, nämlich:Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit, wider das Leben ober wider die persönliche Freiheit, Körperverletzung, Raub, Erpressung oder Sachbeschädigung, gemeiugesâhrliche Verbrechen oder Vergehen, wenn