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Jährlich 9 «M MII)j.4-^50 A Kirrteljährlich
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Mr auswärtige Wsnseuten mit ka bdxeffenbes Ks-arrfschlag.
Dir einzelne Idomurr 10 A.
Amttictzes Hrgan für Stcröt- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jnsertiorls-
Preis:
Die Ispaltige Garmondzeile oder deren Raum
10 A
Die 1'/-sp. Zell« 15 A
Die 2spalt. Zelle 20 A
Die 3spalr. Zeile 30 A
Nr. 97.
Mittwoch ben, 26, April
1893
Amtliches.
Das diesjährige Oberersatzgeschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 8., 9., 10. und 12. Mai er. in dem Gasthause zum „Sandhof" in Hanau statt und beginnt cm 8. Mai morgens 91/« Uhr, am 9., 10. und 12 Mai er. morgens 8 Uhr.
Die Militairpflichtigen haben sich behufs Verlesens cm 8. Mai pünk- lich SVa Uhr, an den übrigen drei Tagen pünklich um 7 Uhr morgens einzufinden.
Von denjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht sind, haben deren Eltern und Geschwister (Schwestern wie Brüder), welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, im Aushebungstermine behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Arbeitsunfähigkeit nicht durch Zeug! isse nach Vorschrift des §. 33, 5 Schlußsatz der Wehrordnung nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haftstrake geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren OUsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Die per Kouvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 2. Mai er, eine Bescheinigung hierher tinzusenden.
Bei dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heiratheten Schwestern der Reklamirten zur Stelle sind.
Hanau am 25. April 1893.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes Hanau.
M. 2228. v. Oertzen.
Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Schuhmachermeister Jean Senzel von hier hat für den am 17. November 1879 zu Kesfelstadt geborenen Ernst Martin Senzel die Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande 'zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 24. April 1893.
Der Königliche Landrath
V. 3339. v. Oertzen.
Der am 5. Januar 1858 zu Großkrotzenburg geborene Daniel Waller hat um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande zwecks dauernder Niederlassung im Kö igreich Bayern nachgesucht.
Hanau am 22. April 1893.
Der Königliche Landrath
V. 3269.v. Oertzen.
t Die Jugend- und Volksspiele in den deutschen Städten im Jahre 1892.
Die in Deutschland schon seit dem Anfänge des Jahrhunderts vorhandene Bewegung für die Wiederbelebung der Jugend- und Volksspiele hat seit dem Beginn der siebziger Jahre durch die Unterstützung hervorragender Schulmänner erh,bliche Fortschritte gemacht. Bereits im Jahre 1890 konnte durch eine erste Umfrage bei den deutschen Städten mit 8000 und mehr Einwohnern sestgestellt werden, daß nicht wenige von ihnen, namentlich im
westlichen und mittleren Deutschland, schon damals durch unentgeltliche Ueberlassung von Plätzen, Einführung der Beaufsichtigung durch städtische Lehrkräfte u. s. w. ein frisches Jugendspielleben begünstigten und thatsächlich erzielt hatten. Eine Reihe von Städten bewilligte eußerdem auch noch bestimmte Geldsummen für die Förderung des Jugend- und Volksspiels.
Nachdem die Gewißheit erlangt war, daß für die weiteste Verbreitung dieser Bestrebungen ein fruchtbarer Boden vorhanden sei, bildete frei: 1891 zu Berlin der „ Zentralausschuß zur Förderung der Jugend- und Volksspiele in Deutschland". Die Entwickelung des gemeinnützigen Unternehmens, das in gleichem Maße die freie Bewegung aller Kräfte, das innige Zusammenwirken von Geist und Körper, die Anwendung und Verwerthung des Erlernten für das Leben fördern will, erhellt aus dem statistischen Beitrage der populären Mittbeilungen des Königlich preußischen Normalkalenders für das Jahr 1894 (Heft II), dessen Verfasser der Direktor des Königlich preußischen L-tatistischen Bureaus, Geheime Oberregierungsrath Blenck ist.
Danach wurde am 15. Januar 1892 — diesmal an alle deutschen Städte von 5000 und mehr Einwohnern — von dem „Zentralausschuß" ein Rundschreiben geschickt, welches in zwölf Fragen Auskunft über die an den einzelnen Orten bestehenden Spielen» ichtungen erbat. Im ganzen betrug die Zahl der an die Städte versandten Schreiben 700. Bis zum 26. Januar 1893 gingen 647 Berichte ein, welche sich auf b;e verschiedenen Anstalten von 587 Städten bezogen ; hierunter waren 17 Berichte, welche aus einer gleichen Anzahl von Städten mit weniger als 5000 Einwohnern herstammten. Von den berichtenden Städten kamen 388 oder fast zwei Drittel auf Preußen, 46 auf Sachsen, 34 auf Bayern, 23 auf Württemberg, 16 auf Baden, 15 auf Elsaß Lothringen, der Rest auf die übrigen Bundesstaaten mit Ausnahme von Schwarzburg Sondershansen, Waldeck und Hamburg, von denen gar keine Beruhte eingingen. Unter den preußischen Provinzen stand Rheinland mit 73 Städten obenan ; ihm folgten Brandenburg (mit Berlin) mit 53, Schlesien mit 51, Westfalen mit 45, Sachsen mit 30, Pommern und Hannover mit je 27, Westpreußen und Hessen-Nassau mit je 18, Posen und Schleswig Holstein mit je 17, und endlich Ostpreußen mit 12 Städten, während Hoheuzollern unvertreten war. ....
In vielen von diesen Orten wurden die Jugendspiele in besonderen Spielstunden oder im Anschluß an das Turnen u. s. w. getrieben. Bereits in 207 Städten wird das Spiel mit regem Eifer gepflegt, und zwar nicht bloß so, daß die letzten zchn Minuten der Turnstunden oder die Pausen zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden darauf verwendet wurden, sondern in der Weise, daß die Jugend hinauszog und unter der Leitung eines oder mehrerer für die Sache cintretenden Lehrer sich im Spiele und nur darin übte. Fassen wir alle Städte- zusammen, in denen 1892 überhaupt dem Jugendspiele Beachtung geschenkt ward, so zählen wir ihrer 371; in 211 weiteren Orten waren die Jugmdspiele nicht vertreten; 15 Städte wollten sie nicht einführen und von zwei Berichten war die Herkunft nicht zu er- mitteln. Unter den Gymnasien trieben 97 (unter Einschluß je zweier Pädagogien und Lyceen), von Progymnasien 15 Spiele. Realgymnasien mit Spielübung wurden 32, Realprogy mussten 24, Realschulen und Ober- realschulen 53 und 4 gezählt. Bei den Seminaren finden wir das Spiel in 22, bei den höheren Mädchenschulen in 20 eingeführt. Von Bürger-, Mittel-, Stadt-, Latein- u. bergt Schulen lagen 42 b jahende Berichte vor, von Loltsschulen 87. Hinzutraten noch 9 Anstalten verschiedener Art.
Im Ganzen steht der Norden dem Süden Deutschlands in der Pflege des Spiels weit voran. Von Bedeutung ist es auch für die Ausdehnung der Jugendspiele, daß die Betheiligungen an ihnen bisher meist nur freiwillig war. Trotzdem, oder auch vielleicht gerade deshalb find die Spiele rasch beliebt geworden.
T er g e s s ch s
Berlin, 25. April. Nach den amtlichen Nachrichten über die Einnahmen an Jollen und Verbrauchssteuern im Etatjahre 1892/93 werden 6,4 Millionen Mark mehr, als im Etat vorgesehen, zur Ueber Weisung an die Einzelstaaten gelangen.